Hallo, habe mit großem Interesse das ganze Thema verfolgt, da ich für mich derzeit auch am überlegen bin, eine UG zu gründen. Ich habe vor, in nächster Zeit die ein oder andere Internetseite ins Netz zu stellen. (Bitte nicht falsch verstehen, habe nicht vor, irgendwelcher Pornos, rechtsextremes oder abzockerisches zu machen). Ich möchte Seiten ins Netz stellen, mit informellem Charakter, und damit versuchen Geld zu verdienen(eventl. durch Firmen, die sich auf meinen Seiten eintragen). Wie gesagt, keine Abzocke oder so.
Ich habe lediglich etwas “Angst” die Seiten ins Netz zu stellen, da man ja immer wieder von “Abmahnwellen” usw. hört. Ich möchte nicht, wegen so etwas auf einmal vor einem Schuldenberg sitzen, nur weil mich irgendein findiger Anwalt auf ein horente Summer verklagt und am Schluß wegen einer Gesetzesklausel auch noch Recht bekommt. Aus diesem Grund habe ich mir überlegt eine UG zu gründen. Sollte nun tatsächlich so ein Fall eintreffen, dann schließe ich eben meine Firma wieder, habe aber privat kein Geld(außer den Gründungskosten) verloren.
Liege ich damit richtig, oder wurde das durch das überarbeitete Insolvenzrecht ausgehebelt und ich bin doch privat haftbar???
Wäre superglücklich, wenn mir auf diese Antwort jemand Auskunft geben kö

Wenn Du nicht strafbar handelst bist Du gegen angriffe geschützt. Als GmbH Geschäftsführer und Anteileigner haftet, man z. B. wenn man schuldhaft Steuer- udn Sozialversicherungsabzugsbeträge nciht abführt. Umsatzsteuer hinter zieht, oder aber die GmbH zu Straftaten nutzt. Die Sachen die Abmahnvereine einklagen wollen, gehören ncith dazu. aber trotzdem mußt Du aufpassen keine Urheberrechte zu verletzen.
Hallo wfwbinder,
Danke für die schnelle Antwort. Erleichtert mich ungemein das zu hören. Wie gesagt, habe hier nichts illegales vor und werde auch ansonsten alles beachten, was nötig ist, hatte eben nur wie oben beschrieben, bedenken, was einige Klauseln des Gesetzes(bin da absolut kein Fachmann) angeht.
Vielen Dank nochmals und viele Grüße, Sebastian