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Minijob zum Hauptjob

gefragt von kodiaksakodiaksa am 05.05.2009 um 21:56 Uhr

Habe einen Minijob für 2 Monate angeboten bekommen, jeweils 2-3 Tage/ Monat. Habe einen Hauptjob mit 75% Arbeitszeit. Nun steht bezüglich Meldepflicht etc. gar nichts in meinem Arbeitsvertrag. Frage: Muß ich dann überhaupt die Genehmigung vom AG für den Nebenjob einholen?


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bitmap
beantwortet von bitmap am 5. Mai 2009 22:01
1x
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''Muß ich dann überhaupt die Genehmigung vom AG für den Nebenjob einholen?''

Musst du eigentlich nicht. Es sei denn, es wäre etwas, was unter das Wettbewerbsverbot fällt.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 5. Mai 2009 22:04

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht schreibt dazu -> http://kURL.de/ehewu

Kommentar von C1dcceb3b9506cb90ffe71aa2eaeb018smallkodiaksa am 5. Mai 2009 22:11

Ist eine tolle Seite. Alle Fragen kurz und bündig beantwortet. Vielen Dank.


anonym
beantwortet von Paula1234 am 5. Mai 2009 22:00
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Also, m. E. hat das Arbeitsamt damit gar nichts zu tun, es sei denn , du kriegst von da noch irgendwie Unterstützung. Meine Putzfrau, die ich aus gesundheitlichen Gründen habe - nicht weil ich total reich bin - geht einer Vollzeitbeschäftigung nach. Bei mir kommt sie einmal pro Woche putzen, ich habe das als Minijob angemeldet und zahle auch neben ihren Lohn die anderen Kosten. Sie braucht das keinem melden.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 5. Mai 2009 22:02

''Also, m. E. hat das Arbeitsamt damit gar nichts zu tun''

Wie kommst du auf Arbeitsamt? Davon war keine Rede.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 5. Mai 2009 22:02

''Also, m. E. hat das Arbeitsamt damit gar nichts zu tun''

Wie kommst du auf Arbeitsamt? Davon war keine Rede.

Kommentar von C1dcceb3b9506cb90ffe71aa2eaeb018smallkodiaksa am 5. Mai 2009 22:03

Vom AA rede ich nicht, ich erhalte keine Leistungen. Ich meine den Hauptarbeitgeber.


anonym
beantwortet von Bincilein am 5. Mai 2009 22:05
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na, ich hab da mal nachgefragt, weil ich habe auch einen Nebenjob. Ja musst du bekannt geben. Denn wenn das Einfluss auf deinen Hauptberuf hat wie (Müdigkeit, Konzentration lässt nach) kann der Chef dir den Nebenjob verbieten.

Kommentar von C1dcceb3b9506cb90ffe71aa2eaeb018smallkodiaksa am 5. Mai 2009 22:07

Ja, aber dass steht normalerweise im Arbeitsvertrag.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 5. Mai 2009 23:04
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"Frage: Muß ich dann überhaupt die Genehmigung vom AG für den Nebenjob einholen?"

Als Beamter und im öffentlichen Dienst immer!

Ansonsten nur, wenn es im Arbeits- oder Tarifvertrag steht.


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