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Mindestabstand beim Parken

gefragt von sebi707 am 17.05.2009 um 17:49 Uhr

Ich war letztens mit ein paar Kumpels im Kino und der einzige freie Parkplatz war durch ein falsch geparktes Auto ziemlich eng. Wir hatten aber keine Lust woanders einen Parkplatz zu suchen und haben unser Auto dann vorsichtig von Hand in die Parklücke geschoben. Einer saß im Auto hat gelenkt und nacher Handbremse angezogen. Außsteigen ging dann nur noch über Kofferraum. Zu beiden Seiten war etwa jeweils 20-30cm Platz. Die Frage ist nun ob es verboten ist so eng an anderen Autos zu parken. Es währen allerdings beide Autos neben uns noch raus gekommen. Lediglich der Fahrer des falsch geparkten Autos hätte auf der Beifahrerseite einsteigen müssen.

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Recht x 35.078 Auto x 22.977 Verkehr x 1.861

Trilobit
beantwortet von Trilobit am 17. Mai 2009 17:57
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StVO, §1, Satz 2: Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Wenn jemand schief geparkt hat, verstößt er dagegen.

Parkst du ihn als Strafe dafür zu, du ebenfalls.

Kommentar von sebi707 am 17. Mai 2009 17:59

Ja der konnte ja noch raus aber er müsste auf der Beifahrerseite einsteigen.

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 17. Mai 2009 18:00

Die Belästigung war eben nicht unvermeidbar, denn ihr hättet ja anderswo parken können. Und über die Beifahrerseite einsteigen zu müssen ist schon eine erhebliche Belästigung und bei manchen Fahrzeugen (oder für Leute mit bestimmten Krankheiten) sogar unmöglich.


CarolaM
beantwortet von CarolaM am 17. Mai 2009 17:51
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Oha, hab ich auch mal gemacht, und hatte ne fette Beule in der Tür. Rache oder die Autotür des Zugeparkten? Ich geh lieber etwas weiter und steh mit Abstand.


harryohnetoto
beantwortet von harryohnetoto am 17. Mai 2009 18:30
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Das Parken sollte so erfolgen, dass die benachbarten parkenden Fahrzeuge ohne Probleme wegfahren können. Eine cm-Angabe zu vorgeschriebenen Abständen kann es nicht geben, das diverse Aotomarken auch diverse Abmessungen haben. Für Otto-Normalverbraucher reichen die Abmessungen der Parknischen aus. Ansonsten gibt es für euren Fall einen OWi-Tatbestand: Sie parkten nicht platzsparend. Oder: Sie parkten nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung. Oder: Sie parkten so, dass ein anderer behindert wurde.


anonym
beantwortet von tergenna am 17. Mai 2009 17:52
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Ob verboten oder erlaubt? Keine Ahnung...aber wenn du hinterher eine Beule im Auto hast, darfst du dich auch nicht beschweren, das war nicht fair...du weißt außerdem doch gar nicht, warum das andere Auto falsch geparkt hat, kann doch sein, das vorher ein Auto auf "deinem" Platz falsch geparkt hat, und der Nachbar sich dann deswegen "falsch" hingestellt hat

Kommentar von sebi707 am 17. Mai 2009 17:56

Ne das waren ja nur 3 Parkplätze nebeneinander. Das falsch geparkte Auto stand ganz rechts mit ca. 1m Abstand bis zum Ende des Parkplatzes. Da hätte niemals ein anderes Auto stehen können, sodass es so parken müsste.

Kommentar von tergenna am 17. Mai 2009 18:02

Und wenn der "Falschparker" nun Platz braucht z.B. wegen Behinderung (nicht langfristige gemeint sondern etwas zeitlich begrenztes z.B. Beinbruch/Hüftoperation und deswegen keinen Behindertenparkplatz nutzen darf aber Platz für Rollstuhl und/oder Krücken braucht und deswegen soviel Platz einnimmt??? Komm mal in die Situation und versuche dann auf einem normalen Parkplatz ein- und auszusteigen. Fast unmöglich. Also, ich finde dein Verhalten noch immer nicht fair.

Kommentar von sebi707 am 17. Mai 2009 18:26

Ich glaube kaum das man mit einem Beinbruch oder wenn man einen Rollstuhl brauch selbst noch Autofahren darf...

Kommentar von tergenna am 17. Mai 2009 18:34

...immer eine passende Antwort??? Nicht böse gemeint, aber ist es nicht so???
dann ärger dich aber auch nicht über eine evtl. Delle hinterher in deiner Tür (auch der "Verursacher" wird immer eine Ausrede haben...)


HeymM
beantwortet von HeymM am 17. Mai 2009 17:53
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Es gibt meines Wissens keine Regelung in der STVO darüber.

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 17. Mai 2009 17:56

Doch, §1.


albundysohn
beantwortet von albundysohn am 17. Mai 2009 17:53
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Und euch hauen sie beim Öffnen eine Schramme in die Tür, sehr schlaues Verhalten


Volker13
beantwortet von Volker13 am 17. Mai 2009 17:51
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Auf der Beifahrerseite steigt man doch nur ein, wenn die Fahrerseite zugeparkt ist.

Kommentar von sebi707 am 17. Mai 2009 17:57

Ja die Fahrerseite vom falsch geparkten Auto war ja von uns zugeparkt ^^


anonym
beantwortet von mig112 am 17. Mai 2009 17:50
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Nein, kein Mindest-Seitenabstand.


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