Die 16 jährige Tochter meiner Partnerin will seit einiger Zeit unbedingt ausziehen und nervt meine Partnerin regelrecht damit. Dabei hat sie ein eigenes Zimmer bei ihr. Nun zur Frage: Muss meine Partnerin für die Miete aufkommen, wenn ihre Tochter doch auch noch bei ihr wohnen könnte (auch wenn sie' nicht will)?

Da sie minderjährig ist, kann sie eh keinen Mietvertrag selbstständig unterschreiben. Also braucht sich deine Partnerin da gar nicht drauf einlassen.
Die beiden sollten ihre Probleme klären (wenns nicht ohne Hilfe geht mit einer Familientherapie), und es sollte von vorneherein klar sein, dass diese Option gar nicht zur Wahl steht. Auf ein 16jähriges Kind würde die Welt noch nicht loslassen.
Vielleicht wäre ein Gespräch bei der Familienberatung sinnvoll. Die Mutter kann der minderjährigen Tochter ja auch verbieten auszuziehen. Sie ist schließlich nicht volljährig und kann somit über ihren Aufenthaltsort bestimmen. Es sei denn, die Tochter würde eine Ausbildung irgendwo anders machen, dann sieht aber auch die Sachlage schon wieder anders aus.....
ja, deine partnerin muss für sie aufkommen. ist es denn so schlimm zwischen den beiden, das die lütte ausziehen will? vielleicht hilft ein klärendes gespräch?!
In der Regel müssen die Eltern für Ihre Kinder aufkommen bis diese auf eigenen Beinen stehen können, sofern sie sich das leisten können. WG-Zimmer plus Unterhalt - das sind wohl um die 550 Euro monatlich. Davon kannst Du ja das Kindergeld abziehen. Durfte also i.d.R. finanzierbar sein.
i.d.R. finanzierbar ??? Du musst ja einen guten Job haben !Ich könnte nicht mal eben jeden Monat so viel geld abdrücken nur weil meine minderjährige Tochter meint erwachsen zu sein.
dragon100 am 27. Februar 2008 18:40 DH:
Wenn ich mal die von mir genannten Kosten als realistisch unterstelle, was aich auch tue, dann macht doch das Kindergeld schon etwa die Hälfte des erforderlichen Betrages aus. Wenn jemand halbwegs normal in Vollzeit arbeitet, kann er die andere Hälfte problemos beisteuern. Eine eigene Wohnung ist für Teenies ohnehin wenig sinnvll, ein WG-Zimmer dagegen fördert die Sozialisierung auch ohne die Eltern.
Wieselchen1 am 27. Februar 2008 18:02 In der Regel muss man einer 16jährigen eine eigene Wohnung gar nicht erlauben. Ich würde es auch bei noch so großen Problemen gar nicht erst tun.
Stimmt geanu !!
Ich bin der Meinung, dass man ruhig einmal zulassen sollte, dass die frühreifen Kinder Kinder einmal auf die Nase fallen und dass alles Unglück der Welt nicht nur an der Spießigkeit der eigenen Eltern liegt. So wie sich das Zusammenleben in den meisten WGs "selbst" regelt, geht es dort viel taffer zu al im Hotel Mama!
Wieselchen1 am 3. März 2008 22:43 Na klar, und wenn sie dann vollgepumpt mit Drogen und einem Kind im Bauch wieder vor deiner Tür stehen, sagst du dann ganz ruhig: Na siehste....

Soweit ich informiert bin, muss Deine Partnerin sie nicht UNBEDINGT unterstützen. Nämlich dann nicht, wenn sie ihrer Tochter ausreichend Wohnraum zur Verfügung stellt und das zusammenleben unter "normalen" Vorraussetzungen stattfindet. Unterhaltspflichtig ist sie natürlich(ob die Tochter nun Zuhause wohnt oder nicht) aber in einem gewissen Rahmen. Dieser reicht meistns nicht aus, um eine eigene Wohnung zu finanzieren geschweige denn den Lebensunterhalt.

Meines Wissens haben die Eltern bis zum 18. Lebensjahr das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Also dürfte das Mädchen gar nicht ausziehen. Oder sie lebt in unmöglichen Zuständen, dann kann sie zum Jugendamt und die könnten sie in eine Wohngruppe vermitteln. Und ist Hartz IV im Spiel dürfte sie sogar erst mit 25 Jahren ausziehen.
Wieselchen1 am 28. Februar 2008 06:42 Selbst bei unmöglichen Wohnzuständen ist es fast unmöglich, in eine Wohngruppe vermittelt zu werden. Meinem Sohn wurde das abgeschlagen, da
und
Jugendämter setzen dann eher auf Integration in der Familie (z.B. durch Familientherapie) oder die Möglichkeit, das Kind innerhalb der Familie unterzubringen. Aber auch da haben dann die Erziehungsberechtigten das letzte Wort.
sie muss für sie aufkommen,ich persönlich würde sie nich ausziehen lassen,wenns zu schlimm ist sollte sie es vielleicht erstmal mit betreutem wohnen versuchen
Wieselchen1 am 27. Februar 2008 18:01 Da ist schwer heranzukommen, das weiß ich aus Erfahrung.
Ganz eindeutig NEIN! Die Mutter ist die Sorgeberechtigte, bis die Tochter 18 Jahre alt wird! Sie darf ganz klar entscheiden, ob ihre Tochter auszieht oder nicht und sollte die Tochter ihre Meinung ignorieren, kann die Mutter sogar das Jugendamt einschalten. Die Familie sollte sich gemeinsam -über den Wunsch der Tochter- beraten lassen, und schauen, warum sie nicht zu Hause leben möchte? Im Einverständnis mit der Mutter, könnte die Tochter zur Untermiete, z.B. mit einer älteren Freundin zusammenziehen- evtl. Kindergeld plus Taschengeld mitgeben und die Tochter motiveren, sich in den Ferien etwas dazu zu verdienen (Förderung der Eigenverantwortung)!Manchmal wollen Töchter auch gehalten werden!!

wer sollte es denn sonst zahlen, hoffe ihr hattet dabei nicht an den steuerzahler gedacht?
das muss die mutter schon selber zahlen.
der wille der tochter zum ausziehen spielt dabei keine rolle.
Was sind die Teenie-Mädels in jüngster Zeit so schräg drauf?
hi, nein sie ist nicht zur zahlung von unterhalt verpflichtet. bin mit 16 ausgezogen und meine mutter muss auch nicht zahlen. vor etwa einem jahr bin ich mit meinem freund (damals 19) in eine 2 zimmer wohnung gezogen und ich würde es jederzeit wieder tun. über die gründe, die mich dazu bewegt haben, werde ich hier nichts schreiben. meine mutter hat jedenfalls nichts dazu gesagt und das jugendamt hat mir damals auch nicht weiter geholfen. und ich bin das beste beispiel dafür, dass es sehr wohl möglich ist, ein gutes abitur zu machen (derzeit 12. klasse mit nem schnitt von 2,1), einen haushalt zu schmeißen und in den ferien jobben zu gehen! es erfordert nur sehr gute organisation, und faullenzen gibts nicht mehr :D aber gaaanz alleine könnte ich auch nicht leben... Unterstützung vom Amt bekommen wir gar nicht. Wer so früh von zu hause auszieht, muss eben auch mit den konsequenzen leben. unser SOZIALstaat zahlt in diesem fall keinen cent, selbst wenn man weit unter dem existenzminimum lebt.
So wäre auch miene Antwort gewesen.
Unterhaltspflicht besteht natürlich trotzdem.
Schon klar, anjanni. Aber wenn ich es nicht erlaube, dass sie auszieht, hat dieses Problem sich von allein erledigt. Davon abgesehen ist die rechtliche Schiene schon ausreichend beleuchtet gewesen :-)