gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Mietwohnungs kündigen

gefragt von Stefie1708 am 22.09.2009 um 12:03 Uhr

Hallo hab folgende Frage.

wohne zur Zeit mit meinem Mann und unseren beiden Kindern in einer 3-Zimmer Wohnung wobei meine Behinderte Tochter mit ihrem Pflegebett im Wohnzimmer schlafen muss weil das Kinderzimmer zu klein ist. Jetzt hätte ich die Change zum 1.11 eine 4 Zimmer Wohnung zu bekommen damit Mandy endlich ihr eigenes Zimmer bekommt. Aber mein jetziger Vermieter besteht auf die 3 monatige Kündigungsfrist, aber der neue Vermieter will unbedingt zum 1.11 neu vermieten. Gibt es irgend ein Sonderkündigungsgesetz oder was anderes das ich doch ausziehen kann, denn ich möchte nicht auf die neue Wohnung verzichten.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Kündigung x 2.761 Mietwohnung x 494 Behinderung x 420

Jule1973
beantwortet von Jule1973 am 22. September 2009 12:06
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn der jetzige Vermieter auf die Kündigungsfrist besteht, ist das sein gutes Recht. Dann kündigt doch fristgerecht und zieht halt früher in die neue Wohnung - das Blöde ist dann halt, dass ihr eine gewisse Zeit lang "doppelt" Miete zahlt, aber das müsst ihr in Kauf nehmen, wenn ihr die neue Wohnung unbedingt wollt. War bei uns damals auch so, da haben wir auch einen Monat quasi für beide Wohnungen bezahlt.

einzige Möglichkeit wäre eventuell, dass ihr einen Nachmieter für die jetzige Wohnung findet, der auch zeitnah einzieht. Dann lässt der jetzige Vermieter evtl. mit sich reden

Kommentar von Stefie1708 am 22. September 2009 12:17

na ja das problem ist das wir Hartz IV empfänger sind und uns die doppelbelastung nicht leisten können. Der neue Vermieter will so schnell Vermieten weil die Wohnung schon über ein halbes Jahr leer stand

Kommentar von Simple_avatar2smallJule1973 am 22. September 2009 12:27

dann ist es leider wirklich von der Kulanz eines der Vermieter abhängig...fragt den neuen doch mal, ob er noch andere Interessenten für die Wohnung hat. Wenn nicht, bekommt er doch auch kein Geld, wenn ihr abspringen würdet- und dann ggf. für länger als wenn er euch nen späteren Einzug möglich machen würde. Weil er dann ja erstmal wieder nen neuen Mieter finden müsste, die Wohnung also weiter leer stehen würde.


pepe33
beantwortet von pepe33 am 22. September 2009 12:05
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Frage nach beim Mieterschutzbund, öffentliche Rechtsberatung oder gar die Krankenkasse. Die können da evt. weiterhelfen. Viel Glück!


aschaub
beantwortet von aschaub am 23. September 2009 13:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der alte Vermieter hat das Recht auf Einhaltung der Kündigungsfrist zu bestehen. Die neue Wohnung steht schon lange leer und der Vermieter braucht wohl dringend Geld, auch klar. Aber wenn die Wohnung bereits so lange leer steht, könnte es auch sein, dass sie noch länger unvermietet bleibt. Aber das ist natürlich extrem hohes Risiko, vor allen Dingen weil Du ja Deine jetzige Wohnung kündigen musst. Gibt es vielleicht irgendwelche Sondergenehmigungen für eine doppelte Mietzahlung da Deine Tochter schwerbehindert ist? Gibt es andere Stellen, die in einem solchen Fall einspringen? Caritas? Sonstige Hilfswerke? Dass die Arge doppelt zahlt halte ich für unwahrscheinlich, aber geh doch einfach mal hin und schildere den Sachverhalt (Tochter schläft im Wohnzimmer weil das Kinderzimmer für 2 Kinder zu klein ist - somit hat sie weder ein Zimmer noch ihr ein Wohnzimmer). Vielleicht gibt es ja einen Zuschuss, wenn schon nicht die ganze Miete. Mehr als nein sagen, können alle nicht. Und fragen kostet nichts.


anonym
beantwortet von 57wolken am 23. September 2009 09:45
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

beim Jugendamt Situation schildern und fragen, ob sie eine Idee für euch hätten. Habe auch schwerst mehrfach behinderte Tochter und aus einem Spendentopf in einer anderen Situation Hilfe bekommen. .. würde fragen, ob sie eine Idee hätten.


Menstruator
beantwortet von Menstruator am 22. September 2009 12:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da kannst Du nur einen Nachmieter suchen oder 2 Monate doppelt zahlen

Kommentar von Auskunft am 22. September 2009 12:12

Der Nachmieter nützt gar nichts, wenn der Vermieter ihn nicht akzeptiert.

Kommentar von Eb6517fad7cf776ec9aeb960bf2b03bbsmallHaesilein1951 am 22. September 2009 22:54

Ist aber immerhin eine Möglichkeit!!!


stef1601
beantwortet von stef1601 am 22. September 2009 12:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein gibt es leider nicht. Normalerweise wissen die neuen Vermieter das man Monate einhalten muss und akzeptieren das auch. Denn er wird keinen Mieter finden der schneller einziehen kann, denn wer kündigt schon seine Wohnung ohne eine neue zu haben?


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Mietwohnung Möbel vom Vorbesitzer

    Welche Vorteile bietet eine Grad der Behinderung 70%?

    soll ich trotz diät heute sündigen? Chart (15 Stimmen)

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.