Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage In meinem Mietvrtag steht, dass ich eine Mindestlaufzeit von 4 Jahren habe. wie ist das wenn ich fürher ausziehen möchte? Mei Vermiter meint, ih muss die 4 Jahre einhalten. Ist das rechtens?

Wenn du den Vertrag so unterschrieben hast, ist dass rechtens und bindend.

Selbst wenn es nicht rechtens sein sollte, wirst Du da wohl nur mit einem Anwalt rauskommen. Und da ist dann immer die Frage, ob sich das überhaupt lohnt.
Warum hast du diese Frage hier nicht vor deiner Unterschrift unter dem Vertrag gestellt? Ich fasse es nicht! Natürlich bist du daran gebunden.