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Mietwucher! Kann der Mieter die zuviel bezahlte Miete zurück verlangen?

gefragt von tho1972mas am 23.01.2008 um 23:03 Uhr

wie ist das möglich?


Reply


Qetan
beantwortet von Qetan am 23. Januar 2008 23:05
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Zur Beantwortung der Frage müssen mehr Infos her. Generell kann man sich natürlich gegen Mietwucher(wenn es sich denn um einen solchen handelt) wehren.


tradaix
beantwortet von tradaix am 23. Januar 2008 23:12
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Benutze bei Deiner Frage das Feld "Beschreibung", damit eine gewünschte Antwort möglich ist.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 23. Januar 2008 23:13
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Mietwucher liegt nicht bereits vor, wenn die Miete hoch ist. Vielmehr ist erforderlich, dass die Miete mindestens 20 % über der ortsüblichen Miete für vergleichbare objekte liegt und gleichzeitig eine Wohnraumknappheit vom Vermieter ausgenutzt wurde. Der Mieter muss sich also in einer Zwangslage (geringes Angebot an Wohnungen) befunden haben, die ihn veranlasste, eine überhöhte Miete zu akzeptieren. In Gemeinden mit ausreichend Wohnraum kann die Miete so hoch vereinbart werden, wie man will, ohne dass Mietwucher vorliegt. Nur die Zwangslage des Mieters, nicht seine Dummheit bei Vereinbarung der Miethöhe ist zu berücksichtigen und vor den Folgen zu schützen.

Liegt Mietwucher vor, kann der über der üblichen Miete liegende Teil vom Vermieter zurückgefordert werden.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 23. Januar 2008 23:05
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Wenn es denn tatsächlich Mietwucher ist.

Vermutlich gehen da die Ansichten weit auseinander und so bleibt nur der Klageweg.

Genaue Auskunft gibt auch gern der Mieterverein.


anonym
beantwortet von DirkJan am 23. Januar 2008 23:18
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Ja, dem Mieter ist nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) die zuviel bezahlte Miete zurückzuerstatten.







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