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mit 17 Ausziehen

gefragt von Grizu25 am 03.05.2009 um 23:26 Uhr

Hallo, ich bin 26 und voll berufstätig,das Problem liegt bei dem vater meiner Freundin ,sie ist halbweise und ihr vater macht ihr das Leben extrem schwer,trotz einiger versuche mit ihm zu reden hat es immer nur bewirkt das er nichts einsehen wollte oder ganz blockte.Jetzt ist es soweit das sie zu mir ziehen will was für ihr abi keine Problem darstellen würde.die Frage ist ihn wie weit muss er das Kindergeld,halbweissengeld zahlen?sowie ihn wieweit muss er die kosten für schule und studium (auch fahrkarte zur schule) bezahlen ?hat sie des weiteren anrecht auf finanzielle mittel für den lebensunterhalt? danke für die antworten.


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anonym
beantwortet von gerlin am 3. Mai 2009 23:31
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Deine Freundin soll zum Jugendamt gehen. Die überprüfen die Situation und erteilen gegebenenfalls die Erlaubnis. Keine Angst vor Ämtern. Wenn man anständig mit denen redet, kommt das auch so zurück.


dieJana
beantwortet von dieJana am 3. Mai 2009 23:33
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Es gibt soziale Vereine, wie Mädchenhäuser...u. s. w., die sich mit solchen Fragen auskennen, wo man auch einfach mal anonym anfragen kann. Die kennen sich da auf der ganzen Linie aus, auch rechtlich. Da kann/könnt sie/ihr Hilfe finden zu diesen Fragen und auch aktive Unterstützung.


lotta1lotta2
beantwortet von lotta1lotta2 am 3. Mai 2009 23:31
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Geht gemeinsam zum Jugendamt. Die können euch hier ausführlich beraten.


CaptainPommes
beantwortet von CaptainPommes am 3. Mai 2009 23:30
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Darf sie überhaupt raus, wenn ihr Vater dagegen ist?


anonym
beantwortet von hundini am 3. Mai 2009 23:35
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Da deine Freundin noch minderjährig ist, hat der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Hat er zugestimmt? Außerdem wäre es geschickt, die Frage anders zu formulieren. Ist sie deine Freundin in Form von Freundin und Partnerin? Denn dann machst du dich strafbar.


Kommentar von Grizu25 am 3. Mai 2009 23:38

er würde nicht zustimmen.und nein ich mache mich nicht strafbar wenn du die aktuellen gesetze kennst.aber danke trotzdem.


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