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Mir droht eine Anzeige wegen Körperverletzung.....wie hoch kann die Strafe ausfallen?

gefragt von Scully70 am 23.03.2009 um 9:36 Uhr

Hallo,

ich habe vor ein paar Tagen jemanden die flache Hand im Vorbeilaufen ins Gesicht gedrückt. Es war weder ein Schlag, noch war es sonderlich feste, noch war es vorsätzlich. Es ist einfach passiert ohne drüber nachzudenken, im Affekt. Tja, jetzt bin ich wohl angezeigt worden und warte nur auf die Post in meinem Briefkasten....

Ich muß dazu sagen, dass ich noch nie in meinem Leben so etwas gemacht habe....ich bin weder vorbestraft, noch hatte ich jemals eine Anzeige wegen Körperverletzung am Laufen.

Was kommt jetzt auf mich zu und mit welcher Strafe werde ich rechnen müssen.

LG


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kugel
beantwortet von kugel am 23. März 2009 09:37
2x
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Warum drückst Du ohne Vorsatz jemandem die flache Hand ins Gesicht?

Gibts Zeugen?

War es ein Mißgeschick?

Kommentar von Prolo am 23. März 2009 09:40

Um den Bart zu fühlen? =)

Kommentar von A3e27d18963ba92fdfc9b6a49c105682smallpattimarie1 am 23. März 2009 09:40

Mißgeschick, das glaubst du doch wohl nicht!

Kommentar von 074efe27288876f4baf12abf9866c3b8smallkugel am 23. März 2009 09:44

Ist es ein Mißgeschick, wenn man ohne zu Denken (Hirn) durch die Gegend läuft und seine Hände nicht unter Kontrolle hat?? Also Unwissenheit schützt vor Strafe (nicht)...?

Kommentar von Scully70 am 23. März 2009 09:46

Ich wollte aus der Kneipe raus und da stand diese Person. da sie billig und verlogen ist, ist es einfach passiert. Ja, es gibt Zeuge die ganze Kneipe....nein, es war absicht aber nicht geplant, es war wie ein Reflex.

Kommentar von 074efe27288876f4baf12abf9866c3b8smallkugel am 23. März 2009 09:58

Ei Du wei! Was soll das? Nur weil Dir eine Person nicht passt, reagierst Du so über? Und dann wunderst Du Dich, wenn Du von dieser "billigen und verlogenen Person" eine auf den Deckel kriegst??? Ich wünsch Dir echt, das Du Dich persönlich und mündlich entschuldigen mußt - vielleicht bremst das Deine Überheblichkeit etwas aus.

Kommentar von Scully70 am 23. März 2009 10:08

ich würde mich nicht entschuldigen, weil es mir nicht leid tut. da würde ich lügen müssen

Kommentar von 074efe27288876f4baf12abf9866c3b8smallkugel am 23. März 2009 10:12

Boah! Du bist dann wohl auch der Meinung, Charakter sei eine amerikanische Automarke...


DonBrush
beantwortet von DonBrush am 23. März 2009 09:37
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50 Euro + Gebühren. Sofern überhaupt eine Körperverletzung vorliegt.


anonym
beantwortet von newcomer am 23. März 2009 09:38
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Schmerzensgeld ggf. Therapiekosten bis 5000 Euro

Kommentar von migrowe am 23. März 2009 09:40

Das ist nicht die Strafe! Das ist nur der Schadenersatz...

Kommentar von 2bbb6e1d00574b558a6add64736fd634smallDonBrush am 23. März 2009 09:42

Und da wir nicht in den US sind, gibts sowas nicht in solchen Höhen. Max. ein paar Euro. Und das ist auch gut so.


Lena101
beantwortet von Lena101 am 23. März 2009 09:38
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Deine Erklärung von der flachen Hand im Vorbeigehen ohne Absicht ist etwas dürftig. Warum stehst du nicht dazu, sagst, dass es dir leid tut und wendest in Zukunft keine Gewalt mehr an? Als Ersttäter wird die Strafe wohl nicht so hoch ausfallen, hängt möglicherweise aber auch von deinem Verhalten ab.

Kommentar von Scully70 am 23. März 2009 09:43

Ich hab nicht gesagt, dass es nicht absichtlich war! Ich habe gesagt, es war nicht vorsätzlich. Ich bin nicht vorbei gelaufen um meine Hand der Person ins Gesicht zu drücken sondern um rauszugehen.

Kommentar von 074efe27288876f4baf12abf9866c3b8smallkugel am 23. März 2009 09:45

Rauszugehen? Tür mit Mann verwechselt???

Kommentar von 2bbb6e1d00574b558a6add64736fd634smallDonBrush am 23. März 2009 09:45

Mach dir keine Sorgen. Wichtig ist, dass du Reue zeigst, sollte es überhaupt zu einem Verfahren kommen.


anonym
beantwortet von Krabbenkutter am 23. März 2009 09:39
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Laß' Deine Hände in Zukunft in der Hosentasche oder arbeite mit Ihnen. Handwerklich zum Beispiel. Offensichtlich weißt Du nicht wozu die Dinger eigentlich gut sind.



schildi
beantwortet von schildi am 23. März 2009 09:40
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sag mal was ist in dich gefahren ?? Hoffe für den anderen das er noch Schmerzensgeld bekommt von dir!


patty32
beantwortet von patty32 am 23. März 2009 09:42
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wenn du dich vorher entschuldigst kannst du mit einer verwarnung rechnen. glaub dir aber nicht das es keine absicht war pass lieber auf das du nicht mal an den falschen geräst


coyotincaos
beantwortet von coyotincaos am 23. März 2009 09:46
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Warte ab. denn mit flacher Hand gibt es keine Platzwunde oder ein blaues Auge. Um mit "Erfolg" verklagt zu werden, braucht man auch ein ärztliches Attest um die Körperverletzung zu belegen. Wenn du Glück hast wird es wegen Geringfügigkeit eingestellt. Wenn deine Handfläche wieder einmal juckt, dann fass dich am Ohrläppchen, oder kratz dich an einer schönen Stelle ;-) das erspart Ärger.


anonym
beantwortet von marshall am 22. April 2009 09:20
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Um die Frage beantworten zu können fehlen hier wichtige Angaben. Zum einen fehlt die Angabe welche Verletzung dem Geschädigten zugefügt wurde, dann wie alt du bist. Ist aufgrund deines Alters noch Jugendstrafrecht anwendbar oder nicht ? War die Person in ärztlicher Behandlung oder sogar stationär im Krankenhaus ? Erst die Beantwortung dieser Fragen führt zu einer zuverlässigeren Einschätzung. So kann es sein das du Schmerzensgeld zahlen musst, das du Sozialstunden leisten musst, das du Vorbestraft sein wirst oder das die Krankenkasse des Geschädigten von dir Ersatz für die erbrachten Leistungen fordert. Grundsätzlich wirkt sich das zeigen von Reue und die Tatsache das du noch nie in Erscheinung getreten bist sicherlich strafmildernd aus....


istie
beantwortet von istie am 23. März 2009 09:38
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Im schlimmsten Fall Geldstrafe. Aber wenn das alles so stimmt, wie Du geschrieben hast, wird es wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit eingestellt.


moonrox
beantwortet von moonrox am 23. März 2009 09:38
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google und viel glück... sowas ist unglaublich. ich hoffe auf die jurisdiktion


odemtann
beantwortet von odemtann am 23. März 2009 09:38
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Einmal ist immer das Erstemal . Du kannst nur abwarten und auf die Verhandlung warten . Wichtig , du solltest dich auf jeden Fall entschuldigen , das kann sich mildernd auf das Urteil auswirken , wenn du wirklich nichts anderes an Vorstrafen hast .


pattimarie1
beantwortet von pattimarie1 am 23. März 2009 09:38
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Hut ab. Wie reagierst du denn dann, wenn du darauf vorbereitet bist! ich bin schockiert. Hoffentlich treffe ich dich nie!!!


ehlers
beantwortet von ehlers am 23. März 2009 09:39
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das kommt drauf an wie entschieden wird.ich denke es wird aussage gegen aussage stehen dann verläuft sich das im sande.wenn zeugen da sind wie gesagt kommt es darauf an wie entschieden wird.in deinem fall denke ich das es nicht si hart werden wird


Lilly878
beantwortet von Lilly878 am 23. März 2009 09:40
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Du wirst erstmal zur Aussage vorgeladen und dann wird entschieden, ob Anklage erhoben wird. Und in Zukunft würd ich mir überlegen, ob ich die Hände nicht lieber in der Tasche lasse..



anonym
beantwortet von Mietnormade am 23. März 2009 09:41
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Die Strafhöhe richtet sich nicht unwesentlich nach dem Schaden der durch das ins Gesichtdrücken entsteht. Im Bahnhof vorm Zug geschuppst wird da geringfügig anders geahndet als einfach so.

Einfache Körperverletzung gibt eine Geldstrafe und/oder Sozialstunden.


mayermity
beantwortet von mayermity am 23. März 2009 09:44
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"Jemanden beim vorbeilaufen die flache Hand ins Gesicht gedrückt"? Du solltest lieber nach einer Therapiemöglichkeit für dein Verhalten nachdenken!


Schnulli00
beantwortet von Schnulli00 am 23. März 2009 09:44
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Genau, im Affekt.... Dann solltest du dringend zum Psychiater. Ansonsten bleibts wohl bei Vorsatz.


anonym
beantwortet von Hadl2009 am 11. April 2009 09:14
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www.die-verfahrenshelfer.de kommt auf mehr drauf an, musst halt das nächste mal die Hände still halten ;-)


Kiriyama
beantwortet von Kiriyama am 10. September 2009 21:49
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Pech gehabt sag ich mal


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