Mit 16 Jahren mit einem Springmesser erwischt - Was nun?
Hallo liebe Com.,
heute abend war ich mit Freunden unterwegs und wir wurden von der Polizei durchsucht. Dabei wurde bei einem meiner Freunde ein Springmesser gefunden, wo die Klinge länger als 7 cm war. Was wird das für strafliche Folgen für ihn haben oder wird soetwas gar nicht erst verfolgt? Es wurde eine komplette Durchsuchung gemacht inklusive Ausweiskontrolle und Aufnahme der Daten.
Da dies sein erstes Vergehen ist, wird das Folgen haben?
PS: Bitte keine dummen Antworten.
MfG
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das geht unter das waffen strafgesetz, sie dürfen keine schusswaffen oder andere unerlaubte waffen bei sich tragen (teleskopschlagstock, messer - ausser taschenmesser...) Geldstrafe wahrscheinlich
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Antwort von Hein39 27.11.20101 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
- Springmesser sind erst ab 18 legal
- gelten gerade für springmesser weitere auflagen, die da wären: a) klinge nicht länger als 8,5 cm b) nicht beidseitig geschliffen c) klinge darf nur seitlich aus dem messer kommen d) und in der klingenmitte eine breite von 20% der klingenlänge
zudem ist seit 2008 das führen (also das griffbereit am manntragen dieser messer verboten)
sofern diese auflagen erfüllt wurden besteht nur die altersgrenzenverletzung und dürfte sich mit einer relativ milden strafe erübrigen
sollte es sich um ein otf messer (o. ä.) handeln kann es schnell über 600 Euro Strafe kosten (gerade da er das messer mit sich geführt hat)
das genaue Strafmaß legt jedoch individuell der richter fest und kann nicht einfach so pauschal angegeben werden
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Antwort von lumby64 22.11.20101 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Hallo liebe/rFragesteller/Fragestellende:
folgendes ist festzuhalten:
- Es handelt sich um einen 16 Jährigen Jugendlichen
- Besitz ist die von einem natürlichen Besitzwillen getragene tatsächliche Sachherrschaft einer Person (vgl. § 854 Abs. 1 BGB). 3.Straftat nach WaffG, Besitz und auch noch Führen.
- WaffG-Bußgeldvorschriften beachten: Waffengesetz (WaffG) Abschnitt 4 Straf- und Bußgeldvorschriften § 51 Strafvorschriften § 52 Strafvorschriften § 52a Strafvorschriften § 53 Bußgeldvorschriften § 54 Einziehung und erweiterter Verfall
Fazit: Dem betreffenden Jugendlichen wir möglicherweise eine Verwarnung (wenn es noch nicht auffällig in Erscheinung ge ist) u/o Bußgeld auferlegt!
Grüße Lumby
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Gerade im Netz gefunden:
Ein Springmesser (Klinge springt nach vorne aus dem Griff) ist ein verbotener Gegenstand. (WaffG Anlage 2, Abschnitt 1, Absatz 1.4.1), dort ist auch erläutert wann ein Springmesser nicht verboten ist. Damit ist der Erwerb und Besitz eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe geahndet. (WaffG §52 Absatz (3)).
Quelle:
http://www.juraforum.de/forum/waffenrecht/springmesser-strafe-65663
Kommentar von jackycola53 21.11.2010ja aber mein freund ist gerade mal 16 jahre und ist vorher noch nie aufgefallen gibt es da nicht eine ausnahme oder so? ob es eine einmalige sache wäre?
Kommentar von RelingReling 21.11.2010Mit 16 ist er kein Kind mehr. Bei Straftaten gibt es kein "Auge zudrücken". Er hat ja nicht bloß mal beim Nachbar das Fenster mit nem Fußball kaputt gemacht, er hat eine STRATFTAT begangen.
Schon mal was von Verantwortung gehört?
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Warum läuft Du mit sowas überhaupt rum?!
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Illegaler Waffenbesitz und fertig. Das hat nicht mit 7cm zu tun, sonder damit das Springmesser grundsätzlich illegal sind.
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Wenn du keine "dummen Antworten" möchtest, dann stelle auch keine "dumme Frage".
Wer mit einer verbotenen Waffe erwischt wird, riskiert eine Anzeige. Da das kein Kavaliersdelikt ist, sind die Strafen nicht selten recht empfindlich.
Mein Rat: suche dir andere Freunde. Typen die mit einem Messer, noch dazu einem verbotenen Messer rumlaufen, sind grundsätzlich immer schlechter Umgang.
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Da wird eher nichts passieren.
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Das ist unterschiedlich, einem Kumpel von mir wurde nen Butterfly abgenommen, als er 15 war, und die Polizei hat das einfach eingesackt und gut war. Jedoch denke ich mir mal, das es auch wesentlich schlimmer laufen kann.
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Strafgeld oder Sozialstunden
auch beim ersten delikt?
Ja.