Frage von jackycola53 21.11.2010

Mit 16 Jahren mit einem Springmesser erwischt - Was nun?

  • Hilfreichste Antwort von Chenico 21.11.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    das geht unter das waffen strafgesetz, sie dürfen keine schusswaffen oder andere unerlaubte waffen bei sich tragen (teleskopschlagstock, messer - ausser taschenmesser...) Geldstrafe wahrscheinlich

  • Antwort von Hein39 27.11.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
    1. Springmesser sind erst ab 18 legal
    2. gelten gerade für springmesser weitere auflagen, die da wären: a) klinge nicht länger als 8,5 cm b) nicht beidseitig geschliffen c) klinge darf nur seitlich aus dem messer kommen d) und in der klingenmitte eine breite von 20% der klingenlänge

    zudem ist seit 2008 das führen (also das griffbereit am manntragen dieser messer verboten)

    sofern diese auflagen erfüllt wurden besteht nur die altersgrenzenverletzung und dürfte sich mit einer relativ milden strafe erübrigen

    sollte es sich um ein otf messer (o. ä.) handeln kann es schnell über 600 Euro Strafe kosten (gerade da er das messer mit sich geführt hat)

    das genaue Strafmaß legt jedoch individuell der richter fest und kann nicht einfach so pauschal angegeben werden

  • Antwort von lumby64 22.11.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hallo liebe/rFragesteller/Fragestellende:

    folgendes ist festzuhalten:

    1. Es handelt sich um einen 16 Jährigen Jugendlichen
    2. Besitz ist die von einem natürlichen Besitzwillen getragene tatsächliche Sachherrschaft einer Person (vgl. § 854 Abs. 1 BGB). 3.Straftat nach WaffG, Besitz und auch noch Führen.
    3. WaffG-Bußgeldvorschriften beachten: Waffengesetz (WaffG) Abschnitt 4 Straf- und Bußgeldvorschriften § 51 Strafvorschriften § 52 Strafvorschriften § 52a Strafvorschriften § 53 Bußgeldvorschriften § 54 Einziehung und erweiterter Verfall

    Fazit: Dem betreffenden Jugendlichen wir möglicherweise eine Verwarnung (wenn es noch nicht auffällig in Erscheinung ge ist) u/o Bußgeld auferlegt!

    Grüße Lumby

  • Antwort von Fischkopp1 21.11.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Gerade im Netz gefunden:

    Ein Springmesser (Klinge springt nach vorne aus dem Griff) ist ein verbotener Gegenstand. (WaffG Anlage 2, Abschnitt 1, Absatz 1.4.1), dort ist auch erläutert wann ein Springmesser nicht verboten ist. Damit ist der Erwerb und Besitz eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe geahndet. (WaffG §52 Absatz (3)).

    Quelle:

    http://www.juraforum.de/forum/waffenrecht/springmesser-strafe-65663

  • Antwort von MerveManeater94 21.11.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Warum läuft Du mit sowas überhaupt rum?!

  • Antwort von Aronphoenix 21.11.2010

    Illegaler Waffenbesitz und fertig. Das hat nicht mit 7cm zu tun, sonder damit das Springmesser grundsätzlich illegal sind.

  • Antwort von Reling 21.11.2010

    Wenn du keine "dummen Antworten" möchtest, dann stelle auch keine "dumme Frage".

    Wer mit einer verbotenen Waffe erwischt wird, riskiert eine Anzeige. Da das kein Kavaliersdelikt ist, sind die Strafen nicht selten recht empfindlich.

    Mein Rat: suche dir andere Freunde. Typen die mit einem Messer, noch dazu einem verbotenen Messer rumlaufen, sind grundsätzlich immer schlechter Umgang.

  • Antwort von Gappi7 21.11.2010
  • Antwort von Phoenix29 21.11.2010

    Da wird eher nichts passieren.

  • Antwort von holsch 21.11.2010

    unerlaubter waffenbesitz

    http://www.google.de/search?q=unerlaubter+waffenbesitz

    da lesen

  • Antwort von SpalterBeil 21.11.2010

    Das ist unterschiedlich, einem Kumpel von mir wurde nen Butterfly abgenommen, als er 15 war, und die Polizei hat das einfach eingesackt und gut war. Jedoch denke ich mir mal, das es auch wesentlich schlimmer laufen kann.

  • Antwort von skymightfall 21.11.2010

    Strafgeld oder Sozialstunden

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