gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Mindesthöhe von Räumen in NRW

gefragt von peterbay am 16.09.2008 um 10:41 Uhr

Hallo!

Würde gerne wissen wie die Mindesthöhe für Räume (Wohnräume) in NRW ist. Habe eben im Neubau nachgemessen, die Raumhöhen reichen von 2,50 bis 2,41!! (und da ist noch kein Fußboden und ähnliches verlegt, nur der Estrich). In der aktuellen Wohnung beträgt die Raumhöhe 2,50 MIT Fußboden.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (34691)
wohnen (7244)
haus (3381)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Playoff
beantwortet von Playoff am 16. September 2008 10:43
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In NRW müssen Aufenthaltsräume mind. 2.40m Lichte Höhe haben. Lichte Höhe bedeutet Endzustand. Quelle: Kopf und LBO NRW


Schnukkel
beantwortet von Schnukkel am 16. September 2008 10:44
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

die normale raumhöhe liegt zwischen 2,30 und 2,50 vom fußboden bis decke,denn manche schränke und einbauküchen haben eine höhe von 2,30 und wenn der raum niedriger ist bekommst du ein problem


Berry68
beantwortet von Berry68 am 16. September 2008 10:46
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Raumhöhen von 2,30m dürfen nicht als Wohnraum vermietet werden.

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayoff am 16. September 2008 11:03

Das ist nur bedingt richtig :)


Berry68
beantwortet von Berry68 am 16. September 2008 10:50
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, für Aufenthaltsräume im Dachraum, kann eine geringere lichte Höhe gestattet werden, wenn wegen der Benutzung Bedenken nicht bestehen.

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayoff am 16. September 2008 11:07

Ja, das muss allerdings eine Begründung haben und die ist in diesem Fall nicht ersichtlich und berechtigt.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.