gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Mietwohnungs-Kündigung

gefragt von Saturnado am 02.06.2008 um 18:01 Uhr

Ich habe eine ordentliche Kündigung für meine Mietwohnung erhalten (Haus). Der jetzige Besitzer des Hauses hat keinen Mietvertrag mit mir gemacht. Einen Mietvertrag habe ich nur mit der Vorbesitzerin gemacht, die konkurs ging und das Haus war zwischenzetlich verwaltet von einem Zwangsverwalter, der den Vertrag der Vorbesitzerin übernommen hatte, dies wurde von uns beiden schriftlich bestätigt. Hat der neue Besitzer das Recht, mir zu kündigen, obwohl er nie einen Mietvertrag mit mir gemacht hat?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (15360)
wohnen (4287)
Miete (1342)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 2. Juni 2008 18:15
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Grundsätzlich bricht Kauf nicht Miete. Der neue vermieter kann also gemäß §573 BGB wegen Eigenbedarf oder wegen anderweitig nicht möglicher sinnvoller wirtschaftlicher Verwertung kündigen.

Wenn er die Wohnung durch Versteigerung erworben hat, steht ihm nach § 57 ZVG darüberhinaus ein Sonderkündigungsrecht mit gesetzlicher Frist zu. Dies wurde allerdings vom BGH schon mieterfreundlich dahingehend ausgelegt, daß auch dann Schutzvorschriften gelten. Nicht unproblematisch.


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 2. Juni 2008 18:03
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eigenbedarf ja einfach so nein.


dock69
beantwortet von dock69 am 2. Juni 2008 18:18
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ein neuer Mietvertrag war nicht nötig, da ein Käufer die bestehenden Verträge übernehmen muss. Eine Kündigung ist nur wegen Eigenbedarf möglich, welcher auch begründet sein muss. Sollte der Grund vorgeschoben sein und sich später als unbegründet darstellen, ist der Vermieter Dir gegenüber schadenersatzpflichtig, z.B. bezüglich Deiner (Mehr-)Kosten, die der Umzug mit sich bringt. es wäre ratsam, die Kündigung vom Mieterbund oder Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 2. Juni 2008 18:29

Weshalb ist eine Kündigung nur wegen Eigenbedarf möglich? Wenn eine Kündigungsfrist vereinbart wurde für eine ordentliche Kündigung, so ist diese, sofern die Frist eingehalten wird, gültig. Eine verkaufte Wohnung darf allerdings erst 10 Jahre nach Verkauf gekündigt werden, so ist mein Wissenstand.

Geh zum Anwalt oder zum Mieterbund!

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 3. Juni 2008 00:55

Ist ein Mietvertrag unbefristet, kann der Vermieter nur aus wenigen Gründen kündigen z.B. Mietschulden oder Eigenbedarf. Der Mieter kann mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Ist ein Mietvertag auf eine bestimmte Zeit geschlossen, endet er, ohne das eine Kündigung erforderlich ist. Eine vorherige Kündigung ist hier so gut wie nicht bzw. nur möglich, wenn beide Vertragsparteien einverstanden sind.


LaOla60
beantwortet von LaOla60 am 2. Juni 2008 18:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

generell ja, aber nicht ohne Grund und auch dann ist nicht jede Kündigung rechtens


anonym
beantwortet von Lorelai am 2. Juni 2008 18:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bei solchen Themen würde ich mal Rat beim Mieterbund oder Rechtsschutz einholen. Die kennen sich da einfach mit aus. Viel Glück.





anonym
beantwortet von Saturnado am 2. Juni 2008 22:06
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich bedanke mich für die guten Tipps. Ich werde zum Anwalt gehen, vielleicht gibt es ja evtl. eine kleinere Verlängerung der Mietzeit von wegen Wohnungsuche. Danke




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Muss ich weiterhin Miete zahlen????

    Kündigung wegen zwei nichtgezahlten Mieten?

    Muss ich noch volle Miete zahlen?



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Kann man die Miete kürzen wenn der Balkon nicht nutzbar ist?

    Darf mein Vermieter mir verbieten meinen Vater aufzunehmen??

    1 Jahresvertrag Whg.

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.