wie ist das möglich?

Zur Beantwortung der Frage müssen mehr Infos her. Generell kann man sich natürlich gegen Mietwucher(wenn es sich denn um einen solchen handelt) wehren.

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Mietwucher liegt nicht bereits vor, wenn die Miete hoch ist. Vielmehr ist erforderlich, dass die Miete mindestens 20 % über der ortsüblichen Miete für vergleichbare objekte liegt und gleichzeitig eine Wohnraumknappheit vom Vermieter ausgenutzt wurde. Der Mieter muss sich also in einer Zwangslage (geringes Angebot an Wohnungen) befunden haben, die ihn veranlasste, eine überhöhte Miete zu akzeptieren. In Gemeinden mit ausreichend Wohnraum kann die Miete so hoch vereinbart werden, wie man will, ohne dass Mietwucher vorliegt. Nur die Zwangslage des Mieters, nicht seine Dummheit bei Vereinbarung der Miethöhe ist zu berücksichtigen und vor den Folgen zu schützen.
Liegt Mietwucher vor, kann der über der üblichen Miete liegende Teil vom Vermieter zurückgefordert werden.

Wenn es denn tatsächlich Mietwucher ist.
Vermutlich gehen da die Ansichten weit auseinander und so bleibt nur der Klageweg.
Genaue Auskunft gibt auch gern der Mieterverein.
Ja, dem Mieter ist nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) die zuviel bezahlte Miete zurückzuerstatten.