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Minusstunden im Gehalt bei Wochenarbeitszeit von 42 Stunden

gefragt von Kolibri2204 am 22.06.2009 um 11:10 Uhr

Hallo, ich beziehe ein Gehalt im Gaststättengewerbe als Alleinkoch. Meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 42 Stunden. Diese ist so im Arbeitsvertrag ausgeschrieben. Anfangs arbeitete ich vormittags und nach einer Pause auch nachmittags. Betriebsbedingt änderte sich die Arbeitszeit von nachmittags bis zum Abend. Arbeitszeit 17.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Dadurch kam ich natürlich nicht mehr auf meine gesamten Wochenstunden. Das Gehalt blieb zwar gleich aber es häuften sich reichlich Minusstunden, innerhalb eines Jahres, an. Mein Chef sagte öfters zu mir ich sollte die Minusstunden ausgleichen. Ich könnte diese Minusstunden mit anderen, betriebsbedingten Arbeiten ausgleichen. Was auch in meinem Arbeitsvertrag steht. Wörtlich "Er ist verpflichtet auch andere zumutbare Aufgaben zu verrichten". Diese bin ich jedoch nie nachgekommen. Meine Hauptarbeitszeit, Kernarbeitszeit begann ab 17.00-22.00, zu der ich leider oft nicht pünktlich kam und die ich auch nicht immer bis 22.00 Uhr einhielt. Als Alleinkoch hatte ich zwar einen erweiterten Aufgabenbereich den ich aber versuchte in der Kernzeit zu erfüllen. Ich muß leider gestehen das ich die Anweisungen meines Chefs was die Mehrarbeit betraf oft ignorierte. Das ging lange gut. Nur jetzt möchte er die ganzen angefallenen Minusstunden rausgearbeitet haben bzw. vom Monatslohn abziehen. Obwohl im Arbeitsvertrag keine Gleitzeit aufgeführt ist.


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RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 22. Juni 2009 11:19
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Gerade wenn keine Gleitzeit vereinbart ist, ist die Forderung des Chefs berechtigt! Dir wurde Gehalt gezahlt, für das Du nicht gearbeitet hast! Ich würde schnellstens eine Vereinbarung treffen, wie Du die Forderung begleichen kannst! Da Du ja wohl schon mehrfach aufgefordert wurdest, die fehlenden Zeiten zu erbringen, ist die Forderung des Chefs auch weiterhin gültig. Außerdem kann es sein, dass der Chef das Gehalt auf die aktuelle Arbeitszeit anpasst!


clauzito
beantwortet von clauzito am 22. Juni 2009 11:19
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tja auf jeden fall hast du ein jahr lang gegen deinen arbeitsvertrag verstoßen und kannst noch froh sein, daß er das so lange geduldet hat. Wie soll er denn deiner meinung nach vorgehen, oder willst du die minusstunden geschenkt haben. kannst auch versuchen bei der NGG anzurufen aber falls sie dich beraten wirst du keine wesentl. andere auskunft bekommen, schätz ich mal. Eventuell ist strittig, ob geldabzug oder nacharbeitung.



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