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Mit Absicht die Katze überfahren! Was kann man tun?

gefragt von mauseengelmauseengel am 24.04.2009 um 13:16 Uhr

Meine Schwester hat vor ein paar Tagen auf dem weg zur Arbeit etwas schreckliches beobachtet.Ein Audifahrer der hinter ihr gefahren ist hat sie noch vor der Ortschaft überholt.Dort war eine Katze am Fahrbahnrand welche zur anderen Zeite wollte.Der Audifahrer hat zu erst abgebremst und als die katze auf der fahrbahn war hat er Gas gegeben und ist ihr über den Hals gefahren.Meine Schwester hat natürlich angehalten um der katze zu helfen diese ist in ihren Armen gestorben.Der Audifahrer hat kurz in den Rückspiegel geschaut und ist weiter gefahren.Wir waren bei der Polizei und wollten eine Anzeige wegen Sachbeschädigung machen doch der zuständige Polizist meinte nur wir sollen wegen so einem Vieh keinen Wind machen.Er meinte für dies Mistviecher müsste man ja nicht mal Steuern zahlen.Ich war total platt und konnte nix mehr sagen.Was macht man in so einem Fall, wenn nicht mal mehr die Polizei reagiert?Das nächste mal wird dann ein Kind überfahren oder wie?!


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wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 24. April 2009 13:19
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Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Polizisten,

Audifahrer wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung anzeigen. Habt ihr die Autonummer?


bafti14
beantwortet von bafti14 am 24. April 2009 13:18
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An einer Dienst Aufsichtsbeschwerde hat der Polizist ein wenig zu kauen.

Kommentar von 8f0fffeaec951e37ede86a08dbb6d755smallCSM108bis12 am 24. April 2009 14:36

1.Aufsichtsbeschwerde !

2.Euren Bürgermeister anrufen und beschweren. wenn der nur Bils auf seine Wähler eingeht wird dei dumme bulle die nächten 3 monate nur Autos putzen oder zu diversen lehrgängen geschickt.

3.Bildzeitung,die drucken alles !


anonym
beantwortet von mausi4646 am 24. April 2009 13:19
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Schreib doch mal eine Dienstaufsichtsbescherde an den Vorgesetzten des Polizisten. Da kriegt er zumindestens für sein Verhalten eine Zigarre


Kabark
beantwortet von Kabark am 24. April 2009 13:19
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Zeig ihn doch trotzdem an. Der Freund und Helfer hatte nur keine Lust. Aber die Anzeige eher wegen Tierquälerei erstatten. Und für den Blauen eine saftige DAB.

Kommentar von 81a3d24978d392672b3b37758c5c8b53smallBuchfink am 24. April 2009 13:21

Ein saftiges DAB.

http://www.dab.de/

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 24. April 2009 13:26

Hat er sowas denn verdient?

Kommentar von 81a3d24978d392672b3b37758c5c8b53smallBuchfink am 24. April 2009 13:27

Okay, so schlimm ist "unterlassene Hilfeleistung nach Katzenüberfahren" auch nicht, dass er zur Strafe ein DAB trinken muss.


Nefusa
beantwortet von Nefusa am 24. April 2009 13:32
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Eigentlich muss die Polizei in einem solchen Fall zumindest die Anzeige aufnehmen, somit war das ein Fehlverhalten des Beamten (siehe oben Dienstaufsichtsbeschwerde)

Ansonsten bliebe natürlich zu klären ob der "Audi-Fahrer" nur weitergefahren ist um nicht beim ausweichen in den Wagen deiner Schwester zu rasen. Allerdings ist er trotzdem noch "geflohen" und auch wenn oben bereits (leider falsch) gesagt wurde, dass Tiere Sachen sind...

§§ 90,90a BGB beschreibt die Sache und Tiere. Demnach sind Tiere keine Sachen, werden aber so behandelt. Der Fahrer hat sich somit möglicherweise einer Sachbeschädigung strafbar gemacht und i.V.m dem "Wegfahren" könnte dies zudem als Fahrerflucht gewertet werden.

Schließlich hat ein Autofahrer auch anzuhalten wenn er beispielsweise durch eine Pfütze fährt und die Kleidung eines Fußgängers verschmutzt (und somit beschädigt)

Fazit: Einfach nochmal zur Polizei gehen, einen anderen Beamten verlangen und beide Dinge (Anzeige und DAB) gleichzeitig erledigen.


Kommentar von Drachentoeter am 24. April 2009 13:56

Die Fahrerflucht kannst du vergessen, wenn ich ein Tier wie eine Katze anfahre muss ich nicht unbedingt halten. Im zweifel sagt der Audi-Fahrer er konnte dem Tier nicht mehr ausweichen, wer will es ihm widerlegen. Bei uns in der Gegend hatte aber so ein Autofahrer mal richtig mit Zitronen gehandelt der hat vor einer Zivilstreife absichtlich eine Igel platt gefahren, das gab dann eine nette Anzeige wegen Tierquälerei.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 24. April 2009 13:18
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Melde das Dem Tierschutzverein,damit der Polizist wenigstens verwarnt wird!Sonst kannst du nichts machen,gesetzlich ist ein Tier eine "Sache"leider!

Kommentar von Simple_avatar2smallViadrus am 12. August 2009 11:03

Tierquälerei ist auch strafbar, insoweit gilt ein Tier gerade nicht als Sache.


Hergy
beantwortet von Hergy am 24. April 2009 13:20
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hartnäckig bleiben!! geht zur polizei und erstattet anzeige. der raser sollte bestraft werden. du hast völlig recht, dass nächste mal ist es ein kind. Und gegen den polizisten würde ich eine beschwerde einlegen, bei seinem chef


ehlers
beantwortet von ehlers am 24. April 2009 13:19
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Ja auch bei der Polizei hat man sowas.Unser kleiner Kater wurde auch überfahren,der Fahrer hat uns aber zum Tierarzt gefahren.Da hatten wir wohl glück.Für alle anderen kann ich nur den Kopf schütteln.mehr kann man da wohl auch nicht machen.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 24. April 2009 13:21
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gegen den Polizisten eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen und den Fahrer anzeigen...


KleineFrage
beantwortet von KleineFrage am 24. April 2009 13:22
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Da kommt mir die Galle hoch, wenn ich sowas lese... Ich glaub wegen dem Kätzchen kann man nicht viel machen, ausser ihr habt das Kennzeichen des Audis. Aber dem Polizisten würde ich, wenn möglich eine Dienstaufsichtsbeschwerde zukommen lassen... Die Polizei dein Freund und helfer... Na schönen Dank auch... Ein Glück sind nicht alle so...


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 24. April 2009 14:03
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Die Anzeige wegen Sachbeschädigung wird in so einem Fall zu nichts führen. Der Richtige Weg ist eine Anzeige wegen Tierquälerei, das ist in so einem Fall der korrekte Tatbestand. Eine Anzeige wegen Fahrerflucht kann man hier getrost vergessen. Du kannst zwar ein DAB gegen den Polizisten machen versprich dir davon aber nicht viel, zu größeren disziplinarische Maßnahmen wird das nicht führen.

Kommentar von 97adadcc054eb9520f333308387ac44dsmallgottesanbeterin am 24. April 2009 18:05

Aber unangenehm ist es schon für ihn!


CSM108bis12
beantwortet von CSM108bis12 am 24. April 2009 14:29
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Filmen und Anzeigen wenn du die Nummer hast. Leider bringst es nichts weil Tiere keine Lebewesen sind sondern nur eine Sache.

Traurig aber wahr.....

Würde ich das sehen oder beobachten würde ich den den Kerl aus dem Wagen ziehen dem ne abreibung verpassen und und langsamm die Arme und Beine unbrauchbar machen. aber ihm am leben lassen damit er was davon hat

Geschockt von meiner Antwort ? Ob Hund,Katze ,Ratte Mensch, alle sind wir Säugetiere und fühlen Freude Kummer Anhst und Schmerz.

Wer das Leben eines Tieres/Menschens geringfügiger einschätzt hat es net verdient.

sorry is meine Meinnung.

Kommentar von Drachentoeter am 24. April 2009 21:17

Dann bist du keine deut besser als der Autofahrer. H

Kommentar von 8f0fffeaec951e37ede86a08dbb6d755smallCSM108bis12 am 25. April 2009 13:17

Aus deiner Antwort schliesse ich den schlussendlichen Schluss das es demnach völlig ok ist,Wesen zu Quällen !?

Intresant Mr. H. Oder wolltest du dich nur wichtig machen ?

Ich habe bisher eine Eule,1 Hasen und ne überfahrende Ente zum Tierarzt gebracht wo andere die linksliegengelassen hätten.

Und Billig war das einschläfern der Tiere wenn nichts mehr geht auch net. Du hattest bestimmt am Geld gesparrt davon gehe ich mal aus.

Also höre auf dum tüch appeldwatsch zu Labern. Ich mog more for getier als du in deien bisherigen leven .


anonym
beantwortet von stewardeza am 21. Juli 2009 13:09
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Wenn man bezeugen kann, dass er absichtlich die Katze überfahren hat, kann man ihn mit Recht anzeigen. Der Polizist liegt völlig falsch. Seine "Steuer" kriegt er vom Beschädiger: Ich habe vor paar Jahren einen Nachbarn angezeigt, der einen Maulwurf getreten hat und in Qualen starb. Auf Druck anderer Leute(weil Nachbar und bloß Maulwurf) wollte ich die Anzeige zurückziehen, aber die Polizei hat gesagt, das ginge nicht, weil der Mann gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat. Er musste 500 DM Strafe bezahlen.

Kommentar von Simple_avatar2smallViadrus am 12. August 2009 11:04

Den einen Satz solltest Du überprüfen: Oder meinst Du wirklich, dass der Nachbar (!!!) in Qualen starb???


anonym
beantwortet von stewardeza am 21. Juli 2009 13:10
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Sorry hab aus Versehen doppelt gepostet.


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