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Mietvertragslaufzeit

gefragt von JGoessler am 19.04.2009 um 14:22 Uhr

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage In meinem Mietvrtag steht, dass ich eine Mindestlaufzeit von 4 Jahren habe. wie ist das wenn ich fürher ausziehen möchte? Mei Vermiter meint, ih muss die 4 Jahre einhalten. Ist das rechtens?


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CanyonGrand
beantwortet von CanyonGrand am 19. April 2009 14:23
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ja, du hast das ja so unterschrieben


Igelchen1983
beantwortet von Igelchen1983 am 19. April 2009 14:23
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Wenn du den Vertrag so unterschrieben hast, ist dass rechtens und bindend.


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 19. April 2009 14:25
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Selbst wenn es nicht rechtens sein sollte, wirst Du da wohl nur mit einem Anwalt rauskommen. Und da ist dann immer die Frage, ob sich das überhaupt lohnt.


anonym
beantwortet von Rolfe am 19. April 2009 23:32
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Warum hast du diese Frage hier nicht vor deiner Unterschrift unter dem Vertrag gestellt? Ich fasse es nicht! Natürlich bist du daran gebunden.


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