gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

48 

Mietvertragkündigung rückgängig machen.Ist das möglich??

gefragt von hilfslose1984 am 20.11.2007 um 0:35 Uhr

habe meine Wohnung gekündigt zum 01.01.08 und habe einen neuen Mietvertrag zum 01.12.07 jetzt wo meine Nachmieter mir soviele probleme zubereiten bin ich der Überlegung, ob ich meine Kündigung widerrufen kann??Und aus dem neuen Mietvetrag zurücktretten kann ist das möglich bitte um HILFE......


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

21 (14)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Morris
beantwortet von Morris am 20. November 2007 00:41
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

versuche es einfach, am besten, Du redest mit dem Vermieter, je eher desto besser


anonym
beantwortet von Rogald am 20. November 2007 00:43
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du hast gekündigt und neu gemietet, deine Nachmieter haben ebenfalls einen neuen Mietvertrag geschlossen. Das sind zusammengenommen drei Verträge, die du gern rückwärts abwickeln möchtest! Dürfte unmöglich sein. - Sag doch mal, welche Probleme dir die Nachmieter bereiten. Vielleicht lassen sich die Probleme mit den Nachmietern leichter lösen, als du denkst.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 20. November 2007 00:40
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nur mit Einwilligung möglich.


bitmap
beantwortet von bitmap am 20. November 2007 00:36
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn der Vermieter einwilligt: Ja.


Sammys
beantwortet von Sammys am 20. November 2007 00:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das sieht so aus, als ob es dadurch noch schwieriger werden wird. Rechtlichen Anspruch hast du nicht. Also wirst du noch mehr jonglieren müssen. Was sind denn die Schwierigkeiten, die dir die Nachmieter machen? Vielleicht mußt Du jetzt gewisse finanzielle Abstriche machen wg alter Wg? Das kann besser sein, als auf 2 Mietverträgen zu sitzen.


Mismid
beantwortet von Mismid am 20. November 2007 07:37
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Man man man... daß die Leute sich einfach ihre Entscheidungen nicht vorher überdenken bevor sie handeln. Nur weil du die Leisten an der Decke wieder abmachen sollst die du selbst angebarcht hast, willst du jetzt auf einmal nicht mehr ausziehen? Willst du dann dein ganzes Leben in dieser Wohnung verbringen? Es hatte doch sicher seinen Grund daß du ausziehen wolltest. Schwierigkeiten macht dir doch nicht der Nachmieter, sonder nur du selbst. Ein Nachmieter kann an dich direkt ja nur berechtigte Forderungen stellen, die auch der Vermieter stellen kann


kiralee
beantwortet von kiralee am 20. November 2007 08:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn überhaupt, geht das nur in einem direkten gespräch mit BEIDEN vermietern. Du müsstest ja nicht nur deine kündigung rückgängig machen, sondern auch den neuen mietvertrag. In dem fall schließe ich mich mismid an - mach dir mal bewusst, warum du überhaupt aus der wohnung wolltest oder willst du warten, bis sich ein nachmieter findet, der keine probleme macht. Abgesehen davon bleibt die frage, welche anforderungen kann ein nachmieter an dich stellen, die ein vermieter nicht hat?


ViSo05
beantwortet von ViSo05 am 20. November 2007 08:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dann kann es natürlich sein, daß Du Deine "neue Wohnung" auch für 3 Monate (Kündigung der Wohnung, des Vertrages,) bezahlen mußt?! Wir haben jetzt Ende November! Wo soll denn Dein neuer Vermieter so schnell einen Ersatz für Dich herbekommen?? - Überlege beim nächsten Mal ganz genau, was Du tust, bevor Du einen Vertrag unterschreibst! Alles andere wurde hier schon gesagt! ;-)


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Kann ich den Kauf rückgängig machen?

    Kann ich eine Überweisung rückgängig machen?

    Einzugsermächtigung rückgängig

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.