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Mindern Schulden des Erblassers die Höhe der Erbschaftssteuer?

gefragt von wildekerle am 19.10.2007 um 9:35 Uhr

Wird die Erbschaftssteuer eigentlich gemindert, wenn der Erblasser Schulden hatte. Es kann ja nicht sein, dass man auf den Wert des Erbes die volle Steuer zahlt, dann aber mit den Schulden leben muss.


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Reply


anonym
beantwortet von liam22 am 19. Oktober 2007 09:38
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Folgende Posten mindern die Erbschaftssteuer: 1. die vom Erblasser herrührenden Schulden; 2. Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen, Auflagen und geltend gemachten Pflichtteilen und Erbersatzansprüchen; 3. die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal, die Kosten für die übliche Grabpflege mit ihrem Kapitalwert für eine unbestimmte Dauer sowie die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen.


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 19. Oktober 2007 10:48
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wenn da nur Schulden sind, brauchst Du auch keine Steuern bezahlen. Wenn es teils, teils ist, dann wird das aufgerechnet!


anonym
beantwortet von Eddy21 am 13. März 2008 15:49
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Den Betrag in Höhe der Schulden musst Du abziehen, das Erbe mindert sich um diesen Betrag !




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