Bei einen kleinen missgeschick ist uns der gartentisch unserer fewo angesenkt. Über welcher versicherung müssen wir das laufen lassen u wie läuft sowas ab?
Das zahlt die Privathaftpflicht, wenn die Mietsachschäden eingeschlossen sind.

he,he,..1 x reicht,die Versicherung zahlt auch nur 1 x ,..
vielleicht waren es zwei Tische....
Die Haftpflicht-Versicherung kommt für so etwas auf. Aber Achtung bei der Formulierung. Laßt euch dabei von einem versierten Versicherungsfritzen helfen. Ich kann nur ein Beispiel sagen: Fremde Uhr in der Hand - fällt runter = nicht versichert / Fremde Uhr auf Tisch - Tisch wird angestoßen - Uhr fällt runter = versichert
malli am 15. Juli 2009 09:16 warum soll eine fremde uhr die in meiner hand ist und mir runterfällt und einen defect hat nicht versichert sein?
spaniennetz am 6. August 2009 00:42 Das frag ich mich auch - obwohl die Formulierung des Hergangs in solchen Fällen wirklich entscheidend sein kann... Wer sie in der Hand hatte, weil er vom Besitzer dazu beauftragt wurde (zB. "Halt mal kurz...", ist nicht versichert - weil der Besitzer keinen Ersatzanspruch hat!