Guten Abend.
Ich habe eine Frage. Ich habe eine Wohnung vermietet. Die Mieter haben bereits gekündigt und das Verhältnis ist bereits beendet. Es besteht auch noch ein Mietrückstand. Nun haben diese die Wohnung noch nicht vollständig geräumt, obwohl das Verhältnis bereits beendet ist. Den Schlüssel haben die auch noch nicht abgegeben. Habe nun die Schlösser getauscht. Wie muss ich mich nun verhalten? Darf ich die Gegenstände, die sich nioch in der Wohnung befinden, einfach ensorgen?? Muss ich denen nochmals eine Frist zur vollständigen räumung geben? Habe auch schon schon einen Vollstreckungsbescheid erteilt. Bitte um Reale Antworten. Vielen Dank schon mal
Da die Wohnung noch nicht vollständig geräumt ist, kannst du zwar keine Miete mehr verlangen - das Mietverhältnis ist ja erloschen -, aber Nutzungentschädigung in Höhe der Miete (jedenfalls in der Theorie. Ob du praktisch Geld siehst, steht auf einem anderen Blatt). Entsorgen darfst du - theoretisch - ebenfalls nichts. Du kannst allenfalls Vermieterpfandrecht geltend machen und den Krempel vom Gerichtsvollzieher versteigern lassen (das bringt dir im Regelfall nur weitere Kosten, sonst nichts). Pragmatisch gesehen: Du stellst schriftlich eine angemessene Frist für die Räumung. Passiert nichts, lagerst du das Zeug im Keller ein, und wenn sich nach einiger Zeit immer noch nichts gerührt hat, machst du eine schöne Sperrmüllaktion. Andere Möglichkeit: Du ermittelst die neue Adresse deiner Mieter, mietest für ein paar Stunden einen Transporter, rufst 3 Kumpels zu Hilfe und lädst den ganzen Krempel an der neuen Adresse deiner Mieter vor der Haustür ab.
Hallo .. Der Vermieter muss den Mieter mit einem Einschreiben mit Rückschein nochmals darauf aufmerksam machen, dass er die Wohnung ordnungsmäß zu verlassen hat - geschieht das nicht - muss er die Sachen fotografieren mit Tageszeitung und Zeugen - die Sachen sehr orentlich verpacken und an einen sicheren Ort verbringen - oder bei einer Spedition einlagern lassen - falls die Nebenkostenabrechnung noch nicht erfolgt ist, diese umgehend zu erstellen, alles ablesen - z.b. Strom - Gas - alles mit Zeugen - alle Schreiben zustellen mit Einschreiben und Rückschein - danach einen Mahnbescheid ausstellen - einen Rechtsanwalt die Sache übergeben - alle Kosten muss der Vermieter vorübergend tragen, wenn nicht gezahlt wird, bleibt er allein auf den Kosten sitzen. Es kann diese Kosten zwar in Rechnung stellen, wenn er nicht zahlt auch einen Mahnbescheid / Gerichtsvollzieher einschalten - selten werden die Kosten von dem ehemaligen Mieter dann beglichen.

Setze Dich mit den Mietern in Verbindung. Mache ihnen klar, daß das ihr Eigentum bleibt. Aber daß Du die Gegenstände behalten wirst, bis die Miete vollständig bezahlt hast. Entsorgen darfst Du das Zeugs auf gar keinen Fall. Säuberer ist es allerdings, wenn Du ihnen zwecks Räumung den Zutritt gestattest, und wenn sie den Rest Miete nicht bezahlen sollten, beim Gerichtsvollzieher einen Titel erwirkst.

... ein Grund mehr eine Mietkaution zu verlangen und ansonsten auf die Mietinteressenten zu verzichten.
Ich finde es schade, dass durch solche Mietganoven die vielen ordentlichen Mieter und Vermieter "leiden" müssen und dies noch durch die Rechtsprechung verhärtet wird.

Berede das mit deinem Anwalt, er kann dir die beste Auskunft geben, hier würdest du eh nur vera.....oder dämliche kommetare erhalten
Unfug.
Eigentlich ist das ganze Sache des Vemieters, sich darum zu kümmern. Ich würde den Vermieter fragen, wo Du die Sachen der Vormieter abgeben kannst. In jedem Fall bist du nicht dafür verantwortlich, diese aufzubewahren.
Der Fragesteller IST der Vermieter.