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Mit 16 draussen bleiben!!!

gefragt von Thomas125Thomas125 am 29.05.2009 um 17:39 Uhr

Man muss ja mit 16(alle unter 18)um Mitternacht aus Discos, Kneipen etc. raus, aber gilt das auch für die Öffentlichkeit???Oder darf man auf der Strasse so lang bleiben wie man will???Danke

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gesetz x 2.114 jugendrecht x 28

Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 29. Mai 2009 17:40
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Lies Dir mal das Jugendschutzgesetzt durch, dann weisst Du die Antwort. Nö, Du musst bei Mommy oder Daddy oder einem anderen Erwachsenen sein. So sind die gesetzlichen Vorschriften:

Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht erlaubt.

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich bis 24 Uhr in einer Gaststätte aufhalten. Der Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs oder vergleichbaren Vergnügungsbetrieben ist Jugendlichen unter 18. Jahren nicht erlaubt.

Teenies unter 16 Jahren dürfen an öffentlichen Tanzveranstaltungen, also Disko oder der Faschingsball ohne erwachsene Begleitperson nicht teilnehmen. Unter dem 18. Lebensjahr ist die Anwesenheit bis 24 Uhr erlaubt.

Ausnahme: Veranstaltet z. B. das Jugendtreff, das wiederum anerkannter Träger der Jugendhilfe ist, eine Tanzveranstaltung dürfen auch Teenies unter 14 Jahren bis 22 Uhr an der Veranstaltung teilnehmen. Jugendliche bis 18 Jahren ist die Teilnahme bis 24 Uhr erlaubt.

Der Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen ohne Altersbegrenzung ist Kindern unter 14 Jahren bis 20 Uhr, Jugendlichen unter 16 Jahren bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 18 Jahren bis 24 Uhr erlaubt.

Grundsätzlich dürfen sich Jugendliche unter 16 Jahren bis ca. 22 Uhr draußen aufhalten, Jugendliche unter 18 Jahren bis ca. 24 Uhr.


hartzerroller
beantwortet von hartzerroller am 29. Mai 2009 17:41
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Kommentar von Simple_avatar9smallThomas125 am 29. Mai 2009 17:45

Das Jugendschutzgesetz regelt nicht, wie lange sich Kinder und Jugendliche draußen aufhalten oder wie lange sie bei privaten Veranstaltungen bleiben dürfen. Joo also darf man ja dann wohl so lang draussen bleiben wie man will(wenns denn die Eltern erlauben).


Nathylein
beantwortet von Nathylein am 29. Mai 2009 17:39
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das gilt auch für die Öffentlichkeit


rolandratz
beantwortet von rolandratz am 29. Mai 2009 17:41
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Öffentlichkeit ist Öffentlichkeit - egal ob Disko, Kino, Theater oder so..! So ist's nun mal in den Jugendschutzgesetzen festgelegt.


Kathymaus
beantwortet von Kathymaus am 29. Mai 2009 17:40
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deswegen sollste ja au aus der disco raus.^^ warum sonst sollten sich die meisten discos sich die einnahmen entgehen lassen ;-)


H0LLYW00Dx3
beantwortet von H0LLYW00Dx3 am 29. Mai 2009 17:40
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Gilt auch für dich Öffentlichkeit, wenn die Polizei kommt, dann sammeln sie euch ein und bringen euch so nach Hause =)


anonym
beantwortet von mzmario am 29. Mai 2009 17:40
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dümmer kann man nicht fragen

und du traust dich noch in die öffentlichkeit?

lass dich nicht erwischen


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