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Mir kam heute ein äußerst skuriler Gedanke...

gefragt von MasterDomiMasterDomi am 08.07.2009 um 19:44 Uhr

und zwar: In den USA gibt es meines Wissens nach einige Staaten, die es erlauben, dass Grundstückbesitzer auf Menschen schießen dürfen, die ihr Grundstück betreten, ohne vorher um Erlaubnis gebeten zu haben. Der Luftraum gehört aber dem ganzen Land/dem Staat. Was ist also, wenn die Person, die das Grundstück betritt hochspringt, während der Hausbesitzer auf ihn/sie zielt und schießt? Ist es dann Mord, weil die Person zum Zeitpunkt des Schusses garnicht das Grundstück berührt?

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Recht x 35.286 Haus x 3.441 USA x 3.111 Mensch x 2.069 Amerika x 1.125 Grundstück x 320 Justiz x 262 Mord x 159 Waffe x 121

anonym
beantwortet von Yvy74 am 8. Juli 2009 19:45
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Nein, das wäre ja Blödsinn. Das Grundstück WURDE ja bereits betreten. Außerdem kommt er ja wieder runter. Wie sollte er genau den Moment des Schusses abpassen um zu springen?


ZiehHaarMonika
beantwortet von ZiehHaarMonika am 8. Juli 2009 19:46
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Unter Luftraum versteh ich aber schon was, was höher als einen Meter liegt:o) Und wenn ich der Hausbesitzer wäre und du hochspringst, würde ich vielleicht glauben, du willst mich anspringen und schieße dich erst recht zu Breio)))


waggerla
beantwortet von waggerla am 9. Juli 2009 10:07
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Das Gesetz, auf das Du Dich berufst (Texas "Enact Deadly Force Self Defense Law"), ist nicht so ausgelegt, dass man auf jeden schießen darf, der auf seinen Grund tritt (einfaches trespassing). Es ist ein Selbstverteidigungsgesetz aus dem Jahr 1973, das nur leicht abgeändert wurde. Und zwar durfte man nur schießen, wenn man sich selber zurückgezogen hat; nun darf man auch schießen, ohne sich zurückzuziehen.

Grundlegend ist aber, dass man sich nur dann wehren darf, wenn man angegriffen wird. Dazu gehört ein tatsächlich ausgeübter oder versuchter Gesetzesverstoß wie Kidnapping, Einbruch, Raub, Mord. Betritt jemand Dein Gelände und Du schießt, bist Du in der Beweispflicht, dass es auch wirklich Selbstverteidigung war.

Die Lufthoheit bezieht sich i.d.R. auf den Flugverkehr. Manchmal hat auch der Nachbar ein Wörtchen mitzureden, wenn z.B. ein Gebäude so hoch ist, dass der Nachbar keine Sonne abkriegt (das ist aber in Europa auch so in der Art im Gesetz).

Um Deinen Gedanken weiterzuspinnen: erschießt er einen am Boden, ist es State Law, nach dem man verurteilt wird, erschießt er einen hoch oben in der Luft, ist es Federal Law, das einem an den Pelz rückt. ;o)

Kommentar von D48e2ba0d2b968305a5b46bb1887a5a9smallUrbanessa am 10. Juli 2009 19:55

"Selbstverteidigung" und "Angriff" sind absolut keine relevanten KRiterien, wie der Fall Joe Horn zeigt: Der hat zwei unbewaffneten Flüchtenden in den Rücken geschossen und wurde noch nicht mal angeklagt.

Kommentar von 2f4d9359ea2ee4d69a381404ff29a99csmallwaggerla am 11. Juli 2009 13:11

Im Fall Joe Horn läuft es auf Selbstverteidigung im Sinne des texanischen Gesetzes zurück: Horn hat den Einbruch der beiden im Nachbarhaus gemeldet und die beiden Einbrecher haben ihn anschließend bedroht, indem sie sein Grundstück betraten (ausgeübter oder versuchter Gesetzesverstoß). Der Vorfall auf seinem Grundstück wurde von einem Polizisten beobachtet, der ausgesagt hatte, min. einer der beiden kam zuerst auf Horn zu. Unbewaffnet heißt auch nicht gleich, dass keine Gefahr von den beiden ausging. Die Grand Jury musste wohl nach dem Gesetz gegen eine Anklage stimmen, da er im Sinne des Gesetzes aus Selbstverteidigung gehandelt hatte. Wie gesagt, der Fall kam vor Gericht, wurde also rechtlich geprüft.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 8. Juli 2009 19:47
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Nicht der ganze Luftraum. Und so hoch könntest Du gar nicht springen, um in eine gefahrlose Zone zu kommen :-)


chiko08
beantwortet von chiko08 am 8. Juli 2009 19:46
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Das ist doch Mord Das grundstück gehört den eigentum Das heisst das eigentum ist unverletzlich. Dennoch Wenn Gefahr besteht , kann mach sich Verteidigen aber jemand abzuschiessen das ist schwachsinn , Das ist eine große verbrechen und dafür kommt auch ins gefängnis

Kommentar von D48e2ba0d2b968305a5b46bb1887a5a9smallUrbanessa am 10. Juli 2009 19:52

Nö. Man muss den Schuss nur ausreichend gut begründen. Bei uns in Florida reicht ein diffuses Unsicherheitsgefühl aus, das ich als Grundeigentümer habe, um jemanden zu erschießen, der meinen Grund und Boden betritt. Dafür muss ich den Schuss weder ankündigen, noch muss ich mich selber zeigen - ich kann den sogar durchs geschlossene Fenster hindurch erschießen, wenn ich das möchte.


anonym
beantwortet von mellia35 am 8. Juli 2009 19:45
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warum ist die Banane krumm?


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 8. Juli 2009 21:24
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Deine Sorgen möchte ich haben.


anonym
beantwortet von zocker17 am 8. Juli 2009 20:09
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Mord ist es ohnehin und außerdem muss er ja auch irgenwie reingekommen sein...

Kommentar von DoktorWho am 8. Juli 2009 20:54

USA: Neues Gesetz in Texas - Sich bedroht Fühlende dürfen straffrei töten

Ein neues Gesetz im US-Bundesstaat Texas erlaubt ab dem 1. September 2007, dass jeder zu seinem eigenen Schutz seine Waffe einsetzen darf, wenn er sich bedroht fühlen sollte. Kommt der andere bei der Tat um, muss man nicht mit Strafen rechnen. Damit zeichnete Gouverneur Rick Perry den vom Parlament bereits genehmigten Gesetzesentwurf ab. Jeder Texaner darf seine Waffe im Auto, im Beruf und in seinen Gebäuden zum Töten benutzen, sofern der andere in seinem Fahrzeug oder Gebäude war. Hat sich die Person bereits entfernt, ist ein Töten jedoch nicht erlaubt. Gleiches gilt, wenn man die andere Person provoziert haben sollte. In anderen US-Staaten gelten bereits ähnliche Gesetze, die Kritiker als "Lizenz zum Töten" bezeichnen.

Quelle: http://www.20min.ch/news/ausland/story/19305960

Kommentar von 2f4d9359ea2ee4d69a381404ff29a99csmallwaggerla am 9. Juli 2009 09:56

Nein. Das stimmt so nicht.


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 8. Juli 2009 19:52
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Wenn man getroffen hat, kommt der Getroffene zwangsläufig runter. Und dann dürfte der Nachweis sehr schwer zu führen sein, dass er sich beim Schuss im texanischen Luftraum und nicht auf der Wiese eines schießwütigen Cowboys befand. Es sei denn, er hätte sich und seinen kurzen Flug beim zuständigen Fluglotsen angemeldet...

Kommentar von A780689b44695933e9127e57461a98e3smallMasterDomi am 8. Juli 2009 19:54

Ja die Frage ist auch rein juristisch gemeint. Im Land der unbegrenzten Möglichkeiten, könnte ich mir solch einen Unsinn nämlich gut vorstellen =)

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 8. Juli 2009 19:57

Ich habe juristisch geantwortet! Es steht oder fällt schlicht und ergreifend mit der Beweisbarkeit. Wenn der "Erlegte" auf der Wiese liegt (wo sonst?), wird man wohl von einem berechtigten Waffengebrauch ausgehen...


anonym
beantwortet von ONEPC am 8. Juli 2009 19:47
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Wo bekommen die dann die Waffen her?

Kommentar von A780689b44695933e9127e57461a98e3smallMasterDomi am 4. August 2009 11:33

Bowling for Columbine - schau dir diese/n Film/Reportage an. Schon am Anfang wirbt dort eine Bank, dass man sobalb man dort ein Konto eröffnet hat eine Schusswaffe mit nach Hause nehmen darf! Und das ist pure Realität!


anonym
beantwortet von rotius am 8. Juli 2009 19:46
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da hast du richtig gehört.und in alaska ist es verboten elche aus einem flugzeug zu knipsen und in einer weiteren stadt, kommst du in den knast wenn du den namen der stadt falsch aussprichst :-)


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 8. Juli 2009 19:46
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Das wäre dann den Vogel abgeschossen


schlummi
beantwortet von schlummi am 8. Juli 2009 19:45
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Keine Ahnung, würde aber supi zu den Amis passen ;-)


GaiasDream
beantwortet von GaiasDream am 8. Juli 2009 19:45
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Die Person wollte zur Landung ansetzen, das darf der Besitzer dann verhindern. PENG!


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