In unserem Mietvertrag steht zu Kündigungen ein Satz. Befristeter Kündigungsausschluß: Das Mietverhältnis beginnt am 1.2. 09 Die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmals zum "nach einem Jahr" für Mieter und Vermieter zulässig. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung und zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.
Irgendwie versteh ich den Satz nicht. Kann ich innerhalb des einen Jahres vorher kündigen und muß mich nicht an die 3 Monate halten?
genau. gleiches gilt auch für den vermieter, der kann im ersten jahr auch nur wg. triftigem Grund, z.b. fehlende Mietzahlung kündigen.
ein vermieter kann doch nie ohne begründung einen mietvertrag kündigen ????
er darf innerhalb dieses Jahres auch nicht wegen Eigenbedarf kündigen