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Minijob + Geringfügige Beschäftigung

gefragt von reflex am 24.04.2009 um 21:38 Uhr

Ich habe einen Minijob (400€/Monat) und möchte jetzt noch einen anderen Job annehmen. Insgesamt komme ich also über 400 Euro / Monat. Kann ich die zweite Beschäftigung (450€/Monat) als Geringfügige Beschäftigung laufen lassen, bei der ich Sozialabgaben mache und meinen bisherigen Minijob parallel (ohne Sozialabgaben) weiterlaufen lassen?

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Job x 3.810 Minijob x 538 Sozialabgaben x 43

tradaix
beantwortet von tradaix am 24. April 2009 21:44
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Mehrere Minijobs

Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere 400-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zusammenzurechnen (nicht zu berücksichtigen sind Arbeitsentgelte aus kurzfristigen Beschäftigungen).

Wird bei Zusammenrechnung mehrerer 400-Euro-Minijobs die monatliche Grenze von 400 Euro überschritten, so handelt es sich nicht mehr um versicherungsfreie Minijobs. Vielmehr sind die einzelnen Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig.

http://kuerzer.de/zrowR0BHJ | minijob-zentrale.de

Hauptberuf und Minijob

Arbeitnehmer, die bereits einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen, können daneben nur einen sozialversicherungsfreien 400-Euro-Minijob ausüben.

Der zweite und jeder weitere 400-Euro-Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Lediglich Arbeitslosenversicherungsbeiträge müssen für diese Beschäftigungen nicht gezahlt werden.

Ausgenommen von der Zusammenrechnung mit der versicherungspflichtigen Beschäftigung wird stets der zeitlich zuerst aufgenommene Minijob.


Mismid
beantwortet von Mismid am 24. April 2009 21:41
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ja du kannst einen zusätzlichen Job annehmen, für denn du dann aber die kompletten Sozialabgaben zahlen mußt. Dafür hast du aber auch Anspruch auf Krankenversicherung, Rente und Arbeitslosenunterstützung. Der 400 Euro Job bleibt abgabenfrei.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 24. April 2009 21:39
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Das wird zusammengezählt

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 24. April 2009 21:42

wird nicht zusammengezählt! geht ja auch gar nicht über 400 Euro

Kommentar von Simple_avatar6smallkleineroteHexe am 26. April 2009 11:39

Doch, wird zusammengezählt, und da dann über 400 € werden beide Jobs steuer- und svpflichtig! Besser wäre ein Job über 400 € mit den Abgaben und ein Job unter 400 € als Minijob.


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