Mit 18 aus dem Elternhaus rausgeschmissen! Darf das überhaupt sein?

11 Antworten

Aber dürfen die Eltern ihr Kind einfach so rausschmeisen, wobei er nichts außer seinem Ausbildungsgehalt hat??

Ja, das dürfen sie.

es muss ja auch Gründe dafür geben, dass Eltern ihre eigene Kinder raus schmeißen, die Gründe sollte dein Freund/Bekannter jetzt einmal überdenken

Also seine Eltern müssen ihn finanziell während der Ausbildung weiter unterstützen. Wenn sie nicht wollen, das er bei ihnen wohnt müssen sie ihn bei der Wohnung unterstützen. nebenbeibemerkt kassieren sie ja während der Ausbildung für ihn noch jeden Monat 184€ Kindergeld. Am besten Er wendet sich ans Jugendamt oder an die Arge. Die sorgen dann erst mal für Wohnung und werden evtl. finanziell in Vorleistung treten. Das Geld werden die Behörden sich aber dann von den Eltern wiederholen.

der Junge ist 18 --- da isses Jugendamt NICHT MEHR zuständig für ihn

@beast

Das ist nicht richtig... § 41 SGB VIII sagt, dass unter Umständen das Jugendamt auch für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr zuständig ist!

Für einen rauswurf gibts Gründe. Das "Kind" ist 18 --- und somit volljährig. Seine Eltern können ihn sehr wohl der Wohnung verweisen, wenn es dafür trifftige Gründe gibt. Der Junge kann sich an die ARGE wenden , da in seinem Fall ein Härtefall vorliegt würde die ARGE ihm die Miete bis zur Obergrenze bezahlen. Eine Wohnung muss er sich freilich selbst suchen --- oder er wendet sich mit dem Problem an einen Sozialarbeiter. Der sitzt für gewöhnlich im Sozialamt. Der weiß in solchen Fällen immer einen Rat .

,,wenn es dafür trifftige Gründe gibt"

die wollen ihn einfach nicht haben, der junge interessiert sie einfach nicht...

sie haben ihn bei sich wohnen gelassen die zeit über, weil er erstens nicht volljährig war und sie zweitens kostgeld von ihm forderten.

er musste jeden monat 150€ von seinem ausbildungsgehalt abgeben, damit er da überhaupt schlafen durfte und was zu essen durfte er sich auch nicht nehmen, kühlschrank herd, lebensmittel in dem haus die er nicht selbste gekauft hat durfte er nicht nehmen... er ist wirklich ein überlebungskünstler..manchmal wenn das geld nicht reichte, hatte er von einer packung toastbrot gelebt... hätte er niemanden zu dem er gehen könnte (und da hat er auch fast keine) würde er jetzt auf der straße sitzten..das kann doch nicht gerecht sein?

Ja, ab 18, also volljährig, dürfen es die Eltern. Aber es muss dann dem Jugendamt gesagt werden. Das Jugendamt wird ihn dann helfen können. Gruß

Dinhgi

Nochmal ----- 18 ---- Jugendamt nicht mehr zuständig .....

@beast

Nochmal: § 41 SGB VIII. Erst selbst informieren, dann beraten ;P

Wenn seine Eltern ihn rausgeschmissen haben, sind sie zumindest bis zum Ende seiner Ausbildung unterhaltspflichtig. Ergo müssen sie ihm Unterhalt zahlen und das Kindergeld rausrücken!