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Missgeschick in urlaub...versicherung

gefragt von senseless333senseless333 am 14.07.2009 um 7:49 Uhr

Bei einen kleinen missgeschick ist uns der gartentisch unserer fewo angesenkt. Über welcher versicherung müssen wir das laufen lassen u wie läuft sowas ab?


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anonym
beantwortet von Wolko am 14. Juli 2009 11:47
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Das zahlt die Privathaftpflicht, wenn die Mietsachschäden eingeschlossen sind.


wernilein
beantwortet von wernilein am 14. Juli 2009 07:50
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he,he,..1 x reicht,die Versicherung zahlt auch nur 1 x ,..

Kommentar von alphonso am 14. Juli 2009 07:52

vielleicht waren es zwei Tische....


tachyonbaby
beantwortet von tachyonbaby am 14. Juli 2009 08:20
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Die Haftpflicht-Versicherung kommt für so etwas auf. Aber Achtung bei der Formulierung. Laßt euch dabei von einem versierten Versicherungsfritzen helfen. Ich kann nur ein Beispiel sagen: Fremde Uhr in der Hand - fällt runter = nicht versichert / Fremde Uhr auf Tisch - Tisch wird angestoßen - Uhr fällt runter = versichert

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 15. Juli 2009 09:16

warum soll eine fremde uhr die in meiner hand ist und mir runterfällt und einen defect hat nicht versichert sein?

Kommentar von 2cf879e51f1514468daa2c3001ccf95esmallspaniennetz am 6. August 2009 00:42

Das frag ich mich auch - obwohl die Formulierung des Hergangs in solchen Fällen wirklich entscheidend sein kann... Wer sie in der Hand hatte, weil er vom Besitzer dazu beauftragt wurde (zB. "Halt mal kurz...", ist nicht versichert - weil der Besitzer keinen Ersatzanspruch hat!


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