icebaba2001 am 25.09.2009 um 10:34 Uhr
Hallo zusammen,
habe am Dienstag ein Vertrag für ein Handy bei O2 gemacht (kein Mobilfunkvertrag, sondern rein Handy-Vertrag). Jetzt habe ich gemerkt, dass das Display schräg sitzt, also ein Produktionsfehler, sprich Minderwertige Ware.
Heute Nachmittag will ich hingehen um das Handy austauschen zu lassen. Jetzt kann es sein, dass die sagen, dass die das Handy einschicken wollen, das dauert mir aber zu lange, es dauert in der Regel 3 Wochen. Wenn Sie darauf bestehen, es einschicken zu lassen, werde ich Kündigen.
so jetzt die Frage, kann ich überhaupt kündigen (der Vertrag ist 4 Tage alt). Gibt es irgendein Gesetzestext darüber, da es ja minderwertige ware ist.
Ich will vermeiden, dass ich in dem Laden stehe und irgendwelche überraschungen erlebe.
Vielen Dank für eure Hilfe.

Nein, kannst Du nicht weil Sie bis zu dreimal die Ware nachbessern dürfen bzw Dir eine neue geben können. Allerdings brauchst Du Dir das einschicken auch nicht gefallen lassen weil Du ja einen Vertrag vor Ort abgeschlossen hast und nicht mit jemanden anders

du kannst dem Vertrag 14 Tage lang widersprechen.
du kannst jeden vertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen. sie müssen dir ein gleichwertiges modell zur verfügung stellen.
soedergren am 25. September 2009 10:45 Sorry, aber das ist so in dieser Absolutheit falsch. Man kann nicht jeden Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Das Widerrufsrecht gibt es nur im B2C-Bereich in erster Linie Fernabsatzverträgen (=Versandhandel), nicht bei Käufen im Geschäft. Soweit die allgemeine juristische Lage. Bei den Telefonverträgen von O2 gibt es aber dennoch ein Widerrufsrecht.

eigentlich ist vertrag ,vwertarag.... die werden dir anbieten das handy ein zu schicken und geben dir evtl ein leih handy...
14 Tage Rücktrittsrecht, kannst ohne weiteres kündigen.