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Minijob und bei anderem Arbeitgeber freier Mitarbeiter - geht das ?

gefragt von Torbenschatz am 17.06.2008 um 12:54 Uhr

Ist es möglich, gleichzeitig in einer Praxis (für Ergotherapie) einen Minijob (400 € ) zu haben und bei einem anderen Arbeitgeber als freier Mitarbeiter zu arbeiten ? Wie und wo muss man sich dann versichern ?


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Reply


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 17. Juni 2008 12:59
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Kein problem*

Der Minijob ist für dich abgabenfrei ( macht der Arbeitgeber )

Für die selbständige Tätigkeit musst du dich selbst versichern ( frag bei deiner - früheren - Krankenkasse oder lass dir ein Angebot von einem VersicherungsMAKLER ( nicht einer Versicherungsagentur*) machen.

Kommentar von Torbenschatz am 17. Juni 2008 13:03

Hallo Raimund, danke für die Antwort ! Leider muss ich mich als Ergotherapeutin auch als Selbständige pflichtversichern, da wir zu den "besonders schutzbedürftigen" Berufsgruppen gehören .... Und wie ist das nun mit der Krankenkasse & Co. -rechnet die dann die Abgaben des Minijobs dazu (da ich ja dann mehr als 400 € verdiene ?)

Kommentar von Simple_avatar4small nicht die schon wieder ;-) am 22. Juni 2008 00:51

Neben einem versicherungspflichtigen Hauptberuf (als Selbständige) ist der Minijob versicherungsfrei.

Du könntest aber die 15%, die dein Arbeitgeber sowieso zahlen muss, um eigene 4,9% aufstocken (Verzicht auf die Versicherungsfreiheit) und deinen Gesamtverdienst in der Rentenversicherung erhöhen.

Solange du Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlst, kannst du auch riestern.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 17. Juni 2008 14:40
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Kein Problem. Die Selbstständige Tätigkeit muss man dann anmelden.

Mehr Infos in: /www.klicktipps.de/gewerbe.php

Krankenkasse: Bei diesem Einkommen bist Du dann nicht mehr familienversichert.

Am besten ausführlich bei Deiner Krankenkase nachfragen. Wenn der Sachbearbeiter dort keine Ahnung hat, dann einen anderen fragen oder bei einer anderen KK arufen.


wildsurfer
beantwortet von wildsurfer am 6. Juli 2008 07:04
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Ich bin mir nicht sicher ob bei sog. Minijobs nicht die Klausel max. 400 Euro Zuverdienst gilt um Abgabenfrei zu bleiben. Sonst könnte man ja einfach 5 Minijobs machen und hätte z.B. 2000 Euro Einkommen. Da spielt "der Steinbrück" mit Sicherheit nicht mit.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. Juli 2008 07:32

Mehrere Minijobs werden natürlich zusammengerechnet, um zu vermeiden, dass man die Abgaben mit sowas umgeht. Abgaben frei ist also nur 1 Minijob oder 1 Minjob neben einer versicherungspflichtigen Tätigkeit. Aber auch wirklich nur einer. Bei 2 Minijobs als Nebentätigkeit wird wieder zusammengerechnet, auch wenn sie zusammen keine 400 € ausmachen).




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