Mietwohnung Tür eingetreten, wer kommt für Schaden auf?

10 Antworten

nach einer Anzeige, den Schaden über die PHV, Abt. Mietsachschäden regulieren lassen..

der Vermieter ist völlig außen vor

Obelhicks  15.10.2008, 14:45

die phv kommt für schäden auf die du dritten zufügst, nicht umgekehrt

Mieter, der sollte eine Versicherung haben, gegen Einbruch! Eine Anzeige wäre Voraussetzung!

anjanni  15.10.2008, 12:07

Ich würde eher auf Gebäudehaftpflicht tippen, so wie steffiffm - aber melden könnte man das beiden Versicherungen, so daß die sich irgendwie einigen können.

Das ist ein Einbruchsschaden, den der Mieter zahlen muss bzw. dessen Hausratversicherung.

Wenn es sich um einen Einbruch in einem MFH handelt, dann kommt die Hausratversicherung für die WOHNUNGSeingangstür auf. Was hat denn ein solcher Schaden mit einer Haftpflichtvers. zu tun???? Das beantwortet die Frage nur hinsichtlich einer Versicherung.

Hoffentlich hast Du Anzeige erstattet. Bei Vandalismus zahlt die Gebäudehaftpflicht des Vermieters.

manni1937  15.10.2008, 12:13

das stimmt.

user1439  15.10.2008, 12:13

Wieso Haftpflicht ? Das ergibt doch keinen Sinn. Wenn dann höchstens eine Gebäudeversícherung die Vandalismusschäden mit abdeckt - wobei die evtl. offene Haustüre sicherlich als fahrlässig eingestuft wird.

Obelhicks  15.10.2008, 14:43

haftpfliccht gegenüber dritten. die tür ist aber im besitz des versicherungsnehmers.

zur gebäudeversicherung:in der regel sind F,Lw,St versichert. aus welcher dieser sparten soll da wohl geleistet werden?

migrowe  24.10.2008, 11:48

Viermal den DH für eine Quatsch-Antwort?? Armes Deutschland...