gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ
61 

Mindestlohn: Regierungsbeschluss gut oder Schlecht?

gefragt von Indy72Indy72 am 19.06.2007 um 15:40 Uhr

Als Wirtschaftsfachmann habe ich gelernt, dass ein Mindestlohn prinzipiell schlacht sei, weil er die Leistungen mit niedriger Wertschöpfung verteuert und die Marktkräfte außer Kraft setzt. Allerdings hatte selbst die CDU anerkennen müssen, dass vielerorts Lohndumping betrieben auf Kosten der Steuerzahler wird, weil wenn man von seiner Arbeit nicht leben kann, dann springt der Staat mit seinen Sozialleistungen ein. Andererseits sind geade die Schwächsten der Gesellschaft verpflichtet, jede Arbeit anzunehmen, egal wie schlecht sie bezahlt wird. Hilft denn die Beschlossene Ausweitung des Entsendegesetzes weiter?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Hartz IV x 188 Hartz x 95 Mindestlohn x 56 Entsendegesetz x 2

Niklaus
beantwortet von Niklaus am 19. Juni 2007 22:04
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich traue da unseren Wirtschaftsweisen mehr Sachverstand zu als unseren unwissenden Politikern und die sind der Meinung kein Mindestlohn. Aber den Parteien geht es nicht um uns sondern um die Macht der Partei. Insgeheim machen sie jetz schon, was Die Linke fordert. Ich findes es zum k....


Leiming
beantwortet von Leiming am 20. Juni 2007 11:25
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo Indy72,

Du beantwortest fast alle Fragen und bist recht aktiv.

Mache Dich bitte sachkundig und beantworte auch meine Frage bezueglich des Importes von Mikro-Brauereien aus China.

Dafuer danke ich Dir und gruesse Dich aus China.


anonym
beantwortet von Albrecht am 19. Juni 2007 20:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eine wirtschaftstheoretische Lehre, die alles einer heilsamen Selbstregelung des "Marktes" überlassen will und alles andere grundsätzlich ablehnt, könnte auch ein zweifelhaftes Dogma sein, wenn die "Marktkräfte" bei der Herstellung gedeihlicher Verhältnisse in der Wirklichkeit deutlich bemerkbar versagen.

Die Beschlüsse helfen höchstens geringfügig. Einige weitere Branchen sollen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden. Eine verbindliche Festschreibung wird nicht einfach sein, weil eine Vereinbarung durch die Tarifparteien erforderlich sein wird und die Arbeitgeber dabei blockieren können.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 19. Juni 2007 15:54
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Beide Festlegungen müssen überarbeitet werden, nur dass hilft uns weiter. So wie es ist kann es nicht bleiben. Manche arbeiten für ein Hungerlohn!

Kommentar von 649301eb130914b4a8b5d88fbe2634a2smallSilmoo am 22. August 2007 16:45

VIELE arbeiten für ein "Apfel u. ein Ei".


FabersIllegalePolnischeHaushaltsHilfe
beantwortet von FabersIllegalePolnischeHaushaltsHilfe am 19. Juni 2007 15:53
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ein ganz fauler Kompromiss. Dieses seltsame Entsendegesetz dient ja eigentlich nur dazu, billigen Arbeitskräften aus Osteuropa das Geschäft zu versauen. Also gilt es für den Bau, Gebäudereinigung und Ähnliches. Da es aber keine mobilen polnischen Kaufhäuser gibt, die Karstadt Konkurrenz machen, hat diese Regelung im Einzelhandel keine Begründung. Damit sind die VerkäuferInnen dort angeschmiert.
Und irgend wann schwadroniert dann ein berufsmäßiger Schönfärber wieder über 'soziale Gerechtigkeit'. Ich kann gar nicht so viel k0tzen, wie ich möchte.


anonym
beantwortet von karlhorst am 19. Juni 2007 15:45
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Am besten, sie hätten gar nichts beschlossen! Denn das Ergebnis ist nicht greifbar, wie so vieles bei der Großen Koalition. Die SPD hat damit ihr Wahlkampfthema: Mindeslohn!, gerettet, die CDU hat den Mindestlohn vorläufig verhindert! Man soll sich nicht wundern, dass bei diesem Kuhhandel, die kleinen Parteien profitieren!

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 19. Juni 2007 15:57

Im Prinzip wurde ja auch nichts neues beschlossen, sondern nur das Aus dem Baugewerbe bekannte Entsendegesetz für weitere Branchen (auf Antrag) geöffnet. Einige Branchen (z.B. Postdienste) wurden direkt aufgenommen. Allerdings ist selbst hier der Begriff "ortsüblicher Tariflohn" durch Scheintarifverträge (wie z.B. bei SIEMENS) ohne Weiteres aushebelbar ind die Sittenwidrigkeit der Lohnhöhe auch auch eher ein Papierschwert.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    mindestlohn mecklenburg gastronomie

    Wie hoch ist in deut. der mindestlohn ?

    spielcasino- mindestlohn?

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.