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Mietvetrag

Frage von danimaus76 danimaus76

In unserem Mietvertrag steht zu Kündigungen ein Satz. Befristeter Kündigungsausschluß: Das Mietverhältnis beginnt am 1.2. 09 Die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmals zum "nach einem Jahr" für Mieter und Vermieter zulässig. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung und zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.

Irgendwie versteh ich den Satz nicht. Kann ich innerhalb des einen Jahres vorher kündigen und muß mich nicht an die 3 Monate halten?

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Antworten (6)

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    Antwort von Floppy41 Floppy41

    du kannst erst nach einem Jahr die Wohnung kündigen , mit der gsetzlich Frist von 3 Monaten

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    Antwort von WilliWinzig WilliWinzig

    du mußt ein Jahr wohnen bleiben, bevor du mit 3-monatiger Kündigungsfrist raus darfst

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    Antwort von Floppy41 Floppy41

    wenn du aber die wOHNUNG INNERHALB VON DEM jAHR KÜNDIGEN WILLST - ist das eine ausserordentliche Kündigung und du mußt dann einen bestimmten Grund vorbringen - z.B. das die Wohnung unbewohnbar ist oder sich der Vermieter nicht an seine Pflichten hält

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    Antwort von MRmaniac MRmaniac

    bis zum 01.02.2010 kannst du nicht kündigen ... es sei denn es gibt einen triftigen grund wie unbewohnbarkeit, unzumutbare umstände oder sowas... nach dem 01.02.2010 kannst du normal kündign ohne begründung

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    genau. gleiches gilt auch für den vermieter, der kann im ersten jahr auch nur wg. triftigem Grund, z.b. fehlende Mietzahlung kündigen.

    Kommentar von MRmaniac MRmaniacMRmaniac

    ein vermieter kann doch nie ohne begründung einen mietvertrag kündigen ????

    Kommentar von WilliWinzig WilliWinzigWilliWinzig

    er darf innerhalb dieses Jahres auch nicht wegen Eigenbedarf kündigen

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    Antwort von maiki01 maiki01

    Du mußt ein Jahr bleiben. Der Vermieter kann unter normalen Umständen auch nicht kündigen. Danach gilt die Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung bleibtbestehen. Das heiß, wenn Du keine Miete zahlst, fliegst Du trotzdem raus. olltest Du einen Grund der fristlosen Kündigung haben, geht das auch. Für einen Mieter gibt es allerdings nicht viele Gründe dafür

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    Antwort von ralli16 ralli16

    http://www.123recht.net/article.asp?a=9183&ccheck=1

    Kommentar von ralli16 ralli16ralli16

    http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/meldungen/M231-Befristeter-K%FCndigungsausschluss-in-Formularmietvertr%E4gen-m%F6glich-.php

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