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Minusstunden bei auslaufendem Arbeitsvertrag

gefragt von studentNRW am 19.06.2009 um 8:36 Uhr

Hallo,

ich bin geringfügig Beschäftigter (Studentenjob) mit einem befristeten Arbeitsvertrag der zum Ende des Monats ausläuft.

Nun haben sich einige Minusstunden auf meinem Konto angehäuft, welche ich (nach mündlicher Vereinbarung mit den Vorgesetzten) in den kommenden Semesterferien ausgleichen wollte. Dies is mir jedoch nicht möglich, da mein Vertrag nicht verlängert wird.

Mein Vorgesetzter hat jeden Monat meine Stundenzettel unterschrieben auf denen angehäuften die Sollstunden aufgeführt sind.

Wie ist da die Rechtslage? Kann der AG Schadenersatz verlangen?


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wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 19. Juni 2009 08:39
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Nein, auf der letzten Abrechnung werden die nicht geleisteten Stunden nicht vergütet.

Schadenersatzanspruch hat er nicht, da Du keinen Schaden verursacht hast.

Kommentar von Simple_avatar2smalltanztrainer1 am 19. Juni 2009 08:41

Bei der letzten Abrechnung wird zuviel gezahlter Lohn abgezogen, somit ist dann alles paletti! Jedenfalls wurde das in meiner alter Arbeitsstelle so gehandhabt.

Kommentar von studentNRW am 19. Juni 2009 09:20

Zunächst Danke für alle Antworten!

Zusatz zu meiner Frage: Mein Arbeitsverhältnis beruht auf 400,- € Pauschalvergütung. Wenn mein AG den Lohn aufgrund der Minusstunden einbehalten wollen würde, hätte er dies schon letzten Monat machen müssen um da +/- Null rauszukommen. (100 Minusstunden zu 8,- €/Std. = 800,- €)

In meinem Arbeitsvertrag steht, dass meine "durchschnittliche Arbeitszeit 11,5 Stunden pro Woche beträgt".

Hat er in diesem Fall auch keinen Schadenersatzanspruch?


Candyandie
beantwortet von Candyandie am 19. Juni 2009 08:38
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die fehlenden Stunden werden dir von Lohn abgezogen schätze ich mal.....


subsi75
beantwortet von subsi75 am 19. Juni 2009 08:38
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Braucht man eine Gesetzeslage ? Schwer zu sagen, normaler weise würde ich sagen, das Du das zuviel gezahlte Geld zurück zahlen mußt.Würde schon mein Menschenverstand sagen


Dina2607
beantwortet von Dina2607 am 19. Juni 2009 08:38
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Rechtlich bist Du aus der Nummer raus (Unterschrift des Vorgesetzten), aber von der menschlichen Seite würde ich die Stunden irgendwie "abarbeiten" oder eine Vereinbarung treffen!

Kommentar von Ed1c325e42cd9f51de5fc77f2fa97c19smallwolfgang1956 am 19. Juni 2009 08:40

Er muß nichts mehr abarbeiten. Die Fehlstunden werden nicht vergütet. So einfach ist das.

Kommentar von A97cfaaed9762720321af649b6ebb327smallDina2607 am 19. Juni 2009 08:41

Sag ich ja!


switchy66
beantwortet von switchy66 am 19. Juni 2009 08:41
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Ich denke das wird dir von deinem Lohn abgezogen. Ist aber nur eine Vermutung, muss nicht stimmen...



anonym
beantwortet von rebew am 19. Juni 2009 08:44
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Sollstd.sind die Std. die du hättest arbeiten müssen,hast du aber nicht,wurden aber auch nicht entlohnt.Also ist es egal,ob da noch welche stehn wenn du den Vetrag nicht verlängert bekommst.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 19. Juni 2009 08:51
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Der AG zieht die fehlenden Stunden beim letzten Gehalt ab. Hat er das wegen der Option in den Semesterferien nicht gemacht, dann hat er eine offene Forderung, die er gültig machen kann!


anonym
beantwortet von Roeschen001 am 19. Juni 2009 09:01
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Es kommt darauf an, wie der Arbeitwertrag aussieht. WAenn der Arbeitgeber monatliche Mindestbeschäftigungszeiten garantiert hat, dann muss er diese auch bezahlen. Gesetzlich geregelt sind - so weit ich weiss - 5 Stunden im Monat. Diese müsste er auf jeden Fall bezahlen. Allerdings nur, wenn eine Zusatzvereinbarung im Vertrag dieser Zahlung nicht widerspricht.


Strabahner
beantwortet von Strabahner am 21. Juni 2009 22:39
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Wenn im AV steht, 20 Std. Woche, dann muss er dafür sorgen dass du die 20 Std auch arbeiten kannst. Alles andere ist unternehrerisches Risiko! Kein nacharbeiten, und die Std die er mit dir im AV vereinbart hat, muss er bezahlen. Basta!!! Und da wird auch nichts verrechnet!!! Pech für den AG!!!


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