minderjährig - Falschaussage vor Gericht?
hallo ich hab ein problem..
vor ungefähr einem halben Jahr wurden 2 Bekannte "abgezogen".. wir waren insgesamt 5. die "Täter" waren ein paar mehr.. die beiden haben anzeige erstattet und wir wurden als Zeugen vorgeladen. bei mir ist das alles ein bisschen kritischer weil ich einige der Täter kenne.. also hab ich erstmal bei der Staatsanwaltschaft gesagt das ich keinen kenne, weil die sich mit uns auch getroffen hatten und meinten wir sollen "dicht halten".. das problem war bei der 1. vorladung aber schon das die mir dann ein Telefongespräch vorglesen haben in dem ich mit einem Bekannten, der nicht dabei war aber auch welche von den kennt, kurz nach der Sache telefoniert hatte weil ich wissen wollte was das für eine aktion war.. dann war erstmal ein bisschen ruhe. jetzt kommt die ganze sache vor gericht und ich muss wieder aussagen. ich habe aber in der zwischenzeit schon mit einem weiteren telefoniert und ich habe die vermutung das sein handy ebenfalls abgehört wird.. Jetzt ist die frage was würde mich erwarten wenn ich vor gericht bei meiner aussage bleibe und sage das ich niemanden kenne? und was wäre wenn das handy wirklich abgehört wird und die mir das vorwerfen? Zur klarstellung: ich habe keine lust auf stress mit den leuten deswegen das "dicht halten".. achso ich bin 16 und mache derzeit ausbilung..
vielen dank schonmal!
7 Antworten
Wenn ich Dich richtig verstehe, gehörst Du nicht zu den Tätern, würdest Dich also bei einer Aussage nicht selbst belasten, sondern hast Schiss vor den Tätern.
Wenn Du als Zeuge vor Gericht sagst, dass Du keinen von den Tätern kennst, ist das eine uneidliche Falschaussage (§ 153 StGB) und das ist eine Straftat (Vergehen). Wenn der Richter Zweifel an Deiner Aussage hat, kann er Dich auch vereidigen, dann wäre die Straftat ein Meineid (§ 154 StGB) und das ist sogar ein Verbrechen.
Vielleicht solltest Du vor Gericht den Namen sagen und zeitgleich auch die Bedrohungssituation schildern!
Da du jetzt 16 bist, wirst du unter Eid bei Gericht aussagen. Das heißt, du schwörst das du die Wahrheit sagst.
Würdest du bei der Aussage bleiben und es auffliegt, dann würdest du herangezogen werden wegen Falschaussage. Dort steht eine Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren. § 153 StGB.
Hallo ,
eine edesstatliche Falschaussage wird mit einer Geld oder Haftstrafe geahndet! Willst Du das riskieren ? Du bist verpflichtet die Wahrheit zu sagen !
Du kannst Dich an die Staatsanwaltschaft wenden und denen mitteilen , dass Du befürchtest nicht nur bedroht sondern anderweitig verletzt zu werden!
Arbeite besser mit der Staatsanwaltschaft zusammen ! Notfalls bekommst Du Zeugenschutz !
GLG , viel Erfolg und einen schönen Tag , wünscht Dir ,clipmaus :-))
Sich selbst muss man nicht belasten, aber ich verstehe dass es um Aussagen gegen andere geht. Da ist die Wahrheit Pflicht. Wenn Falschaussage nachgewiesen wird, wird das bestraft. Bei 16 Jahren allerdings noch nicht schwer glaube ich. Entsetzlich finde ich was mit den junen Leuten los ist. Und das soll die Zukunft sein. Ätzend sowas.
Wenn du die Aussage verweigerst, könntest du als Erwachsener solange inhaftiert werden, bis du aussagst! Beugehaft googlen! Bei Jugendlichen geht das wohl nicht... Wenn man dir nicht glaubt, wird man dich ggf. zeitweise überwachen!