Hallo!
Würde gerne wissen wie die Mindesthöhe für Räume (Wohnräume) in NRW ist. Habe eben im Neubau nachgemessen, die Raumhöhen reichen von 2,50 bis 2,41!! (und da ist noch kein Fußboden und ähnliches verlegt, nur der Estrich). In der aktuellen Wohnung beträgt die Raumhöhe 2,50 MIT Fußboden.
In NRW müssen Aufenthaltsräume mind. 2.40m Lichte Höhe haben. Lichte Höhe bedeutet Endzustand. Quelle: Kopf und LBO NRW
die normale raumhöhe liegt zwischen 2,30 und 2,50 vom fußboden bis decke,denn manche schränke und einbauküchen haben eine höhe von 2,30 und wenn der raum niedriger ist bekommst du ein problem
Raumhöhen von 2,30m dürfen nicht als Wohnraum vermietet werden.
Das ist nur bedingt richtig :)
Für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, für Aufenthaltsräume im Dachraum, kann eine geringere lichte Höhe gestattet werden, wenn wegen der Benutzung Bedenken nicht bestehen.
Ja, das muss allerdings eine Begründung haben und die ist in diesem Fall nicht ersichtlich und berechtigt.