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Mindesdauer der Mietzeit vorgegeben. Ist das rechtens?

gefragt von FeiermausFeiermaus am 02.11.2009 um 14:56 Uhr

Mein Mietvertrag hat eine Klausel, dass ich mindestens 2 Jahre in der Wohnung zu wohnen habe. Ist das überhaupt erlaubt?

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Recht x 35.358 Wohnung x 4.653 Miete x 3.320

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geige
beantwortet von geige am 2. November 2009 15:00
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Hilfreichste Antwort

•Wirksam, wenn in einem Formularmietvertrag beide (!) Seiten für höchstens vier Jahre auf ihr Recht zur Kündigung verzichten (BGH, Urteil v. 6.4.2005, VIII ZR 27/04).

•Bei einem Staffelmietvertrag, bei dem die Mietpreisentwicklung von vorn herein fest vereinbart wird, können Mieter auch einseitig auf ihr Kündigungsrecht verzichten (BGH, Urteil v. 12.11.2008, VIII ZR 270/07),

•aber nicht für einen Zeitraum von mehr als vier Jahren (BGH, Urteil v. 14.6.2006, VIII ZR 257/04).

Kommentar von 10f98480efa4e9f1a2fb15b7e4be6fd9smallVagabundo am 2. November 2009 15:21

DANKE !!! ;-)


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firstguardian
beantwortet von firstguardian am 2. November 2009 16:42
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Wenn der Mietvertrag den gegenseitigen Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht für die Dauer von 2 Jahren ausschließt, dann haben Sie selber darauf verzichtet und müssen sich dem auch beugen.


Vagabundo
beantwortet von Vagabundo am 2. November 2009 14:59
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Ja natürlich kann man bei Mietverträgen eine Mindestlaufzeit vereinbaren! Das heisst aber nicht,dass Du deswegen nicht aus dem Vetrag rauskämst. Mit einem solventen Nachmieter, der bereit ist, mindestens den gleichen Mietpreis zu zaheln geht das.

Kommentar von Fa74b24cdb663d61ba0642df1893b6absmallsonnenlady am 2. November 2009 15:00

Falsch. Rechtssprechung lesen.

Kommentar von 10f98480efa4e9f1a2fb15b7e4be6fd9smallVagabundo am 2. November 2009 15:03

Aber sicher doch, bitteschön: http://dejure.org/gesetze/BGB/575.html

;-P

Kommentar von 10f98480efa4e9f1a2fb15b7e4be6fd9smallVagabundo am 2. November 2009 15:07
Kommentar von 10f98480efa4e9f1a2fb15b7e4be6fd9smallVagabundo am 2. November 2009 15:12

Wie auch immer, die Frage kann nur mit JA beantwortet werden, da solche Verträge nicht generell ausgeschlossen sind !!!


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 2. November 2009 14:59
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Nicht mehr. Wurde höchstrichterlich gekippt, aufgrund der durch die Globalisierung vermehrten Notwendigeit von Mobilität der Menschen.

Kannst den Vertrag unterschreiben und dann trotzdem unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten den Vertrag beenden. Denn die Klausel ist unwirksam.

Kommentar von 5158c3ec2673b97e7143207edfb155cesmallgeige am 2. November 2009 15:11

Ganz im Gegenteil, gerade im Urteil des BGH vom 15.07.2009, Az VIII ZR 307/08, wurde noch einmal bestätigt, daß eine formularmietvertragliche Kündigungsausschlußklausel rechtens ist, jedoch das gesteigerte Interesse von Studenten an Flexibilität einer Kündigungsbeschränkung entgegensteht.


WetWilly
beantwortet von WetWilly am 2. November 2009 14:57
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Ganz kurz gesagt: Nein.

Kommentar von 10f98480efa4e9f1a2fb15b7e4be6fd9smallVagabundo am 2. November 2009 14:59

Kürzer: DOCH !

Kommentar von Fa74b24cdb663d61ba0642df1893b6absmallsonnenlady am 2. November 2009 15:01

War mal und ist nicht mehr. Nein, Klausel ist ungültig und wird von der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten abgelöst.

Kommentar von Simple_avatar9smallWetWilly am 2. November 2009 15:02

Genau so ist es. Gesetzliche Kündigungsfrist!

Kommentar von 10f98480efa4e9f1a2fb15b7e4be6fd9smallVagabundo am 2. November 2009 15:05

Zeitmietverträge sind legal und normal: http://dejure.org/gesetze/BGB/575.html

Kommentar von Simple_avatar9smallWetWilly am 2. November 2009 15:07

Das ist aber kein Zeitmietvertrag, sondern eine einseitig festgelegte Mindestmietdauer.

"Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit ... und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen."

Kommentar von 10f98480efa4e9f1a2fb15b7e4be6fd9smallVagabundo am 2. November 2009 15:12

Gut, dann dieses konkrete Beispiel:

Kommentar von 10f98480efa4e9f1a2fb15b7e4be6fd9smallVagabundo am 2. November 2009 15:13

Kommentar von 10f98480efa4e9f1a2fb15b7e4be6fd9smallVagabundo am 2. November 2009 15:16

Tja, leider wird der Link von 123recht.net als Spam nicht angenommen....Dummes System !

Da wäre ein konkretes und aktuelles Beispiel (20. Oktober 2009) gewesen. Sucht halt selbst...

Kommentar von 10f98480efa4e9f1a2fb15b7e4be6fd9smallVagabundo am 2. November 2009 15:06

Zeitmietverträge sind legal und normal: http://dejure.org/gesetze/BGB/575.html

Kommentar von 10f98480efa4e9f1a2fb15b7e4be6fd9smallVagabundo am 2. November 2009 15:07
Kommentar von 10f98480efa4e9f1a2fb15b7e4be6fd9smallVagabundo am 2. November 2009 15:10

Ihr könnt nicht einfach pauschalieren. Unter bestimmten Umständen ist sehr wohl eine Mindestmietdauer möglich. Und DAS war die Frage, nämlich ob es generell geht !

Kommentar von E843adf121ed3ad076c8ad9f1cfd21a6smallFeiermaus am 2. November 2009 15:08

Sicher? und woher weißt du das?

Kommentar von 5158c3ec2673b97e7143207edfb155cesmallgeige am 2. November 2009 15:19

Feiermaus, bitte bringe doch mal Klarheit für alle Antwortenden in die Sache. Ich gehe davon aus, daß Du in Deinem MV mit dem VM einen beidseitigen Kündigungsausschluß für die Dauer von 2 Jahren vereinbart hast, nicht aber einen quallifizierten Zeitmietvertrag - oder????


joerg1611
beantwortet von joerg1611 am 2. November 2009 14:57
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Ja, mußt doch nicht unterschreiben......

Kommentar von E843adf121ed3ad076c8ad9f1cfd21a6smallFeiermaus am 2. November 2009 15:01

Schon lange passiert.... Nur weil etwas in einem Vertrag steht muss es aber nicht unbedingt gültig sein.


anonym
beantwortet von Sternenbande am 3. November 2009 23:09
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Meine Erfahrung ist, dass man dann jedoch seine Kaution nicht zurück erhält, wenn man eher auszieht.


anonym
beantwortet von Imera am 3. November 2009 22:58
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ganz einfach nein, nicht unterschreiben


Feiermaus
beantwortet von Feiermaus am 2. November 2009 15:19
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Also danke euch allen erstmal für die vielen Antworten. Nur nochmal ergänzt von meiner Seite. Es geht hier nicht darum, dass mein Mietvertrag befristet ist. Ich habe einen Mietvertrag, der laut Klausel besagt, dass es mir vor Ablauf von zwei Jahren nicht möglich ist den Vertrag zu kündigen. Der Mietvertrag ist anschließend unbefristet.

Kommentar von 5158c3ec2673b97e7143207edfb155cesmallgeige am 2. November 2009 15:24

Dann hier nocheinmal meine Antwort: Ein formularmietvertraglicher Kündigungsausschluß ist wirksam, wenn:

-beide (!) Seiten für höchstens vier Jahre auf ihr Recht zur Kündigung verzichten (BGH, Urteil v. 6.4.2005, VIII ZR 27/04).

•Bei einem Staffelmietvertrag, bei dem die Mietpreisentwicklung von vorn herein fest vereinbart wird, können Mieter auch einseitig auf ihr Kündigungsrecht verzichten (BGH, Urteil v. 12.11.2008, VIII ZR 270/07),

•aber nicht für einen Zeitraum von mehr als vier Jahren (BGH, Urteil v. 14.6.2006, VIII ZR 257/04).

Kommentar von E843adf121ed3ad076c8ad9f1cfd21a6smallFeiermaus am 2. November 2009 15:41

Danke dir!!!! TOP Antwort! :) Habe mir das Urteil eben nochmal selbst durchgelesen. Naja, mein Glück das die zwei Jahre für mich rum sind :) aber für meinen Nachmieter wäre es dementsprechend relevant. Der wird hier dann wohl nicht einziehen....

Kommentar von Padri am 3. November 2009 15:29

Das nennt man Kündigungsausschlussfrist. Will man das nicht oder ist nicht absehbar, dass man so lange in der Wohnung bleiben kann, sollte man einen solchen Mietvertrag nicht unterschreiben. Der Vermieter ist zweifellos an einem längerfristigen Mietverhältnis interessiert.


anonym
beantwortet von guterwolf am 2. November 2009 15:06
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lt. Mietrecht:

Den einfachen Zeitmietvertrag gibt es nicht mehr. An seine Stelle tritt der qualifizierte Zeitmietvertrag: In ihm muss begründet sein, warum das Mietverhältnis befristet ist (zum Beispiel Eigenbedarf). Fehlt dies, so gilt der Vertrag automatisch unbefristet.

aus Wikipedia.


anonym
beantwortet von biene0688 am 2. November 2009 15:04
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ja, ist erlaubt. kannst du aber durchstreichen und unbefristetes mietverhältnis draus machen. unbefristet würde ich aber dazu schreiben. bei unbefriste gelten die normalen küngigungsfristen, es sei denn im vertrag steht was anderes.


anonym
beantwortet von UserNumberOne am 2. November 2009 14:57
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Anscheinend Ja, da bei meiner schwester auch. http://de.wikipedia.org/wiki/Mietvertrag

Kommentar von E843adf121ed3ad076c8ad9f1cfd21a6smallFeiermaus am 2. November 2009 15:07

Danke für deinen Hinweis. Leider finde ich unter dem Link den passenden Artikel, der genau das Thema anspricht nicht oder bin ich blind? :)


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