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Minijob und Halbtagesstelle, welche Steuerklasse?

gefragt von WalterWolter am 22.02.2009 um 9:35 Uhr

Was ist die Folge wenn ich zu meiner Halbtagesstelle noch einen Minijob annehme? Jetzt bin ich Steuerklasse 1, ist der Minijob frei, oder Steuerklasse 6? Der Arbeitgeber des Minijobs versteuert nicht pauschal!? Danke

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Beruf x 14.587 Arbeit x 14.520 steuern x 2.932 Minijob x 539 Steuerklasse x 184 Halbtagesstelle x 1

wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 22. Februar 2009 09:52
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Wenn der Arbeitgeber den Minijob nicht pauschal versteuert brauchst Du eine zweite Steuerkarte, Steuerklasse VI.

Ich würde mir an Deiner stelle aber sehr gut überlegen, ob Du dem AG des Minijobs nicht gestattest Dir die pauschale Lohnsteuer (ca. 8 Euro) abzuziehen, denn wer eine 2. Lohnsteuerkarte hat muss eine einkommensteuererklärung abgeben udn das kostet Dich dann mehr als die 8 Euro pro Monat (100 Euro pro Jahr). Die Belastung wäre dann ca. 640 Euro (bei 400 mtl. /4.800 jährlich).

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 23. Februar 2009 08:22

wieso versteuert der AG nicht pauschal????? Wahrscheinlich hat der keine Ahnung!! versuch ihn zu überreden, es doch zu tun und biete ihm an (wie wfwbinder schon schrieb), dass du die Steuer zahlst!


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 22. Februar 2009 09:37
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Minijobs auf 400 Euro Basis werden pauschal versteueert. Du brauchst keine 2te Steuerkarte. Ansonsten Klasse VI. Da lohnt sich das Arbeiten aber nicht mehr.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 22. Februar 2009 15:07
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Siehe wfwbinder (DH). Wenn der AG nicht pauschal versteuert lohnt sich die ganze Sache wirklich nicht mehr weil Du EST.-erklärungspflichtig wirst und voll versteuerst.
Lass den AG die 2% Pauschalsteuer von Deinem Lohn abziehen und gut ist sonst lass die Finger davon.


thetanet
beantwortet von thetanet am 22. Februar 2009 09:38
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Minijob ohne Lohnsteuerkarte wird pauschal vom Arbeitgeber versteuert


anonym
beantwortet von Mausi40 am 22. Februar 2009 09:37
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Du bist dann steuerkl. 6. Das Einkommen ist aber so niedrig, das du kaum Abzüge haben wirst

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 22. Februar 2009 15:02

Hallo? Bei LSt.-Klasse VI beträgt die Lohnsteuer bei 400€ - 60€. Ist das kaum? Bei mir ist das ´ne Menge Geld. Der Stundenlohn wird sowieso nicht grade dicke sein.


anonym
beantwortet von koenigstiger25 am 23. Februar 2009 08:40
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Eine wichtige Frage ist, welche Werbungskosten Du ggf. entgegen zu setzen hast. Wenn Du den Minijob über die Steuerkarte versteuerst kannst Du auch Werbungskosten geltend machen. Sind diese hoch, dann lohnt sich die Steuerklasse 6, sind diese niedrig wäre eine Übernahme der Pauschsteuer in Höhe von 2% sinnvoll...

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 23. Februar 2009 09:42

Die Werbungskosten kann man schon beim Hauptjob abziehen. bei 400 Euro im Monat werden ja wohl kaum nennenswerte WK anfallen, denn sonst würde man ja den Nebenjob nicht machen.

Kommentar von koenigstiger25 am 23. Februar 2009 09:49

Gerade im Steuerrecht kann gefährliches Halbwissen manchmal ganz schön viel Geld kosten, deshalb sind hier viele Aussagen "mit Vorsicht zu genießen"...

Wenn ich hauptberuflich in einer Bäckerei arbeite und nebenberuflich in einer Gärtnerei, kann ich wohl kaum die Werbungskosten der Gärtnereitätigkeit (Fahrten, Gartengeräte, usw.) bei der Bäckerei abziehen...

Welche Werbungskosten anfallen und warum man einen Minijiob ausübt, sollte doch jedem selbst überlassen sein...


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