Beim Einparken wurde ein AVIS Auto von uns beschädigt. Das beschädighte Auto war ebenfalls ein AVIS Auto. Es entstand an beiden Wagen ein Schaden. Ist das richtig, das der Schaden an dem beschädigten Wagen nicht von der Versicherung bezahlt wird. Die Begründung hierfür ist das beide Autos vom selben Besitzer sind? Das würde bedeuten, das bei einem Unfall -falls das andere Auto zufällig auch ein Mietwagen des gleichen Verleiheres ist- grundsätzlich der Schaden selbst zu begleichen ist? Ich muss zugeben, ich kann es nicht glauben....

Bei den meisten Autovermietern ist es noch ganz anders: Die haben keine Kasko-Versicherung, sondern bilden eine Schadens-Rücklage und regulieren das aus diesem Topf, weil Kasko-Versicherungen für solche Flotten so teuer sind, dass man die Autos nicht mehr marktgerecht vermieten könnte. So würde dann auch der oben angefragte Schaden reguliert. Wenn Kunden Kaskoschutz wünschen, können sie den gegen Aufpreis separat abschließen.
Nein das stimmt nicht. Haftplicht versichert ist jedes Fahrzeug und es kommt dabei nicht darauf an welches Fahrzeug man beschädigt. Das heißt den Schaden am anderen Fahrzeug bezahlt man nie. Den Schaden am "eigenen" Fahrzeug zahlt nur eine Vollkasko, falls man diese extra abgeschlossen hat (meistens mit Selbstbehalt).
Richtig! http://1hoss43dh.de.to