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Minusstunden nach Kündigung (Physio), Darf der Chef Lohn einbehalten?

gefragt von Fazer am 23.02.2009 um 22:36 Uhr

Hallo. Mir wurde von meiner Praxis zum 31.3.09 gekündigt, aus wirtschaftlichen Gründen. Im vergangenen Jahr haben sich auf meinem Arbeitszeitkonto ca. 30 Minusstunden angesammelt. Wir arbeiten in einer 4-Tages-Woche mit einem freien Tag. Seit der ausgesprochenen Kündigung muss ich nun auch an meinem eigentlich freien Tag arbeiten (andere Kollegen haben frei), um die Minusstunden wieder reinzuholen. Eine 48h-Woche kommt da schnell zustande. Da ich aber nicht jeden Dienstag arbeiten kann (Arztermine, sonstige Erledigungen), will mir mein Chef jetzt die restlichen Minusstunden vom letzten Lohn abziehen. Wie ist das rechtlich? Bin ich verpflichtet an meinem freien Tag die Minusstunden reinzuholen, auch wenn ich dann über 45h die Woche habe? Kann er mir den Lohn kürzen? In meinem Vertrag steht: "Die Vertragsparteien vereinbaren eine Regelarbeitszeit von wöchentlich 38 Stunden, der Arbeitnehmer erklärt sich bereit erforderlichenfalls Überstunden zu leisten.Für die gewährleisteten Über- oder auch Minderstunden wird ein Arbeitszeitkonto eingerichtet. Das Arbeitszeitkonto muss zum Jahresende ausgeglichen sein."

Wie soll ich mich verhalten? Danke für eure Hilfe!


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Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 23. Februar 2009 22:39
1x
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Du wirst die Arbeitszeit wohl ausgleichen müssen. Durch Zeit oder Geld.

Kommentar von Fazer am 23. Februar 2009 22:41

Ach so, was ich vergessen habe: ich war nicht für die Minusstunden verantwortlich. Es gab eben einfach keine Patienten und mein "Einsatzplan" wurde von meinem Chef so gemacht, dass ich eben nicht arbeiten konnte. ALso ich hab nicht freigenommen o.ä.

Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 23. Februar 2009 22:43

Ändert nichts daran, dass es in Deinem Vertrag steht, dass Du Dein Arbeitszeitkonto ausgleichen musst.

Kommentar von Fazer am 23. Februar 2009 23:02

Es war aber zum Jahresende nicht ausgeglichen. Die Minusstunden sind ja aus dem vergangenen Jahr. Verfallen diese dann nicht? Ich muss mich irgendwie um einen neuen Job bewerben; wenn ich täglich aber von 8-19/20 Uhr arbeite, hätte ich theoretisch nur den Fr nachmittag od. Sa Zeit für Bewerbungsgespräche und da haben die Praxen zu. Mein Chef muss mir zwar für die Gespräche freigeben, aber dann kann ich die Minusstunden ja nicht abarbeiten.

Kommentar von B6ab4668097c3e2c8ebec60bada01ba1smallpicassoweiblich am 23. Februar 2009 22:44

Das ist Sinn und Zweck eines ARbeitszeitkontos: Wenn die Auftragslage schlecht ist, arbeitet man vielleicht nur 30 Std die Woche und wenn Hochkonjunktur ist, eben 50 Std die Woche....


holzstapel
beantwortet von holzstapel am 23. Februar 2009 22:41
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ja kann er machen, du kannst ja nicht geld verlangen für nicht geleistete arbeit, oder?

Kommentar von Fazer am 23. Februar 2009 22:44

ich wollte die Arbeit ja leisten, konnte/durfte es damals eben nicht. Und irgendwie sehe ich es jetzt nicht ein, bis zu meiner Kündigung als einzige den Betrieb zu schmeißen, während andere "frei" haben. Im Vertrag steht ja zudem auch die Bezahlung ist pro Monat und nicht pro Stunden.

Kommentar von D91dc9eac4e7f40bf65e9dfa6878c2a5smallholzstapel am 23. Februar 2009 22:47

hm, unter den umständen würde ich mich mal von einem anwalt beraten lassen.


picassoweiblich
beantwortet von picassoweiblich am 23. Februar 2009 22:42
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Es ist ein Arbeitszeitkonto vereinbart worden. Das sagt schon alles. Du könntest zwar versuchen, dagegen zu klagen, dass dir dein AG Geld abzieht, aber dann musst du beweisen, dass der Ausgleich vom AZK zum Jahresende von dir beantragt oder angesprochen worden ist. Ansonsten ist es oft wie mit dem Urlaub, bis 31.03. des Folgejahres. Aber du solltest einfach das Gespräch suchen, damit für dich eine akzeptable Lösung heraus kommt...


anonym
beantwortet von RAKuhlmann am 26. Februar 2009 19:04
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Pauschalantwort nicht möglich, müsste den Vertrag sehen.

Kommentar von Fazer am 26. Februar 2009 19:12

Ich sende Ihnen gerne eine Kopie zu, wenn Sie mir weiterhelfen können! Sagen Sie mir nur, wie ich Sie kontaktieren kann. Vielen Dank!


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