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Mietwagen nach Unfall zum „Normaltarif“?

gefragt von derAussendienst am 23.12.2007 um 17:05 Uhr

Da ich nach einem Unfall für ca. eine Woche einen Mietwagen benötige, würde ich gerne wissen, welcher zum „Normaltarif“ gehört. Ich benötige selbstverständlich keinen besonderen oder großen Mietwagen, trotzdem weiß ich nicht, was denn jetzt als akzeptabel gilt. Ich möchte schließlich nicht noch zu meiner unverschuldeten Schädigung noch mal Geld mitbringen und einen Teil selber zahlen müssen. Wie soll ich vorgehen?


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Knowledge
beantwortet von Knowledge am 23. Dezember 2007 17:14
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Pauschal kann man sagen, du bekommst "kostenlos" einen Mietwagen eine Klasse niedriger als es dein Normal-Fahrzeug ist (z. B. Polo statt Golf). Dadurch wird der reduzierte Wertverlust berücksichtigt, da dein eigener Wagen ja wegen der Reparatur nicht abgenutzt wird. Dies gilt natürlich nur, wenn der Unfall von deiner Seite unverschuldet ist.


anonym
beantwortet von Lissa am 23. Dezember 2007 17:09
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Am besten fragst du deine Versicherung.

Wenn der andere den Unfall verschuldet hat, frag seine.

Hier eine interessante Seite zu dem Thema:

http://www.rechtlegal.de/aktuellesnews/publikationen/verkehrsrechtschadenersatzk...


anonym
beantwortet von LieschenMeier am 23. Dezember 2007 17:12
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ich denke, dass der Mietwagen die selbe Kategorie haben muss wie Deiner, damit er bezahlt wird. Wenn Du also einen Mittelklassewagen fährst steht Dir auch in der zu überbrückenden Zeit einer dieser Klasse zu.


anonym
beantwortet von Fritz64 am 23. Dezember 2007 17:53
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Fahzeuge werden in Klassen eingeteilt. Also Benziner Kombi hubram 1,6 bis 1,8 Liter, oder was auch immer. Wichtig ist eventuell auch das Ladevolumen bei dir als Aussendienstler. Einen Mietwagen bekommst du so lange kostenlos zur Benutzung, wie die Reparatur dauert. Das übernimmt die gegnerische Versicherung. Bei einem Totalschaden und Neukauf übernimmt sie nur 14 Tage.


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