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Mit dem Rad im Straßenverkehr -ab welchem Alter geht das?

gefragt von Lolarennt am 15.08.2007 um 10:35 Uhr

Unsere Tochter (fast 5) ist schon sehr sicher auf dem Rad und will unbedingt selber hinter mir her zum Supermarkt und zum den Kiga fahren und nicht mehr in dem babyschen Anhänger sitzen. Kann man das wagen?


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Knowledge
beantwortet von Knowledge am 24. September 2007 10:44
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Wenn sie das Fahrrad sicher beherrschen und in der Verkehrsumgebung (ob Bürgersteig oder Radweg) zurechtkommen. Und wenn du mit ihr fährst, kannst du in der Anfangszeit auf sie achten und natürlich Wege und Zeiten aussuchen, an denen es ungefährlicher ist.


anonym
beantwortet von birke am 15. August 2007 10:37
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Ja, wenn dein Vertrauen ihr gegenüber stimmt, wieso nicht?


Indy72
beantwortet von Indy72 am 15. August 2007 10:41
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Sobald sie das Kind dafür für reif genug halten und ihm alle notwendigen Regeln beigebracht haben, so kann es ihnen auf den Radwegen oder in verkehrsberuhigten Zonen folgen. Die öffentlichen Straßen daf das Kind unter gleichen Voraussatzungen erst ab 7 Jahre selbständig benutzen. Allerdings empfiehlt sich hierfür eine Absicherung der Haftpflicht für den Fall der Fälle.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 15. August 2007 11:16

@Indy72:

Kinder unter 8 dürfen Radwege nicht benutzen, sondern nur den Gehweg.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 15. August 2007 12:39

Kabe mich zumindest so an meinen FS-Kurs erinnern können. Da hat sich seitdem wohl einges geändert oder ich habs verknotet!

:-(

http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/kinder-radweg.php


Indy72
beantwortet von Indy72 am 15. August 2007 10:41
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Sobald sie das Kind dafür für reif genug halten und ihm alle notwendigen Regeln beigebracht haben, so kann es ihnen auf den Radwegen oder in verkehrsberuhigten Zonen folgen. Die öffentlichen Straßen daf das Kind unter gleichen Voraussatzungen erst ab 7 Jahre selbständig benutzen. Allerdings empfiehlt sich hierfür eine Absicherung der Haftpflicht für den Fall der Fälle.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 15. August 2007 10:52
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Kinder dürfen erst mit den Rädern auf die Straße, wenn sie den Fahrradführerschein haben. Und der wird in der vierten Klasse der Grundschule abgelegt.

Bis dahin dürfen/müssen sie auf dem Gehweg fahren, oder auf einem Radweg, wenn dieser räumlich von der Straße getrennt ist.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 15. August 2007 11:15

@Regenmacher:

Das ist falsch, denn der Fahrradführerschein ist eine rein freiwillige Angelegenheit und hat keine Bedeutung im Strassenverkehrsrecht.

Kinder unter 8 MÜSSEN, Kinder unter 10 DÜRFEN auf dem Gehweg fahren.


anonym
beantwortet von silvie34 am 16. August 2007 09:05
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kommt auf den weg an,wenn sie die ganze strecke auf dem bürgersteig fahren kann spricht doch nix dagegen,wenn sie auf die strasse muß dann solltest du die strecke vorher mit ihr abfahren indem du nebenher gehst und ihr die gefahrenstellen zeigst,und lass sie nicht hinter dir herfahren sonder vor die,damit du sie beobachten kannst wenn ihr dann zusammen radelt


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