Hallo! Aktuell befinde ich mich in der Existenzgründung mittels der ARGE. Auch suche ich dringend eine neue Wohnung (als Bestandteil der Existenz ). In Hamburg gibt es kaum (vernünftige) Wohnungen im Rahmen der "Angemessenheit der Wohnkosten". Mitarbeiter der ARGE sagten mir dass ich mir auch eine teurere Whg nehmen kann. Ich müsste lediglich eine schriftliche Erklärung bzgl. der Mehrkosten abgeben. Nun wurde eine Whg allerdings abgelehnt. Zu teuer. Was denn nun? War das nur eine Laune bzw. Willkür? Wer kennt sich aus? Wer hat Erfahrungen? Arbeitet hier wer bei der ARGE?? :) DANKE! P.S.: Dumme und unsachliche Antworten werden umgehend gemeldet und gelöscht!!!
Mietwohnung ARGE
Antworten (5)
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2Antwort von
Carlotta2009Carlotta2009
Du kannst dir eine teurere Wohnung nehmen und die Differenz selbst zahlen. So war das sicher gemeint.
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1Antwort von
bitmapbitmap
''Mitarbeiter der ARGE sagten mir dass ich mir auch eine teurere Whg nehmen kann. ''
Und zu dem Zeitpunkt war ihm bekannt, dass du die Wohnung auch gewerblich nutzen willst?
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Maya1998Maya1998 Stimmt, da überlege ich nämlich auch grad. Dann geh ich doch morgen auch gleich mal zum Amt und lasse mir meine Gewerberäume teilfinanzieren, mal sehen, ob die mir auch die Kohle hinterher schmeißen...
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Romero Ja, natürlich war ihm das bekannt. Es war der Berater für die Existenzgründung... .
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bitmapbitmap ''Ja, natürlich war ihm das bekannt. ''
Das ging aus deiner Fragestellung nicht hervor, war also für mich nicht ''natürlich''.
Vielleicht mal hier http://www.sozialhilfe24.de/forum/ fragen. Sozial- bzw. Verwaltungsrecht ist nicht mein Ding.
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oberadenoberaden ist auch manchmal ein buch mit sieben siegeln...
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1Antwort von
Maya1998Maya1998
Warte mal: Du hast eine Wohnung und suchst noch eine, in der du deine Selbstständigkeit ausüben kannst? Oder suchst du eine neue Wohnung zum Leben und arbeiten? Das wäre mal wichtig zu wissen, um Auskunft zu geben, werde aus deiner Sachlage nicht schlau.
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Romero Ich suche eine Wohnung. Diese benötige ich dann auch für meine Selbständigkeit. Zentral und etwas repäsentativ (für Kundenempfang). Für 350€ gibt es in HH kaum Wohnungen. Natürlich kann ich in eine Whg mit einem Zimmer am Stadtrand ziehen. Dann kann ich das mit der Existenzgründung jedoch vergessen.
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Maya1998Maya1998 Siehe bitmap, dort liegt das Problem.
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oberadenoberaden
du kannst auf jeden fall widerspruch einlegen und sprich nochmal mit dem mitarbeiter der die auskunft gegeben hat und sprich mit dem gruppenleiter
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Carlotta2009Carlotta2009 Wieso Widerspruch? Es gibt nun mal diese Richtlinien, was einer Person zusteht. Wenn sich keiner dran halten würde und jeder einfach eine Erklärung zu den Mehrkosten abgeben müsste, wo wäre dann der Sinn? Irgendwo muss man doch eine Grenze ziehen.
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oberadenoberaden an sich richtig..aber wenn er vorher eine mündliche beratung erhalten hat ist diese bindend und dann sind die in erklärungsnot...daher zb. wegen fehlender beratungspflicht widerspruch einlegen...wenn erst ja und dann nein ist das leider eine willkürliche entscheidung...und dagegen kann man widerspruch einlegen..an sich hast du immer dieses recht...der muß nur entsprochen werden...man muß nich allen entscheidungen des amtes klanglos hinnehmen....
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Maya1998Maya1998 Na dann viel Spaß beim Beweisen, dass diese mündliche Beratung in der Form tatsächlich stattgefunden hat...
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oberadenoberaden das schöne ist dass das amt in der beweispflicht ist.....
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bitmapbitmap Seh ich anders. Die müssen ja nicht beweisen, dass ihr Mitarbeiter etwas [zu]gesagt hat.
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oberadenoberaden richitg...aber der darf aber auch nicht einfach so eine auskunft erteilen und dann nicht dazu stehen...oder?
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bitmapbitmap ''aber der darf aber auch nicht einfach so eine auskunft erteilen und dann nicht dazu stehen...oder?''
Das könnten auch 2 Mitarbeiter gewesen sein.
1 x Existenzberater
1 x Sachbearbeiter, der den Antrag bezüglich Wohnung bearbeitet hat
... oder machen die alles in einer Person?
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oberadenoberaden bin die ganze zeit von zwei mitarbeiter ausgegangen von daher ruhig mit gruppenleiter sprechen..kann einfach ne kommunikationsgeschichte zwischen diesen beiden sein ...und dann ist die sache durch...einfach in ruhe klären..wenn er anspruch hat wird er denn bekommen ..wenn nich dann nich ...ganz einfach..
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celliboycelliboy
soviel ich weiss bekommst du nur das was dir zu steht so lange du geld von denen bekommst... aber du kannst schon einen teil selber dazu bezahlen.. so ist es auf jedenfall bei uns...
Ja, nur wurde leider genau das abgelehnt. Weshalb auch immmer... .
Ach so.. das verstehe ich jetzt auch nicht. Vielleicht einfach nochmal nachfragen und denen klarmachen, dass Du die Mehrkosten selbst bezahlen wirst. Vielleicht haben die das bloß falsch verstanden? Viel Erfolg!
also widerspruch einlegen ;)
das ist numal eines deiner rechtsmittel...du kannst das aber auch sozusagen in mündlicher form beim gruppenleiter...