Minusstunden, weil keine Arbeit da ist. Muss ich nacharbeiten?

4 Antworten

Du wirst es kaum glauben, aber es kommt relativ oft vor, dass im öffentlichen Dienst Langeweile herrscht ;-) Das befreit aber nicht von der Pflicht anwesend zu sein. Jeder muss seine Sollarbeitszeit erfüllen. Dann muss man halt die Zeit "absitzen". In der Dienstanweisung ist bestimmt eine Grenze festgelegt, wie viele Minusstunden man haben darf. Bei uns sind das -10. Wenn man zu viele hat, muss man mit einer Abmahnung rechnen. So ist das eben.

ich selbst bin im öffentlichen Dienst beschäftigt. Bei uns darf man Minusstunden bis 10 Stunden -nicht leisten-, danach ist Schluss mit Minusstunden und man muss dieses Minus wieder aufarbeiten. Wenn deine Frau im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, dann hat sie auch dort einen zuständigen Personalrat/Gesamtpersonalrat/Hauptpersonalrat. Bitte sofort an diesen wenden, denn das sind gewählte Personen, die sich sofort um diese Angelegenheit kümmern.

Das oben erwähnte ist für den öffentlichen Dienst eigentlich ungewöhnlich, denn wenn keine Arbeit da ist - dann ist das so -. Deine Frau stellt ihre Arbeitskraft zur Verfügung und wenn der Arbeitgeber in der Arbeitszeit keine Arbeit hat ,,, Pech für den Arbeitgeber.

Also: sofort ein Gespräch eintüten erst einmal mit der Personalrat. (und falls noch nicht vorhanden eine Arbeitsrechtsschutz abschließen - braucht man selbst im öffentlichen Dienst - glaube mir)

Viel Erfolg und bin gespannt wie es weiter geht. Gerne mal Info`s schicken.

Danke, ich werde meiner Frau sagen, dass sie sich mal an den Personalrat wenden soll. 

Es handelt sich hier um Annahmeverzug, für den nicht nachgearbeitet werden muß §615 BGB.

https://dejure.org/gesetze/BGB/615.html

Das gilt grundsätzlich auch bei einen Arbeitszeitkonto. Ein Arbeitszeitkonto ändert nämlich nichts an der Regelung des §615 BGB. Negative Zeiten auf den Arbeitszeitkonto können daher nur durch den Arbeitnehmer enstehen.

Wichtig ist hier, das der Arbeitgeber in Verzug gesetz wird, d.h. das schriftlich zur Einteilung aufgefordert wird.




Meine Frau hat auch ein Arbeitszeitkonto. Ab September wird sie nur noch 25 Std. pro Woche arbeiten.  Darf von ihr verlangt werden, dass sie ab da all ihre Minusstunden nacharbeitet? obwohl sie extra gekürzt hat um sich auf die letzten Züge der Schwangerschaft vorzubereiten? 

@Tokka2006

Zunächstmal kann und sollte Ihre Frau schriftlich verlangen, das sie die Arbeit leisten kann. Den AG also klar nachweisbar in Verzug setzen.  Der AG könnte sonst nämlich behaupten, das die Reduzierung der Abeitszeit einvernehmlich ist.

Bezüglich der Schwangerschaft ist es so, das hier das Mutterschaftsschutzgesezt MuSchG gilt. Danach besteht innerhalb von 6 Wochen vor der Geburt ein Arbeitsverbot. §3 Abs 2 MuSchuG.

(2) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs
Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.

Inwieweit Arbeitszeiten die freiwillig in dieser Zeit geleistet werden wiederum als Überstunden zu werten sind ist eine andere Frage.

Wenn ein Arbeitnehmer wegen nicht vorhandener Arbeit Minusstunden aufbaut, ist das nicht sein Problem, sondern das Betriebsrisiko des Arbeitgebers.

Laut § 615 BGB  müssen  die Minusstunden nicht nachgearbeit werden,und der Arbeitnehmer kann für die nicht geleistete Arbeitszeit die entsprechende Vergütung verlangen.

Deine Frau soll sich vorsorglich mit dem Personalrat in Verbindung setzen.