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Mietwohnung! Wann liegt eine gesundheitsgefährdende Beschaffenheit vor?

gefragt von coeurseek am 10.02.2008 um 13:24 Uhr

darf man bei Schimmel z.B. fisrlos als Mieter kündigen? Was sagt das gesetz?


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Reply


anonym
beantwortet von breitling am 10. Februar 2008 13:26
2x
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Die Benutzung der Wohnung muß mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden sein. Ob eine Gesundheitsgefährdung vorliegt, ist nach objektiven Maßstäben zu beurteilen. Auf jeden Fall muß die Gesundheitsgefährdung

· aller Bewohner oder einzelner Gruppen von ihnen konkret drohen,

· sich aus der Beschaffenheit der Räume ergeben und

· erheblich sein.

Vgl. § 569 Abs. 1 Satz 1 BGB.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 10. Februar 2008 13:28
2x
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Das Gesetz sagt, dass du dem Vermieter bescheid geben must und ihm die Chance einer Beseitigung geben must. Erst wenn das nicht klappt, kannst du andere Maßnahmen ins Auge fassen. Aber wenn dir das Risiko zu groß ist, kündige doch normal und such dir eine andere Wohnung. 3 Monate mehr, werden dich nicht umbringen.




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