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Minderjähriger Sohn hat Kreditkarte von der Bank bekommen und Konto überzogen! Bin ich haftbar?

gefragt von IronJohnIronJohn am 01.12.2008 um 16:31 Uhr

Mein Sohn (12 JAhre) hat über das Internet eine Kreditkarte bezogen. Diese wurde ihm ohne große Nachfrage oder verlangen des Personalausweises herrausgegeben und zugeschickt. Als ich dies herausbekommen habe, ließ ich sofort die Karte sperren und informierte die zuständige Bank darüber. Jetzt möchte man VON MIR das Geld welches er abgehoben und verpulvert hat zurück und sagt mir ich habe meine elterliche Aufsichtspflich verletzt. Wer kann mir sagen in wie fern ICH oder auch mein Sohn dafür haftbar ist. Die Bank macht mächtig Druck und droht mir ständig.


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anonym
beantwortet von peterefpunkt am 1. Dezember 2008 16:38
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Um was für Beträge handelt es sich denn - lohnt da ein Rechtsstreit überhaupt?

Kommentar von 62e6cd03f268d203ac1bbfa832ba1d96smallIronJohn am 1. Dezember 2008 20:47

Es sind fast 2000 Euro. Genau 1974,24.

Kommentar von peterefpunkt am 1. Dezember 2008 21:47

Bei diesem Betrag solltest du dir schnellstens fachliche Hilfe holen, am Schluss der Antwort liste ich dir zwei Adressen auf, die mir schon weitergeholfen haben. Meine Bewertung: Da muss dein Sohn schon ein erhebliches Maß an "krimineller Energie" aufgewandt haben, denn aus meinen Kreditkartenanträgen weiß ich, dass immer die Angabe des Geburtstages erforderlich ist und das Post-Identverfahren benutzt wird (also ein Personalausweis existieren muss). Außerdem läuft eine Schufa Auskunft vorweg, die finden Minderjährige eigentlich auch heraus und es muss ein Girokonto angegeben werden. Lass dir auf jeden Fall von der Bank die Unterlagen zusenden, mit denen die sich aufeinen rechtskräftigen Vertrag berufen. Grundsätzlich gilt für deinen Sohn der Taschengeldparagraph.

www.internetratgeber-recht.de/ - über den Button "Rechtsberatung" kommst du weiter, oder direkt http://www.deutsche-anwaltshotline.de/info/allgemeine_rechtsfragen/rechtsberatung.php?gclid=CILW8omkoJcCFQxOtAodyjdPJA (hier halten sich die Kosten in überschaubaren Grenzen)


anonym
beantwortet von 338194 am 1. Dezember 2008 16:39
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Eigentlich wird doch bei allem im Internet immer nach Alter gefragt, ohne Ausweisvorlage. Wird ein falsches Alter angegeben, können Eltern nicht dafür. Ich würde wohl mal bei diesem Unternehmen die Unterlagen per e-mail zusenden lassen, dann habt Ihr bessere Karten bei der Bank, und könnt belegen, daß es ohne Euer Wissen geschah.


anonym
beantwortet von Saleri am 2. Dezember 2008 10:39
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Hole Dir schriftlichen Rechtsrat bei einem Anwalt (keine telefonische Beratung, wo der Anwalt nicht für seine Fehler haftet, weil nichts dokumentiert wird).

Gehe z.B. zu www.frag-einen-anwalt.de und stelle dort eine Frage. Das kostet Dich vielleicht 30€.

Ich persönlich sehe zivilrechtliche Probleme, und evtl. strafrechtliche Probleme (falls Dein Sohn nach Jugendstrafrecht verurteilt werden kann; z.B. falls er Unterschriften etc. gefälscht hat). Falls Jugendstrafecht angewendet werden kann, dann sieh zu, dass Du Dich lieber mit der Bank einigst...


anonym
beantwortet von bankerberlin am 20. Dezember 2008 12:06
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also: 1) Dein Sohn ist minderjährigt also nur beschränkt geschäftsfähig, von daher hätte die Bank NIEMALS eine Kreditkarte (KK) ausstellen dürfen.

2) Wenn du dem Vertrag nicht zugestoimmt hast, ist der Vertrag erstmal schwebend unwirksam, bis du ihn genemigst. Wenn du wiedersprichst ist der Vertrag ungültig. (Da ich nicht glaube das dein Sohn mehrere Tausend Euro an Taschengeld bekommt grefit auch nicht der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB))

Das sollte eigentlich auch die Bank wissen (ich mach grade in einer Ausbildung und habs neulich gelernt... von daher ;)

ich würde an deiner Stelle zu nem Anwalt gehen und mich beraten lassen. Normalerweise müsstest du NICHT haftbar sein.


IronJohn
beantwortet von IronJohn am 1. Dezember 2008 20:41
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Der Betrag ist derzeit 1974,24 Euro.



adler19
beantwortet von adler19 am 28. Dezember 2008 14:47
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eigentlich sind jugendkonten nicht überziehbar geht ma zur zuständigen bank weil es steht auch immer in den eröffnungspapieren das jugendkonten nicht überziehbar sind.


anonym
beantwortet von Platin am 1. Juni 2009 15:23
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da dein sohn diese karte im internet bestellt hat. hätte er sich legitimieren müssen, sowas machen banken eigentlich immer, dies wird entwerde bei der post oder direkt bei der bank gemacht. da diese dein sohn nicht legitimiert haben, haben die im grunde die a....karte gezogen, weil dein sohn ja 12 jahre ist hätte er gar kein vertrag abschliess können. auch hätten die schon im internet nach der personausweisnummer fragen müssen, aus diese geht sofort heraus ob dein sohn überhaupt alt genung wäre. die gesamte personalausweisnummer ist ganz bestimmt aufgebaut, da hätte er noch nicht einmal irgendwelche zahlen ein tippen können. wenn die bank einfach an irgendwelchen leuten kreditkarten raus gibt ist diese selber schuld :o))) erst recht wenn dies ohne vorweisen des personausweises geht.

lass es einfach auf ein rechtstreit ankommen, denke der richter wird es genaus sehen.

die bank ist ihren verpflichtungen nicht nach gekommen!

also muss du dir als auch dein sohn keine sorgen machen.


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