Mit 16 J. eine eigene Wohnung Hartz IV, Voraussetzungen?

gefragt von tinaengel91 am 27.09.2008 um 11:35 Uhr

Hallo alle zusammen, habe mal eine wichtige Frage: Ich bewohne mit meiner 16 jährigen Tochter eine kleine Wohnung ca. 49qm, mit 2 Zimmern. Der eine Raum ist jedoch ein Durchgangszimmer, welches man nicht abtrennen kann und jeder durchlaufen muß, der zur Wohnung reinkommt. Wir haben schon öfter die Zimmer getauscht, aber egal wer vorne ist, fühlt sich in seiner Privatsphäre total gestört! Da jeder von uns einen Partner hat, der auch mal über Nacht bleibt, geht zwischen uns gar nichts mehr gut, es gibt ständig Mutter - Kind Stress, obwohl wir uns eigentlich sehr lieb haben! Meine Tochter möchte natürlich gerne eine eigene kleine Wohnung haben, aber wir erhalten Hartz IV und es muß vom Jugendamt geprüft werden, ob die Voraussetzungen dazu gegeben sind, daß sie ausziehen darf. Wäre das eine Voraussetzung dafür? Weiß es jemand? Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte. P.S. Meine Tochter ist schon sehr selbständig, erfüllt alle Aufgaben im Haushalt perfekt und verwaltet ihr eigenes Geld seit 1 Jahr ohne Probleme.

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traurige
beantwortet von traurige am 27. September 2008 11:47
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Wie wäre es wenn ihr endlich arbeiten geht? anstatt vom Staat zu leben!!

Kommentar von BigStgtGirly am 27. September 2008 11:48

DH!!!

Kommentar von SchwarzRotGold am 27. September 2008 11:54

Na klar, gibt ja auch an jeder Straßenecke nen Job, von dem man leben kann...

Kommentar von tinaengel91 am 27. September 2008 13:03

Ich war bis vor kurzem Selbständig und nehme dieses Unternehmen umstrukturiert ab März 09 wieder auf. Solange gehts leider nur mit Staatshilfe!

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 27. September 2008 13:04

Du könntest als Vermittler sicher viel Geld verdienen.

Kommentar von tinaengel91 am 27. September 2008 14:03

Wie jetzt???


Mismid
beantwortet von Mismid am 27. September 2008 12:36
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vielleicht könnt ihr gemeinsam eine andere Wohnung bekommen. Mit Sicherheit bekommt deine Tochter keine eigene Wohung bezahlt solange sie unter 25 ist! Unter 18 bekommt eh keine eigene Wohnung. Da bleibt höchstens betreutes Wohnen. Aber auch nur dann wenn ein Zusammenleben nicht mehr zumutbar ist, z.b weil sie von dir misshandelt oder tyranisiert wird


Kirsche69
beantwortet von Kirsche69 am 27. September 2008 11:46
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Ich frage mich, warum euer erster Schritt eine eigene Wohnung für deine Tochter ist und nicht eine etwas größere für euch beide gemeinsam? Welche rechtlichen Voraussetzungen es gibt weiß ich nicht. Aber aus meiner Sicht wäre es besser, erst einmal gemeinsam eine andere Wohnung zu beziehen, damit dein Kind seine Selbständigkeit nicht mit Hartz IV beginnen muss

Kommentar von tinaengel91 am 27. September 2008 13:05

Das habe ich bereits versucht, aber unsere Wohnung kostet 200€ kalt und es darf keine andere Wohnung teurer sein als diese und so etwas finden wir nirgends!


anonym
beantwortet von Lissa User-Moderator am 27. September 2008 11:41
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Vielleicht wäre eine Jugend-WG eine bessere Lösung: http://www.sozialpaedagogisches-jugendwohnen.de/jugendliche2.htm

Wie kannst du nur behaupten, eine 16jährige wäre selbständig genug, alleine zu wohnen?

Da ist wohl eher der Wunsch Vater des Gedankens.


coyotincaos
beantwortet von coyotincaos am 27. September 2008 11:40
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Dir steht eine Wohnung mit Kinderzimmer zu.Stell hierzu den Antrag. Anspruch auf eine eigene WG hat deine Tochter nicht. Leg doch das Wohnzimmer in den Gang, so haben es die Amis auch.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 27. September 2008 11:40
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Ich bezweifele stark, dass das Amt das mitmachen wird. Klar ist es eine blöde Situation, aber man wird damit argumentieren, dass der Freund der Tochter wahrlich nicht auch noch bei euch nächtigen muss. Sie könnte ja auch bei ihm übernachten.

Und auch wenn sie erwachsen wirkt, es hat noch niemanden gut getan, so früh aus dem Elternhaus auszuziehen, wenn es nicht wirklich krasse Umstände waren.


anonym
beantwortet von tanja1959 am 14. März 2009 11:52
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Ich verstehe nicht, dass viele in diesem Forum so beleidigend und vorallem dumm und unqualifiziert Antworten müssen. Vielleicht hat eine 16 jährige auch ein Recht auf Schule und Ausbildung und muss noch nicht arbeiten gehen!

Jetzt zur Frage: Für 2 Personen steht Euch bei Hartz4 eine grössere Wohnung (3-Zi.) zu und zwar max. 60 qm, die Kaltmiete ist abhängig vom Wohnort zu erfragen.

Unter 25 J. wird die Tochter keine eigene Wohnung bekommen, ausser es liegen zwingende Umstände vor.


Baernie
beantwortet von Baernie am 24. Januar 2009 17:30
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Arbeiten gehen, alle beide!! Und die Freunde gleich mit!


DerDani
beantwortet von DerDani am 27. September 2008 11:38
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Dürfte keine Probleme darstellen. Aber ihr müsst wissen , dass deine Tochter nicht viel Geld bekommt und sie halt ihr eigene Wohnung auch zahlen können muss!


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