Hallo, ich bin neu hier und hätt da mal ne Frage:
Ich arbeite Teilzeit auf Lohnsteuerkarte (Klasse 1), es handelt sich dabei um eine ganz normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, d.h. Arbeitgeber zahlt Krankenversicherung & Co.
Nebenbei mache ich noch einen Minijob auf 400 EUR Basis (mit Pauschalsteuer, d.h. da habe ich keine LST-Karte abgeben müssen).
Jetzt meine Frage: Darf ich zusätzlich noch eine geringfügige Tätigkeit als freier Mitarbeiter ausführen? Es handelt sich bei diesem Freelancer-Job um eine Beschäftigung, bei der ich als Kleinunternehmer eine Rechnung stellen kann und bei der ich im Monat nicht mehr als 200 Euro verdienen würde.
Vielleicht weiß da jemand eine Antwort, würde mich freuen!
Danke schon mal!
Ja aber du musst deinem Chef darüber bescheid geben, wenn es eine bestimmte anzahl von stunden überschreitet