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Mit dem Auto auf der Bahn durch eine Große Pfütze gefahren. Zahlt die Versicherung Wasserschlag???

gefragt von Bingobaer1984 am 24.07.2009 um 11:59 Uhr

Eine Frage an die Versicherungsexperten von euch:

Ich Bin gestern Nacht mit neinem Citroen C5I auf der Autobahn zwangsläufig durch eine Riesen Pfütze (ca. 40cm tief) gefahren. Ein Ausweichen war nicht möglich. Jetzt hat der Wagen sehrwarscheinlich einen Wasserschlag bekommen. Also hat Wasser angesaugt und ist im schlimmsten Fall im A...sch.

Jetzt ist die Frage, ob meine Vollkaskoversicherung dafür einspringen muss.


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kkristin
beantwortet von kkristin am 24. Juli 2009 12:01
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Da musst du dich an deine Versicherung wenden. Die können dir dann genaueres sagen..


Sascher
beantwortet von Sascher am 24. Juli 2009 12:01
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40cm tief? Auf der Autobahn? Verklag das Land.


marten1995
beantwortet von marten1995 am 24. Juli 2009 12:00
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40cm? Glaubst du doch selber nicht. NIcht auf ner Autobahn...

Kommentar von Bingobaer1984 am 24. Juli 2009 12:23

Die Fahrbahn lief in Fahrtrichtung runter in dem bereich der Pfütze wieder hoch. Das Wasser sammelt sich am tiefsten Punkt.


QuestionIt
beantwortet von QuestionIt am 24. Juli 2009 12:01
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Denke schon wegen der Fahrbahnbeschaffung, eben dadurch dass sie nass war und du auch nicht einschätzen konntest wie tief die Pfütze wirklich war.

Ich wünsch dir Glück ;)


Milchersatz
beantwortet von Milchersatz am 24. Juli 2009 12:01
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Sollte so sein!



Wandschrank911
beantwortet von Wandschrank911 am 24. Juli 2009 12:01
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Ich meine leider nicht. Ein Freund hatte ein Aehnliches Problem, der blieb auf seinen Kosten sitzen.

Kann dir aber keine Garantie dafuer geben.


anonym
beantwortet von anjanni am 24. Juli 2009 12:03
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Wenn Du durch eine solche Pfütze gefahren bist, ist entweder die Fahrbahn eingebrochen - dann hast Du noch mehr Schäden am Auto -, oder Du bist nicht angepaßt gefahren - dann bist Du selbst Schuld!

Kommentar von Bingobaer1984 am 24. Juli 2009 12:23

Die Fahrbahn lief in Fahrtrichtung runter in dem bereich der Pfütze wieder hoch. Das Wasser sammelt sich am tiefsten Punkt.

Kommentar von anjanni am 24. Juli 2009 12:46

... und wo kam das Wasser her? ...


anonym
beantwortet von Kellerassel am 24. Juli 2009 12:04
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Sehe das so, wenn kein Warnschild wegen schlechter Fahrbahnbeschaffenheit stand, dann ist der Inhaber der Autobahn dran. Also, der Kasko melden, die regelt den Rest.


eistee2000
beantwortet von eistee2000 am 24. Juli 2009 12:04
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und was ist mit deiner stoßstange, bei 40cm ?

Kommentar von Bingobaer1984 am 24. Juli 2009 12:22

Die ist noch dran. Es wurde zwar viel Wasser hoch gewirbelt, aber die ist noch in tackt


RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 24. Juli 2009 12:08
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Also, bei einem 40 cm tiefen Loch (in dem sich ja erst eine solche Pfütze bilden kann...) müsste auch Dein Fahrwerk mehr als nur einen Bums abbekommen haben. Zudem sollte man bei Wetterverhältnissen wie gestern durchaus auch mit solchen Dingen rechnen. Wenn Du großes Glück hast, springt Deine Vollkasko ein. Wenn Du großes Pech hast, wimmelt sie alles als höhere Gewalt und eigene Fahrlässigkeit ab.

Kommentar von Bingobaer1984 am 24. Juli 2009 12:20

Kein Loch: Die Fahrbahn lief in Fahrtrichtung runter in dem bereich der Pfütze wieder hoch. Das Wasser sammelt sich am tiefsten Punkt.

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 24. Juli 2009 12:42

Ach so, verstehe. Das ändert aber nichts daran, dass man bei so "hoher Luftfeuchtigkeit" wie gestern mit solchen Widrigkeiten rechnen sollte. Es würde mich nicht wundern, wenn die Versicherung das ähnlich sieht...


setus
beantwortet von setus am 24. Juli 2009 12:12
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Na ja, 4 (!) cm ist schon ganz schön tief. Besonders auf der Autobahn.

Entweder willst Du uns hier vergackeiern oder Dir ist da eine Null zuviel in die Tastatur gerutscht.

Kommentar von Bingobaer1984 am 24. Juli 2009 12:20

Die Fahrbahn lief in Fahrtrichtung runter in dem bereich der Pfütze wieder hoch. Das Wasser sammelt sich am tiefsten Punkt.

Kommentar von D5ea2af6032b625135f3d4520a6cabbesmallsetus am 27. Juli 2009 20:13

ok, das klingt jetzt logisch


anonym
beantwortet von Wolko am 24. Juli 2009 14:18
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Einzelne Gerichte haben bei Wasserschlag schon auf Ansprüche aus der teilkasko entschieden, wenn eine solche Pfütze plötzlich auftrat und nicht grob fahrlässig durch Hochwasser gefahren wird.


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