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Mietwohnung ARGE

Frage von Romero Romero

Hallo! Aktuell befinde ich mich in der Existenzgründung mittels der ARGE. Auch suche ich dringend eine neue Wohnung (als Bestandteil der Existenz ). In Hamburg gibt es kaum (vernünftige) Wohnungen im Rahmen der "Angemessenheit der Wohnkosten". Mitarbeiter der ARGE sagten mir dass ich mir auch eine teurere Whg nehmen kann. Ich müsste lediglich eine schriftliche Erklärung bzgl. der Mehrkosten abgeben. Nun wurde eine Whg allerdings abgelehnt. Zu teuer. Was denn nun? War das nur eine Laune bzw. Willkür? Wer kennt sich aus? Wer hat Erfahrungen? Arbeitet hier wer bei der ARGE?? :) DANKE! P.S.: Dumme und unsachliche Antworten werden umgehend gemeldet und gelöscht!!!

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Antworten (5)

  • 2
    Antwort von Carlotta2009 Carlotta2009

    Du kannst dir eine teurere Wohnung nehmen und die Differenz selbst zahlen. So war das sicher gemeint.

    Kommentar von Romero Romero

    Ja, nur wurde leider genau das abgelehnt. Weshalb auch immmer... .

    Kommentar von Carlotta2009 Carlotta2009Carlotta2009

    Ach so.. das verstehe ich jetzt auch nicht. Vielleicht einfach nochmal nachfragen und denen klarmachen, dass Du die Mehrkosten selbst bezahlen wirst. Vielleicht haben die das bloß falsch verstanden? Viel Erfolg!

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    also widerspruch einlegen ;)

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    das ist numal eines deiner rechtsmittel...du kannst das aber auch sozusagen in mündlicher form beim gruppenleiter...

  • 1
    Antwort von bitmap bitmap

    ''Mitarbeiter der ARGE sagten mir dass ich mir auch eine teurere Whg nehmen kann. ''

    Und zu dem Zeitpunkt war ihm bekannt, dass du die Wohnung auch gewerblich nutzen willst?

    Kommentar von Maya1998 Maya1998Maya1998

    Stimmt, da überlege ich nämlich auch grad. Dann geh ich doch morgen auch gleich mal zum Amt und lasse mir meine Gewerberäume teilfinanzieren, mal sehen, ob die mir auch die Kohle hinterher schmeißen...

    Kommentar von Romero Romero

    Ja, natürlich war ihm das bekannt. Es war der Berater für die Existenzgründung... .

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Ja, natürlich war ihm das bekannt. ''

    Das ging aus deiner Fragestellung nicht hervor, war also für mich nicht ''natürlich''.

    Vielleicht mal hier http://www.sozialhilfe24.de/forum/ fragen. Sozial- bzw. Verwaltungsrecht ist nicht mein Ding.

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    ist auch manchmal ein buch mit sieben siegeln...

  • 1
    Antwort von Maya1998 Maya1998

    Warte mal: Du hast eine Wohnung und suchst noch eine, in der du deine Selbstständigkeit ausüben kannst? Oder suchst du eine neue Wohnung zum Leben und arbeiten? Das wäre mal wichtig zu wissen, um Auskunft zu geben, werde aus deiner Sachlage nicht schlau.

    Kommentar von Romero Romero

    Ich suche eine Wohnung. Diese benötige ich dann auch für meine Selbständigkeit. Zentral und etwas repäsentativ (für Kundenempfang). Für 350€ gibt es in HH kaum Wohnungen. Natürlich kann ich in eine Whg mit einem Zimmer am Stadtrand ziehen. Dann kann ich das mit der Existenzgründung jedoch vergessen.

    Kommentar von Maya1998 Maya1998Maya1998

    Siehe bitmap, dort liegt das Problem.

  • 0
    Antwort von oberaden oberaden

    du kannst auf jeden fall widerspruch einlegen und sprich nochmal mit dem mitarbeiter der die auskunft gegeben hat und sprich mit dem gruppenleiter

    Kommentar von Carlotta2009 Carlotta2009Carlotta2009

    Wieso Widerspruch? Es gibt nun mal diese Richtlinien, was einer Person zusteht. Wenn sich keiner dran halten würde und jeder einfach eine Erklärung zu den Mehrkosten abgeben müsste, wo wäre dann der Sinn? Irgendwo muss man doch eine Grenze ziehen.

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    an sich richtig..aber wenn er vorher eine mündliche beratung erhalten hat ist diese bindend und dann sind die in erklärungsnot...daher zb. wegen fehlender beratungspflicht widerspruch einlegen...wenn erst ja und dann nein ist das leider eine willkürliche entscheidung...und dagegen kann man widerspruch einlegen..an sich hast du immer dieses recht...der muß nur entsprochen werden...man muß nich allen entscheidungen des amtes klanglos hinnehmen....

    Kommentar von Maya1998 Maya1998Maya1998

    Na dann viel Spaß beim Beweisen, dass diese mündliche Beratung in der Form tatsächlich stattgefunden hat...

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    das schöne ist dass das amt in der beweispflicht ist.....

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Seh ich anders. Die müssen ja nicht beweisen, dass ihr Mitarbeiter etwas [zu]gesagt hat.

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    richitg...aber der darf aber auch nicht einfach so eine auskunft erteilen und dann nicht dazu stehen...oder?

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''aber der darf aber auch nicht einfach so eine auskunft erteilen und dann nicht dazu stehen...oder?''

    Das könnten auch 2 Mitarbeiter gewesen sein.

    • 1 x Existenzberater

    • 1 x Sachbearbeiter, der den Antrag bezüglich Wohnung bearbeitet hat

    ... oder machen die alles in einer Person?

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    bin die ganze zeit von zwei mitarbeiter ausgegangen von daher ruhig mit gruppenleiter sprechen..kann einfach ne kommunikationsgeschichte zwischen diesen beiden sein ...und dann ist die sache durch...einfach in ruhe klären..wenn er anspruch hat wird er denn bekommen ..wenn nich dann nich ...ganz einfach..

  • 0
    Antwort von celliboy celliboy

    soviel ich weiss bekommst du nur das was dir zu steht so lange du geld von denen bekommst... aber du kannst schon einen teil selber dazu bezahlen.. so ist es auf jedenfall bei uns...

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