Mietvertrag zwischen Mutter und Sohn nach Tod des Vaters
Hallo ihr Lieben, brauche dringend Hilfe. Mein Vater ist vor 3 Monaten verstorben. Meine Eltern besitzen ein Haus, wo nun meine Mutter mit meinem Bruder zusammen wohnen. Wir sind alle 3 als Erbgemeinschaft für dieses Haus eingetragen. Mein Bruder ist noch unter 25 und derzeit in Beschäftigung. Nun meine Frage. Wenn mein Bruder wieder arbeitslos wird und ein MIetvertrag bestehen würde zwischen den beiden, müsste er doch eigentlich Zuschuss vom Arbeitsamt bekommen, da er ja dann Miete zahlen muss. Vor 1 Jahr, als mein Vater noch lebte hieß es, er ist unter 25 und das Amt zahlt kein ALG, weil meine Eltern für ihn aufkommen müssen. Oder ist es so, dass, weil ihm ja eh ein Teil des Hauses gehört, er auch Anspruch dann auf ALG hat, weil er sich ja an den Kosten beteiligen muss. Wer kann helfen???
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Als Miteigentümer am Haus braucht er ja nur ein Drittel der laufenden Kostenb zu tragen. Mit dem Mietvertrag funktioniert das ncht. Außerdem könnte er Grundsicherung evtl. nur als Darlehen bekommen, bis sein Eigentum verwertet wird.
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Er ist Miteigentümer des hauses.
Nun ist es so, dass die Arge Hilfsbedürftige NICHT zwingen darf, eigene/s Haus/Wohnung zu verkaufen, um die Bedürftigkeit vorübergehend aufzuheben. Maßgeblich ist dabei, ob das Eigentum angemessen ist.
Bei einer Erbengemeinschaft wird das schwierig... aber wenn das haus kein 300m²-Palazzo ist, sllte das keine Schwierigkeiten ergeben.
Das Amt zahlt dann nur noch die Nebenkosten bzw 1/3 davon, da ja die Erbengemeinschaft aus 3 Personen besteht.
Der Bruder sollte sich für die verbrauchsabhängigen Nebenkosten eigene Zähler zulegen.
Sein ALG2 wird dann eben nur der regelsatz plus 1/3 der angemessenen nebenkosten sein.
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Er ist in Erbengemeinschaft Miteigentümer des Hauses. Ein Mietvertrag mit sich selber bringt ihm wiederum Miete, die eine Zahlung seitens des Amtes ad Absurdum führt. Wenn er bedürftig wird, kann er von Ihnen und der Mutter seinen Anteil am Haus in bar ausgezahlt verlangen. Können Sie die nicht zahlen, dann muß das Haus verkauft oder zur Aufhebung der Gemeinschaft versteigert werden. Aus dem jeweiligen Erlös erhält dann jeder seinen ihm zustehenden Anteil und kann dann davon für sich selber irgendwo Miete zahlen! Tricksen ist da nicht!
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Wie kommen Sie denn auf 1/3-Anteil? Ihm gehört doch nur 1/16-Anteil. Schließlich ist nirgendwo in der Fragestgellung die Rede von einem Testament, das etwas anderes bestimmt! Folglich ist von der gesetzlichen Erbfolge bei dem ehemals beiden Elternteilen gemeinsam zugehörigen Haus auszugehen!