Hallo. Mir wurde von meiner Praxis zum 31.3.09 gekündigt, aus wirtschaftlichen Gründen. Im vergangenen Jahr haben sich auf meinem Arbeitszeitkonto ca. 30 Minusstunden angesammelt. Wir arbeiten in einer 4-Tages-Woche mit einem freien Tag. Seit der ausgesprochenen Kündigung muss ich nun auch an meinem eigentlich freien Tag arbeiten (andere Kollegen haben frei), um die Minusstunden wieder reinzuholen. Eine 48h-Woche kommt da schnell zustande. Da ich aber nicht jeden Dienstag arbeiten kann (Arztermine, sonstige Erledigungen), will mir mein Chef jetzt die restlichen Minusstunden vom letzten Lohn abziehen. Wie ist das rechtlich? Bin ich verpflichtet an meinem freien Tag die Minusstunden reinzuholen, auch wenn ich dann über 45h die Woche habe? Kann er mir den Lohn kürzen? In meinem Vertrag steht: "Die Vertragsparteien vereinbaren eine Regelarbeitszeit von wöchentlich 38 Stunden, der Arbeitnehmer erklärt sich bereit erforderlichenfalls Überstunden zu leisten.Für die gewährleisteten Über- oder auch Minderstunden wird ein Arbeitszeitkonto eingerichtet. Das Arbeitszeitkonto muss zum Jahresende ausgeglichen sein."
Wie soll ich mich verhalten? Danke für eure Hilfe!
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Du wirst die Arbeitszeit wohl ausgleichen müssen. Durch Zeit oder Geld.

ja kann er machen, du kannst ja nicht geld verlangen für nicht geleistete arbeit, oder?
ich wollte die Arbeit ja leisten, konnte/durfte es damals eben nicht. Und irgendwie sehe ich es jetzt nicht ein, bis zu meiner Kündigung als einzige den Betrieb zu schmeißen, während andere "frei" haben. Im Vertrag steht ja zudem auch die Bezahlung ist pro Monat und nicht pro Stunden.
holzstapel am 23. Februar 2009 22:47 hm, unter den umständen würde ich mich mal von einem anwalt beraten lassen.

Es ist ein Arbeitszeitkonto vereinbart worden. Das sagt schon alles. Du könntest zwar versuchen, dagegen zu klagen, dass dir dein AG Geld abzieht, aber dann musst du beweisen, dass der Ausgleich vom AZK zum Jahresende von dir beantragt oder angesprochen worden ist. Ansonsten ist es oft wie mit dem Urlaub, bis 31.03. des Folgejahres. Aber du solltest einfach das Gespräch suchen, damit für dich eine akzeptable Lösung heraus kommt...
Pauschalantwort nicht möglich, müsste den Vertrag sehen.
Ich sende Ihnen gerne eine Kopie zu, wenn Sie mir weiterhelfen können! Sagen Sie mir nur, wie ich Sie kontaktieren kann. Vielen Dank!
Ach so, was ich vergessen habe: ich war nicht für die Minusstunden verantwortlich. Es gab eben einfach keine Patienten und mein "Einsatzplan" wurde von meinem Chef so gemacht, dass ich eben nicht arbeiten konnte. ALso ich hab nicht freigenommen o.ä.
Ändert nichts daran, dass es in Deinem Vertrag steht, dass Du Dein Arbeitszeitkonto ausgleichen musst.
Es war aber zum Jahresende nicht ausgeglichen. Die Minusstunden sind ja aus dem vergangenen Jahr. Verfallen diese dann nicht? Ich muss mich irgendwie um einen neuen Job bewerben; wenn ich täglich aber von 8-19/20 Uhr arbeite, hätte ich theoretisch nur den Fr nachmittag od. Sa Zeit für Bewerbungsgespräche und da haben die Praxen zu. Mein Chef muss mir zwar für die Gespräche freigeben, aber dann kann ich die Minusstunden ja nicht abarbeiten.
Das ist Sinn und Zweck eines ARbeitszeitkontos: Wenn die Auftragslage schlecht ist, arbeitet man vielleicht nur 30 Std die Woche und wenn Hochkonjunktur ist, eben 50 Std die Woche....