
Mit dem Autoführerschein ist die Motorengröße bei Quads nicht begrenzt. Für die brauchst Du einen Autoführerschein, wenn sie größer als 50ccm sind.

Quads kann man mit einem noramalen Autoführerschein (B) fahren. Für Jugendliche ab 16 gibt es wohl einen extra S Führerschein mit dem man Quads bis 50ccm/45km/h fahren kann. Allerdings fallen gedrosselte Quads nicht drunter

auch nur bis 50 ccm
1hoss43 am 6. November 2009 00:11 Falsch!
Oliee8 am 6. November 2009 00:13 quatsch mit sosse
NX650Dominator am 6. November 2009 20:13 Interessant. Dann sind die ganzen Trikes, die von Möchtegernmotorradfahrern ohne Klasse A bewegt werden also nur mit 50 cm³ unterwegs? Deswegen grüßt die also kein echter Moppedefahrer...

keine begrenzung ! jedes quad, heisst auch neu auf dem führerschein klasse "s"
1hoss43 am 6. November 2009 00:19 Falsch! Es gibt Quads, die wesentlich schneller als 45km/h sind und mehr als 50ccm haben!
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Klasse S:
ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kleinkraftfahrzeuge (Trikes, Quads oder Microcars mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm

soweit ich weiß auch mehr als 50ccm, denn ein quad hat 4 Räder, du darfst auch dicke Trikes fahren mit dem Autoführerschein. komt eventuell darauf an, wann du deinen Führerschein gemacht hast. Frag doch mal bei der Polizei nach!
1hoss43 am 6. November 2009 00:14 >>>komt eventuell darauf an, wann du deinen Führerschein gemacht hast. <<<
Diese Frage ist nur aktuell, wenn man mit dem Autoführerschein ein Motorrad oder einen Motorroller über 50ccm bis 125ccm fahren will.