kodiaksa am 05.05.2009 um 21:56 Uhr
Habe einen Minijob für 2 Monate angeboten bekommen, jeweils 2-3 Tage/ Monat. Habe einen Hauptjob mit 75% Arbeitszeit. Nun steht bezüglich Meldepflicht etc. gar nichts in meinem Arbeitsvertrag. Frage: Muß ich dann überhaupt die Genehmigung vom AG für den Nebenjob einholen?

''Muß ich dann überhaupt die Genehmigung vom AG für den Nebenjob einholen?''
Musst du eigentlich nicht. Es sei denn, es wäre etwas, was unter das Wettbewerbsverbot fällt.
Also, m. E. hat das Arbeitsamt damit gar nichts zu tun, es sei denn , du kriegst von da noch irgendwie Unterstützung. Meine Putzfrau, die ich aus gesundheitlichen Gründen habe - nicht weil ich total reich bin - geht einer Vollzeitbeschäftigung nach. Bei mir kommt sie einmal pro Woche putzen, ich habe das als Minijob angemeldet und zahle auch neben ihren Lohn die anderen Kosten. Sie braucht das keinem melden.
bitmap am 5. Mai 2009 22:02 ''Also, m. E. hat das Arbeitsamt damit gar nichts zu tun''
Wie kommst du auf Arbeitsamt? Davon war keine Rede.
bitmap am 5. Mai 2009 22:02 ''Also, m. E. hat das Arbeitsamt damit gar nichts zu tun''
Wie kommst du auf Arbeitsamt? Davon war keine Rede.
kodiaksa am 5. Mai 2009 22:03 Vom AA rede ich nicht, ich erhalte keine Leistungen. Ich meine den Hauptarbeitgeber.
na, ich hab da mal nachgefragt, weil ich habe auch einen Nebenjob. Ja musst du bekannt geben. Denn wenn das Einfluss auf deinen Hauptberuf hat wie (Müdigkeit, Konzentration lässt nach) kann der Chef dir den Nebenjob verbieten.
kodiaksa am 5. Mai 2009 22:07 Ja, aber dass steht normalerweise im Arbeitsvertrag.

"Frage: Muß ich dann überhaupt die Genehmigung vom AG für den Nebenjob einholen?"
Als Beamter und im öffentlichen Dienst immer!
Ansonsten nur, wenn es im Arbeits- oder Tarifvertrag steht.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht schreibt dazu -> http://kURL.de/ehewu
Ist eine tolle Seite. Alle Fragen kurz und bündig beantwortet. Vielen Dank.