Ich habe neulich gelesen, dass nach neuester Rechtsprechung auch solche Studenten einen Antrag auf Mietzuschuss stellen können, welche keinen Anspruch auf Bafög haben. Allerdings wurde nicht klar herausgestellt, welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen. Kann da jemand Rat geben?
Diese neueste Rechtsprechung bezieht sich meines Wissens auf solche Studenten, deren Anspruch auf Bafög wegen der Bagatellgrenze entfällt (z.B. Berechnung des Bafög Amtes ergibt lediglich einen Anspruch auf 5 Euro). Solche Studenten sollen aber deswegen nicht den Nachteil in Kauf nehmen müssen, aufgrund des fehlenden Anspruchs auf Bafög auch den Zuschuss auf die Unterkunftskosten (der ja im Grunde nur Bafög Empfängern zusteht) zu verlieren. Vor diesem Hintergrund ist ein Mietzuschuss trotzdem gewährt.
hab da auch einen link... http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/wohngeld.php
Also, grundsätzlich ist jeder Student BAföG-Berechtigter und hat dadurch bedingt keinen Anspruch auf andere Sozialleistungen wie Wohngeld bzw. Hartz IV, so jedenfalls das Gesetz.
Bei meinen Kindern wurde bei diesbezüglichen Anträgen immer eine Bescheinigung des BAföG-Amtes abverlangt und dieses Amt hat obiges mit Hinweis auf die Möglichkeit des Darlehens bescheinigt mit dem Ergebnis, kein Wohngeld.
Viel Glück.