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missbrauch?

gefragt von tears am 13.12.2007 um 9:36 Uhr

ein 57 jähriger mann, fängt mit einer 14 jährigen was an, auch sexuell. ist das missbrauch? auch wenn sie es will? sie verliebt sei? bitte bitte, ich brauche dringend antworten. wenn ja, ist das strafbar?


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Reply


tradaix
beantwortet von tradaix am 13. Dezember 2007 09:45
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Rechtliche Aspekte

Nach § 176, § 176a, § 176b, § 182 und § 184 des Strafgesetzbuchs ist der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen strafrechtlich wie folgt geregelt:

http://kuerzer.de/x7wnZ7xBj


odemtann
beantwortet von odemtann am 13. Dezember 2007 09:40
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Ich würde das als Unzucht mit Abhängigen bezeichnen . Das ist überhaupt nicht aktzeptabel und in meinen Augen absolut strafbar

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 13. Dezember 2007 09:41

sehe ich auch so

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 13. Dezember 2007 09:58

§ 182 StGB: ...fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung... (siehe meine Antwort 09:45).


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 13. Dezember 2007 09:39
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Ja, auf jeden Fall ist das strafbar!!!


Frohnatur
beantwortet von Frohnatur am 13. Dezember 2007 09:53
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Sexuelle Handlungen an Kindern und 14 Jahren ist strafbar. Auch mit Kindern über 14 Jahren können sexuelle Handlungen bestraft werden. Dieser Mann mit 57 Jahren ist pädophil, sonst würde er sich nicht mit einer 14-Jährigen einlassen. Er nutzt das Verliebtsein dieses Mädchens aus. Wenn mir so etwas zu Ohren käm, würde ich diesen Mann ohne wenn und aber sofort anzeigen.

Kommentar von Aae55b89c3f266f73ba2d36f48e932b3smallElster79 am 13. Dezember 2007 10:13

DH!!!


Lady1975
beantwortet von Lady1975 am 13. Dezember 2007 09:39
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JAAA es ist strafbar. In hohem Masse sogar. Das ist Züchtigung minderjähriger. Ob sie nun verliebt zu sein scheint oder nicht das zählt in diesem Fall nicht!!!!




Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 13. Dezember 2007 09:40

"Züchtigung" Minderjähriger?? ;-)

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 13. Dezember 2007 09:41

Und icg dachte immer Züchtigung ist was anderes. an lernt doch nie aus.

Kommentar von 50cc1a73cc4664b64e631a48e812ae86smallLady1975 am 13. Dezember 2007 09:41

Ja mei so heisst bei uns lach bei euch heissts dann wohl Unzucht mit Schutzbefohlenen oder ähnlich ;)

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 13. Dezember 2007 09:55

Lady1975: Unzucht mit Schutzbefohlenen ist was anderes als das hier. ;-)

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 13. Dezember 2007 09:58

§ 182 StGB: ...fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung... (siehe meine Antwort 09:45).


Indy72
beantwortet von Indy72 am 13. Dezember 2007 09:42
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Wenn das Mädel 14 ist, dass ist es laut StGB mindestens "Unzucht mit Minderjährigen". Je nach umständen kommen weitere straftaten dazu. Selbst mit 16 wäre man mit einem Bein im Knast.


SandraBerlin
beantwortet von SandraBerlin am 13. Dezember 2007 09:42
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Das ist verführung Minderjähriger. Wenn ihn ihre Eltern Anzeigen wird er mit Sicherheit Bestraft.


sunnytime07
beantwortet von sunnytime07 am 13. Dezember 2007 09:44
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..kann ein 14 jähriges KIND Liebe in der Ebene interpretieren? Denkbar nicht, doch ein 57 jähriger Mann kann sie manipulieren und verführt sie Definitiv. Anzeigen!


Elster79
beantwortet von Elster79 am 13. Dezember 2007 09:49
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Anzeigen sowas! Sofort! Was sagen denn die Eltern dazu???


muraya
beantwortet von muraya am 13. Dezember 2007 09:53
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Hallo, natürlich ist das Missbrauch. Ich glaube kaum, dass eine 14-jährige wirklich schon weiß was Liebe ist, wer weiß das schon? Natürlich wird Deine Tochter dem widersprechen, für sie fühlt sich das wahrscheinlich auch so an, sie kennt ja noch nichts anderes. Ich war selbst früh_reif + dachte mit 13 schon zu wissen was die große Liebe ist, heute sehe ich das etwas differenzierter. Auf jeden Fall solltest Du versuchen Deine Tochter in Deine Überlegungen + Ängste mit ein zu beziehen. Dem Kerl würde ich nicht nur auf die Finger klopfen, da kannst Du sicher sein. Wer sich mit 57 an einer 14-jährigen, mag sie noch so reif aussehen, vergreift, mit dem ist sicher nicht alles in Ordnung um es mal mild aus zu drücken.+ strafbar ist es, m.W. nach auch. Ich bin allerdings kein Jurist aber das sagt mir der normale Menschenverstand. lG Muraya


andreas48
beantwortet von andreas48 am 13. Dezember 2007 10:03
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ohne jemanden weh zu tun..sowas nennt man PÄDOPHIl und bedarf des sofortigen Einschreitens seitens der Eltern bzw. amtlicher Behörden..


anonym
beantwortet von tears am 13. Dezember 2007 10:04
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ich danke euch allen für die schnellen antworten.

das problem ist, es geht um jemanden aus meiner nächsten verwandschaft. er trifft sich mit dieser 14 jährigen, und ich kann ihn nicht dazu bewegen, das zu unterlassen. ich sehe das auch als abslout krank an, aber ich bin wie gelähmt. ich denke auch, das sie mit 14 jahren noch nicht weiss, was liebe ist, und sicher manipuliert er sie. ich weiss nicht ob die eltern des mädchens das wissen, ich bin verzweifelt, und anzeigen ist das letzte was ich will. ich will ihn nicht verlieren, er würde ins gefängnis kommen

Kommentar von Aae55b89c3f266f73ba2d36f48e932b3smallElster79 am 13. Dezember 2007 10:15

Zeig ihn an!!!! Zeig ihn an!!! Zeig ihn an!!! Das kann doch nicht wahr sein, nur weil du ihn kennst, ich würde selbst meinen Mann anzeigen, wenn ich solches rausbekäme!!! Solch einen Menschen darf man nicht auch noch schützen, damit machst du dich selbst mitschuldig! Das ist höchst verachtenswert!

Kommentar von 04fd57a1ebd491be88a2843240f4f914smallFrohnatur am 13. Dezember 2007 10:27

Sprich mit ihm und sage ihm, dass Du ihn anzeigen wirst, wenn er sich weiterhin mit diesem Mädchen trifft. Mir wäre es egal, ob verwandt oder bekannt, es geht mir um das Mädchen, das die Tragweite noch nicht abschätzen kann. Und dieser Mann ist in meinen Augen pervers. Zeig Courage!!!!

Kommentar von Aae55b89c3f266f73ba2d36f48e932b3smallElster79 am 13. Dezember 2007 10:36

Und dann trifft er sich mit einem andern Kind oder was? Er muss merken, das das einfach nicht geht, kommt er einmal damit durch macht ers wieder!

Kommentar von Ef198f31216ba34e91b91b0704d593d2smallMarvello am 13. Dezember 2007 11:55

Sofort die Polizei verständigen! Oder sollen "wir" das für Dich machen??? Is ja unglaublich! Ich frage mich aber auch, was sind das für ELTERN, das sie nicht wissen, mit wem ihre Tochter Umgang hat. Du tust Dir keinen Gefallen damit, indem Du diesen PERVERSLING in Schutz nimmst! Könntest Du Dir das verzeihen, wenn dem KIND von dem Schwein was angetan wird? Die Zeit, in der Du diese Frage gestellt hast, hättest Du besser für einen Anruf bei Polizei/Eltern/Jugendamt genutzt. Wäre schön, wenn Du uns mitteilst, was Du in der Sache unternimmst( unternommen hast)!

Kommentar von tears am 13. Dezember 2007 15:21

willst du mir damit drohen? klingt gerade so für mich, weil du schreibst, oder sollen wir es für dich tun? ich suche hier wirklich hilfe, und wenn ich nicht selber wüsste, das das krank ist, hätte ich hier wohl kaum nachgefragt. und man kann als aussenstehender immer gut reden, mach dies, mach jenes, ich danke dir für deine antwort, aber mach mir keine angst, mit solchen aussagen!

Kommentar von 2dc56293bded079f1517504c274b3034smallengelhaar am 13. Dezember 2007 12:31

@tears, kann es sein das es ein sehr naher Verwandter von Dir ist? Du schreibst Du willst ihn nicht verlieren. Daraus schließe ich das es evtl. sogar ein sehr, sehr enger Verwandter ist. Dabei musst Du Dir aber vor Augen halten, das dieser Mann sehr wohl weiss was er tut und er wird auch wissen das es Strafbar ist. Sprich mit ihm und gib ihm die Chance damit sofort Schluss zu machen. Wenn ihm wirklich an Dir liegt muss er wissen in was für einen schrecklichen Gewissenskonflikt er Dich damit bringt. Lässt er nicht mit sich reden sprich mit einer Vertrauensperson darüber, die ihn dann anzeigen kann. Ich wünsche Dir viel Kraft dafür, denn die wirst Du brauchen.

Und denke daran auch wenn Du ihn anzeigen musst, es ist nicht Deine Schuld, aber Du bist es dem Mädchen schuldig.

Kommentar von 93e358129fff212e7a3742b3f210d068smallmuraya am 13. Dezember 2007 17:30

@ tears, kann mich den Kommentaren von Frohnatur + engelhaar nur anschließen, manch anderen natürlich auch ;o)) Wenn Du Probleme hast weil es ein naher Verwandter o.ä. ist, erzähle es einer Vertrauensperson, die das Problem nicht hat + ihn anzeigt. Vielleicht hilft es auch mit dem 57-jährigen zu reden + ihn vor die Wahl zu stellen. Auf keinen Fall darfst Du weiterhin zusehen + nichts tun. Denke Dir einfach, es wäre Dein Kind.(habe ich bei meiner 1.AW fälschlicher Weise angenommen), Du mußt auf jeden Fall etwas tun. Wenn Du den Kopf in den Sand steckst, hilft das weder Dir noch dem Mädel. Wenn dann wirklich was passiert, machst Du Dir ein Leben lang Vorwürfe, also, mach was!!! lG Muraya

Kommentar von tears am 13. Dezember 2007 20:11

ihr habt ja alle recht!!!!ich nuss was unternehmen. wisst ihr, ich brauch das garkeinem zu erzählen, denn er macht das ziemlich öffentlich. es sind einige , die das wissen, umd alle sind der meinung, man muss was tun, aber keiner macht es !ich werde mich jetzt erkundigen, bei hilfestellen. hab da ne gute eadresse bekommen, mit prfessionellen leuten. mit denen werden ich reden. ich kann so auch nicht weiterleben, ich danke euch alles für eure antworten. werde euch berichten, was ich machen werde. ich weiss, ich muss es schenll machen..ich weiss. danke euch allen

Kommentar von 2dc56293bded079f1517504c274b3034smallengelhaar am 13. Dezember 2007 21:32

Ich finde es toll, das Du Dich dazu durchgerungen hast, dazu gehört viel Mut. Alles Gute :-)!


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