Habe einen Minijob für 2 Monate angeboten bekommen, jeweils 2-3 Tage/ Monat. Habe einen Hauptjob mit 75% Arbeitszeit. Nun steht bezüglich Meldepflicht etc. gar nichts in meinem Arbeitsvertrag. Frage: Muß ich dann überhaupt die Genehmigung vom AG für den Nebenjob einholen?
Antworten (4)
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7Antwort von
BincileinBincilein
na, ich hab da mal nachgefragt, weil ich habe auch einen Nebenjob. Ja musst du bekannt geben. Denn wenn das Einfluss auf deinen Hauptberuf hat wie (Müdigkeit, Konzentration lässt nach) kann der Chef dir den Nebenjob verbieten.
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4Antwort von
Paula1234Paula1234
Also, m. E. hat das Arbeitsamt damit gar nichts zu tun, es sei denn , du kriegst von da noch irgendwie Unterstützung. Meine Putzfrau, die ich aus gesundheitlichen Gründen habe - nicht weil ich total reich bin - geht einer Vollzeitbeschäftigung nach. Bei mir kommt sie einmal pro Woche putzen, ich habe das als Minijob angemeldet und zahle auch neben ihren Lohn die anderen Kosten. Sie braucht das keinem melden.
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bitmapbitmap ''Also, m. E. hat das Arbeitsamt damit gar nichts zu tun''
Wie kommst du auf Arbeitsamt? Davon war keine Rede.
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kodiaksakodiaksa Vom AA rede ich nicht, ich erhalte keine Leistungen. Ich meine den Hauptarbeitgeber.
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1Antwort von
JoWaKuJoWaKu
"Frage: Muß ich dann überhaupt die Genehmigung vom AG für den Nebenjob einholen?"
Als Beamter und im öffentlichen Dienst immer!
Ansonsten nur, wenn es im Arbeits- oder Tarifvertrag steht.
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1Antwort von
bitmapbitmap
''Muß ich dann überhaupt die Genehmigung vom AG für den Nebenjob einholen?''
Musst du eigentlich nicht. Es sei denn, es wäre etwas, was unter das Wettbewerbsverbot fällt.
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bitmapbitmap Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht schreibt dazu -> http://kURL.de/ehewu
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kodiaksakodiaksa Ist eine tolle Seite. Alle Fragen kurz und bündig beantwortet. Vielen Dank.
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sennertlennert Da würde ich mir mal geldverdienenhilfe.notlong.com anschauen. Der Blog hilft echt weiter im Bereich Geld verdienen von zu Hause aus. Ich hoffe das hilft dir weiter.
Ja, aber dass steht normalerweise im Arbeitsvertrag.