Wird die Erbschaftssteuer eigentlich gemindert, wenn der Erblasser Schulden hatte. Es kann ja nicht sein, dass man auf den Wert des Erbes die volle Steuer zahlt, dann aber mit den Schulden leben muss.
Folgende Posten mindern die Erbschaftssteuer: 1. die vom Erblasser herrührenden Schulden; 2. Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen, Auflagen und geltend gemachten Pflichtteilen und Erbersatzansprüchen; 3. die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal, die Kosten für die übliche Grabpflege mit ihrem Kapitalwert für eine unbestimmte Dauer sowie die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen.

wenn da nur Schulden sind, brauchst Du auch keine Steuern bezahlen. Wenn es teils, teils ist, dann wird das aufgerechnet!
Den Betrag in Höhe der Schulden musst Du abziehen, das Erbe mindert sich um diesen Betrag !