Mit dem Partner mit 18 Jahren ausziehen? ( Experten vor!)
Hallo also ich habe folgendes Anliegen. Ich werde in ein paar Tagen 18 und wohne derzeit noch bei meiner Mutter.. Mein Vater zog vor ca. 2 Jahren aus und meine Eltern ließen sich scheiden. Meine Mutter zog aus unserer alten 4 Zimmer Wohnung aus und zog in eine 2 Zimmer Wohnung da ich aber überwiegend bei meinem Freund "lebe" (mit dem ich mittlerweile 2 1/2 Jahre zusammen bin)bin ich logischerweise kaum da :D Nun gut also heiratete meine Mutter dieses Jahr und ihr Mann zog mit ihr in die Wohnung.. Ich werde jetzt 18 und ich und mein Freund wollen zusammen ziehen zumal die Wohnung etwas zu klein für 2 Personen ist.Das Problem kommt jetzt : Mein Freund macht momentan eine Ausbildung als Berufskraftfahrer und ich absolviere meine schulische Ausbildung als Pflegeassistentin. Wäre alles kein Problem wenn mein Freund genug verdienen würde um die Miete zu bezahlen. Und da ich kein "ausreichendes" Einkommen habe müsste ich beim Amt Mietzuschuss und son Kram beantragen.. Ich weiss aber nicht ob die das tun werden weil meine Mutter "zu viel" verdient.. Nun jetzt ist sie arbeitslos gemeldet und arbeitet nebenher noch aud 400€ Basis. und mein Vater verdient mehr als wenig.. Könnte das Amt sagen ich soll wieder zu meiner Mutter ziehen obwohl da kein platz ist? Bitte um GUTE Ratschläge
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Wenn der Platz bei Deiner Ma nicht ausreicht, ist das für sich genommen schon Grund genug, daß Du nicht mehr auf die Wohnung Deiner Mutter verwiesen werden darfst. Der Wunsch, mit dem Partner zusammen zu wohnen, ist ein "Ähnlich schwerwiegender Grund" im Sinne des § 22 SGB II. Auch darüber wäre es also OK. Mit dem Ergebnis, daß Du Dir eine eigene Wohnung nehmen kannst - oder eben mit Deinem Freund zusammen ziehen. In erster Linie solltet ihr euch erst mal um BaföG bzw. Berufsausbildungsbeihilfe bemühen. Wenn ihr das bekommt - und der Schilderung nach ist das recht wahrscheinlich - habt ihr dem Grunde nach gar keinen Anspruch auf Hartz IV. Nur in Ausnahmefällen kann dann ein Zuschuß zu den Kosten der Unterkunft gezahlt werden.
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Die Gruendung einer Partnerschaft ist fuer das Jobcenter Grundsätzlich zu akzeptieren.
Kommentar von Hartkore 30.12.2012Das heisst? :D
Kommentar von RheinflipRheinflip 30.12.2012Das du im Bedarfsfall auch Leistungen bekommen koenntest. BAB, Bafoeg, Kindergeld und Unterhalt gehen aber vor.
Kommentar von RheinflipRheinflip 30.12.2012Aber ihr werdet wegen der Ausbildung erst einmal auf andere Einkommensquellen verwiesen. Der Freund sollte sich um BAB kümmern, du solltest deinen Baföganspruch prüfen. Wenn das Einkommen der Eltern sich ändert gibt es aktualiesungen.
Beide könnten Kindergeld beantragen.
Elternunterhalt muss geprüft werden.
Das Jobcenter wird evt für dich KDU (miete) übernehmen. Dazu müssen aber erst alle anderen Möglichkeiten abgeklopft werden.
ALG 2 sehe ich nicht für euch.
Kommentar von RheinflipRheinflip 30.12.2012Ob der Kontakt zu Eltern gut oder schlecht ist, ist egal. Unterhaltspflicht besteht oder besteht nicht.
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Einfach wird es nicht, aber Du bzw. Ihr könntet zumindest Wohngeld beantragen und mal beim Amt für Ausbildungsförderung (bei den Kreisbehörden) vorsprechen, ob Du vielleicht "Schüler-BaFöG" bekommst.
Das Jobcenter ist für Dich nicht zuständig, da Du nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, außerdem sind sie etwas kleinlich, wenn jemand noch unter 25 ist ... Das ist aber durchaus berechtigt, denn schließlich geht es um Steuergelder, die lediglich für Notfälle und zur Überbrückung vorgesehen sind (und nicht zur Finanzierung von Beziehungen ;-)
Kommentar von Hartkore 30.12.2012Das hab ich bereits beantragt,da ich aber eine Verdienstbescheinigung vom Jahr 2010 abgeben musste und meine Mutter da noch arbeitstätig war bekomme ich lediglich 73€ und davon sind allein 70€ Schulgeld.. Dann war ich da und hab einen neuen Antrag (schonwieder -.-) bekommen und da soll meine Mutter ihr Arbeitslosenbescheid abgeben.. aber ich denke nicht dass das genug ist um der Miete zuzusteuern. Weil die Wohnungen bei uns wirklich teuer sind
Kommentar von MidgardenMidgarden 30.12.2012Ist wirklich verzwickt, denn offensichtlich denkt in Deiner Familie kaum jemand voraus - wie kann Deine Mutter sonst heiraten und der Mann wohnt bei Euch, obwohl Ihr nur 2 Zimmer habt? Nicht so ganz verstanden habe ich, daß Du einerseits "ohnehin die meiste Zeit bei Deinem Freund lebst", er aber plötzlich nicht genug für de Miete verdient? Oder wart Ihr bislang bei seinen Eltern und wollt Euch erst eine gemeinsame Wohnung nehmen? Wenn Ihr die aber nicht finanzieren könnt und auch keine ausreichende Zuschüsse bekommt, müßt Ihr wohl umdisponieren ;-) Wenn Du zu den 72€ Wohngeld Dir noch das Kindergeld auszahlen läßt, bist Du schon etwas besser dran (solange Du in Ausbildung bist, bekommst Du das KG bis 25)
viel Erfolg
Kommentar von Hartkore 30.12.2012aaaalso nein mein freund lebt im moment in einer 1 zimmer wohnung wofür die miete gerade so reicht aaaber wir wollen in eine 2 zi wohnung ziehen die logischerweise auch teurer ist :)
Kommentar von MidgardenMidgarden 31.12.2012aaalso hättest Du geschrieben "ich will mit meinem Freund in eine gemeinsame Wohnung ziehen", wäre das gleich klar gewesen g
Wenn Dein Freund noch nicht mal genügend Geld für die Miete einer größeren Wohnung hat, wird Dein möglicher, geringer Zuschuß deutlich zu knapp sein, um auch nur halbwegs über die Runden zu kommen!
Rechnet erst einmal aus, wieviel Ihr mit Sicherheit monatlich zusammenbekommt und plant dann erst das weitere Vorgehen, sonst geht das gründlich schief ...
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Nö, du bist ja in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis (weiterbildende Schule) und hast in meinen Augen vollen Anspruch auf Wohnbeihilfe. Und mit 18 bist du kein Kind mehr im juristischen Sinne, sondern eine vollkommen unabhängige Erwachsene! Warum sollte man dich zurück zu deinen Eltern schicken?
Kommentar von Hartkore 30.12.2012weil es meistens der Fall ist und es im Endeffekt günstiger fürs Amt ist wenn ich zu Hause wohne :) . Sie hätten keine monatlichen ausgaben an mich :)
Kommentar von MidgardenMidgarden 30.12.2012Weil jungen Menschen bis 25 Jahre heute zugemutet werden kann, noch bei den Eltern zu wohnen - Ausnahmen nur bei Unzumutbarkeit (Drogen oder Gewalttätigkeit in der Familie)
Im Übrigen ist eine weiterbildende Schule kein Arbeitsverhältnis
Kommentar von RheinflipRheinflip 30.12.2012Schüler sind nun gar keine Arbeitnehmer...
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Den besten Rat den man dir geben kann ist:
♥ MACHT EURE AUSBILDUNGEN FERTIG ♥
Haltet die zwei Jährchen noch durch....... Es kann so viel passieren in dieser Zeit noch.
Kommentar von MerolinaMerolina 30.12.2012Mit dem Amt hat man nur Probleme......
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Ich würde einfach mal deinen Vater fragen, ob er dir monatlich was dazu geben kann
Kommentar von Hartkore 30.12.2012Ich habe daunten erwähnt dass mein Vater nicht allzu viel verdient als dass er mich geldlich unterstützen könnte :) Außerdem ist der Draht zu meinem Vater wirklich mehr als schlecht.
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vom amt kannst du nichts erwarten
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Ja da mein Stiefvater nun da wohnt ist wohl kein Platz mehr und mit meinem Vater pflege ich kein gutes Verhältnis... Ja ich bekomme aber nur 70€ da meine mutter 2010 genug verdient HAT!! was aber mittlerweile nicht mehr der fall ist da sie arbeitslos ist.
Naja, auf jeden Fall lohnt wohl mal ein Antrag auf BAB oder BaföG.