Da ich nach einem Unfall für ca. eine Woche einen Mietwagen benötige, würde ich gerne wissen, welcher zum „Normaltarif“ gehört. Ich benötige selbstverständlich keinen besonderen oder großen Mietwagen, trotzdem weiß ich nicht, was denn jetzt als akzeptabel gilt. Ich möchte schließlich nicht noch zu meiner unverschuldeten Schädigung noch mal Geld mitbringen und einen Teil selber zahlen müssen. Wie soll ich vorgehen?

Pauschal kann man sagen, du bekommst "kostenlos" einen Mietwagen eine Klasse niedriger als es dein Normal-Fahrzeug ist (z. B. Polo statt Golf). Dadurch wird der reduzierte Wertverlust berücksichtigt, da dein eigener Wagen ja wegen der Reparatur nicht abgenutzt wird. Dies gilt natürlich nur, wenn der Unfall von deiner Seite unverschuldet ist.
Am besten fragst du deine Versicherung.
Wenn der andere den Unfall verschuldet hat, frag seine.
Hier eine interessante Seite zu dem Thema:
http://www.rechtlegal.de/aktuellesnews/publikationen/verkehrsrechtschadenersatzk...
ich denke, dass der Mietwagen die selbe Kategorie haben muss wie Deiner, damit er bezahlt wird. Wenn Du also einen Mittelklassewagen fährst steht Dir auch in der zu überbrückenden Zeit einer dieser Klasse zu.
Fahzeuge werden in Klassen eingeteilt. Also Benziner Kombi hubram 1,6 bis 1,8 Liter, oder was auch immer. Wichtig ist eventuell auch das Ladevolumen bei dir als Aussendienstler. Einen Mietwagen bekommst du so lange kostenlos zur Benutzung, wie die Reparatur dauert. Das übernimmt die gegnerische Versicherung. Bei einem Totalschaden und Neukauf übernimmt sie nur 14 Tage.