Meine Schwester hat vor ein paar Tagen auf dem weg zur Arbeit etwas schreckliches beobachtet.Ein Audifahrer der hinter ihr gefahren ist hat sie noch vor der Ortschaft überholt.Dort war eine Katze am Fahrbahnrand welche zur anderen Zeite wollte.Der Audifahrer hat zu erst abgebremst und als die katze auf der fahrbahn war hat er Gas gegeben und ist ihr über den Hals gefahren.Meine Schwester hat natürlich angehalten um der katze zu helfen diese ist in ihren Armen gestorben.Der Audifahrer hat kurz in den Rückspiegel geschaut und ist weiter gefahren.Wir waren bei der Polizei und wollten eine Anzeige wegen Sachbeschädigung machen doch der zuständige Polizist meinte nur wir sollen wegen so einem Vieh keinen Wind machen.Er meinte für dies Mistviecher müsste man ja nicht mal Steuern zahlen.Ich war total platt und konnte nix mehr sagen.Was macht man in so einem Fall, wenn nicht mal mehr die Polizei reagiert?Das nächste mal wird dann ein Kind überfahren oder wie?!

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Polizisten,
Audifahrer wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung anzeigen. Habt ihr die Autonummer?

An einer Dienst Aufsichtsbeschwerde hat der Polizist ein wenig zu kauen.
CSM108bis12 am 24. April 2009 14:36 1.Aufsichtsbeschwerde !
2.Euren Bürgermeister anrufen und beschweren. wenn der nur Bils auf seine Wähler eingeht wird dei dumme bulle die nächten 3 monate nur Autos putzen oder zu diversen lehrgängen geschickt.
3.Bildzeitung,die drucken alles !
Schreib doch mal eine Dienstaufsichtsbescherde an den Vorgesetzten des Polizisten. Da kriegt er zumindestens für sein Verhalten eine Zigarre

Zeig ihn doch trotzdem an. Der Freund und Helfer hatte nur keine Lust. Aber die Anzeige eher wegen Tierquälerei erstatten. Und für den Blauen eine saftige DAB.
Buchfink am 24. April 2009 13:21 Ein saftiges DAB.

Eigentlich muss die Polizei in einem solchen Fall zumindest die Anzeige aufnehmen, somit war das ein Fehlverhalten des Beamten (siehe oben Dienstaufsichtsbeschwerde)
Ansonsten bliebe natürlich zu klären ob der "Audi-Fahrer" nur weitergefahren ist um nicht beim ausweichen in den Wagen deiner Schwester zu rasen. Allerdings ist er trotzdem noch "geflohen" und auch wenn oben bereits (leider falsch) gesagt wurde, dass Tiere Sachen sind...
§§ 90,90a BGB beschreibt die Sache und Tiere. Demnach sind Tiere keine Sachen, werden aber so behandelt. Der Fahrer hat sich somit möglicherweise einer Sachbeschädigung strafbar gemacht und i.V.m dem "Wegfahren" könnte dies zudem als Fahrerflucht gewertet werden.
Schließlich hat ein Autofahrer auch anzuhalten wenn er beispielsweise durch eine Pfütze fährt und die Kleidung eines Fußgängers verschmutzt (und somit beschädigt)
Fazit: Einfach nochmal zur Polizei gehen, einen anderen Beamten verlangen und beide Dinge (Anzeige und DAB) gleichzeitig erledigen.
Die Fahrerflucht kannst du vergessen, wenn ich ein Tier wie eine Katze anfahre muss ich nicht unbedingt halten. Im zweifel sagt der Audi-Fahrer er konnte dem Tier nicht mehr ausweichen, wer will es ihm widerlegen. Bei uns in der Gegend hatte aber so ein Autofahrer mal richtig mit Zitronen gehandelt der hat vor einer Zivilstreife absichtlich eine Igel platt gefahren, das gab dann eine nette Anzeige wegen Tierquälerei.

Melde das Dem Tierschutzverein,damit der Polizist wenigstens verwarnt wird!Sonst kannst du nichts machen,gesetzlich ist ein Tier eine "Sache"leider!
Tierquälerei ist auch strafbar, insoweit gilt ein Tier gerade nicht als Sache.

hartnäckig bleiben!! geht zur polizei und erstattet anzeige. der raser sollte bestraft werden. du hast völlig recht, dass nächste mal ist es ein kind. Und gegen den polizisten würde ich eine beschwerde einlegen, bei seinem chef
Ja auch bei der Polizei hat man sowas.Unser kleiner Kater wurde auch überfahren,der Fahrer hat uns aber zum Tierarzt gefahren.Da hatten wir wohl glück.Für alle anderen kann ich nur den Kopf schütteln.mehr kann man da wohl auch nicht machen.

gegen den Polizisten eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen und den Fahrer anzeigen...

Da kommt mir die Galle hoch, wenn ich sowas lese... Ich glaub wegen dem Kätzchen kann man nicht viel machen, ausser ihr habt das Kennzeichen des Audis. Aber dem Polizisten würde ich, wenn möglich eine Dienstaufsichtsbeschwerde zukommen lassen... Die Polizei dein Freund und helfer... Na schönen Dank auch... Ein Glück sind nicht alle so...
Die Anzeige wegen Sachbeschädigung wird in so einem Fall zu nichts führen. Der Richtige Weg ist eine Anzeige wegen Tierquälerei, das ist in so einem Fall der korrekte Tatbestand. Eine Anzeige wegen Fahrerflucht kann man hier getrost vergessen. Du kannst zwar ein DAB gegen den Polizisten machen versprich dir davon aber nicht viel, zu größeren disziplinarische Maßnahmen wird das nicht führen.
gottesanbeterin am 24. April 2009 18:05 Aber unangenehm ist es schon für ihn!

Filmen und Anzeigen wenn du die Nummer hast. Leider bringst es nichts weil Tiere keine Lebewesen sind sondern nur eine Sache.
Traurig aber wahr.....
Würde ich das sehen oder beobachten würde ich den den Kerl aus dem Wagen ziehen dem ne abreibung verpassen und und langsamm die Arme und Beine unbrauchbar machen. aber ihm am leben lassen damit er was davon hat
Geschockt von meiner Antwort ? Ob Hund,Katze ,Ratte Mensch, alle sind wir Säugetiere und fühlen Freude Kummer Anhst und Schmerz.
Wer das Leben eines Tieres/Menschens geringfügiger einschätzt hat es net verdient.
sorry is meine Meinnung.
Dann bist du keine deut besser als der Autofahrer. H
CSM108bis12 am 25. April 2009 13:17 Aus deiner Antwort schliesse ich den schlussendlichen Schluss das es demnach völlig ok ist,Wesen zu Quällen !?
Intresant Mr. H. Oder wolltest du dich nur wichtig machen ?
Ich habe bisher eine Eule,1 Hasen und ne überfahrende Ente zum Tierarzt gebracht wo andere die linksliegengelassen hätten.
Und Billig war das einschläfern der Tiere wenn nichts mehr geht auch net. Du hattest bestimmt am Geld gesparrt davon gehe ich mal aus.
Also höre auf dum tüch appeldwatsch zu Labern. Ich mog more for getier als du in deien bisherigen leven .
Wenn man bezeugen kann, dass er absichtlich die Katze überfahren hat, kann man ihn mit Recht anzeigen. Der Polizist liegt völlig falsch. Seine "Steuer" kriegt er vom Beschädiger: Ich habe vor paar Jahren einen Nachbarn angezeigt, der einen Maulwurf getreten hat und in Qualen starb. Auf Druck anderer Leute(weil Nachbar und bloß Maulwurf) wollte ich die Anzeige zurückziehen, aber die Polizei hat gesagt, das ginge nicht, weil der Mann gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat. Er musste 500 DM Strafe bezahlen.
Den einen Satz solltest Du überprüfen: Oder meinst Du wirklich, dass der Nachbar (!!!) in Qualen starb???