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Mietwohnung kalt und nicht beheizbar

gefragt von Monella am 04.01.2009 um 20:16 Uhr

Hallo, folgende Frage(n): Vor ca 9 Monaten bin ich zusammen mit meinem Freund in unsere erste Wohnung gezogen. Relative günstige Kaltmiete, auf den ersten Blick recht schöne Altbauwohnung mit alten Ölöfen, die wir selbst mit Kannen auffüllen und um dessen Öl wir uns auch selbst kümmern müssen. Jetzt im Winter folgendes Problem: Die beiden Öfen in Küche und Wohnzimmer beheizen unmöglich die ganze 2,5 Zimmer Wohnung, stets sind alle Türen offen, dennoch erreicht man im Schlafzimmer oder in der Toilette nicht einmal 10 grad, sind die Türen geschlossen maximal 2 grad. Also sind wir gezwungen die Türen im Wohnzimmer und in der Küche geöffnet zu lassen, dann wiederrum friert man in diese räumen bei ca. 14 grad. im Bad wurde uns vor einigen Monate nach einem Brand des defekten Ölofens eine Elektro-Heizung und Boiler installiert, dessen Stromkosten imens hoch sind und unmöglich dauerhaft laufen kann, schaltet man diese aus hat man im Bad ca 1 grad und ein immer wieder verschimmeltes altes Holzfenster. Zu Beginn der kalten Tage haben wir uns zusätzlich einen Elektoofen für Schlaf-und Wohnzimmer besorgt da es kaum auszuhalten ist. Die Wohnung kühlt innerhalb kürzester Zeit aus, die Kosten für Strom und Öl sind unvorstellbar hoch. Kann das alles so in Ordnung sein oder gibt es igendetwas was der Vermieterda tun muss? Vielen Dank!

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wohnen x 7.323 heizung x 1.596

Ally32
beantwortet von Ally32 am 4. Januar 2009 20:17
5x
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http://www.gutefrage.net/frage/mietwohnung-nicht-beizbar

Du hast doch schon gute Antworten bekommen

Kommentar von 2f4d9359ea2ee4d69a381404ff29a99csmallwaggerla am 4. Januar 2009 20:18

dacht ich auch...

Kommentar von C165f3406cd4724df222d796fb008f79smallwolle59 am 4. Januar 2009 20:18

jepp DH

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 4. Januar 2009 20:19

DH Ally

Kommentar von E1aa254dbcd4232ff03cc7b94e46a332smalleltenjohn am 4. Januar 2009 20:22

Jou !


Josyna
beantwortet von Josyna am 6. Januar 2009 13:17
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Der Vermieter ist für den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache verantwortlich, auch für die ausreichende Beheizung aller Räume.

Schriftlich Mängel anzeigen, mit Frist zur Beseitigung. Mietminderung androhen.

Tut sich nichts: Miete mindern und zum Mieterschutzbund gehen.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 4. Januar 2009 20:31
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Dir war doch schon bei Bezug der Wohnung klar, dass du mit Ölöfen heizen musst. Lasst euch lieber mal erklären, wie man damit umzugehen hat, denn ich tendiere auch sehr stark zur Antwort von Guppy194.


anonym
beantwortet von luckbyrd am 4. Januar 2009 20:18
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da muss der vermieter 100 pro was machen,das sind ja unhumane zustände!ansonsten,so schwer es auch fällt:RAUS DA!!!

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 4. Januar 2009 20:22

ich halte die Vorgaben der Fragestellung so für nicht möglich; 14 Grad trotz voller Pulle Heizung und Bad nur ein Grad; das kann nicht sein; hab schon vieles erlebt in und mit Mietwohnungen; unglaubwürdig


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