Mietvertrag wegen Eigenbedarf gekündigt. Wie stehen ie Chancen?
Unser Vermiter hat einer Mieterin die Wohnung gekündigt, weil er sie selbst braucht. Sie ist eine sehr unangenehme Mieterin. Wollte ihn schon mehrmals verklagen, weil er angeblich ihr Fahrrad beschädigt hat, macht dauern nur Ärger usw. Ist er dazu verpflichtet ihr eine andere Wohnung mit den selben Kapazitäten anzubieten? Und wenn sie ablehnt, darf sie dann einfach in der alten Wohnung wohnen bleiben? Wie sehen die Chancen aus? Für wen wird das Gericht eher entscheiden? (Er hatte ihr schon vorher gekündigt, sie hat die Miete einfach gekürzt ohne Mängel an der Wohnung, sie blockiert den Hausflur, sie hat eine andere Mietern fast von der Treppe gestoßen, usw..)
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Natürlich ist der Vermieter nicht verpflichtet, der wegen Eigenbedarf gekündigten Mieterin eine Ersatzwohnung anzubieten, somit erübrigt sich m.E. nach auch die Frage ob sie bei einer Ablehnung der neuen Wohnung noch in der alten Wohnung verbleiben kann. Falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, wird die Mieterin m.E. nach "schlechte Karten" haben. Aber auch der Vermieter muss nachweisen können, dass er die Wohnung wirklich wegen Eigenbedarf benötigt. Sollte es nur eine "Ausrede" des Vermieters sein weil er diese Mieterin loswerden will und seine Kündigungsangaben stimmen nicht, kann die Mieterin - auch im nachhinein - den Vermieter verklagen und ihm sämtliche Kosten die ihr durch den Umzug erstanden sind, in Rechnung stellen.
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Wenn er tatsächlich wegen Eigenbedarf gekündigt hat braucht er ihr garnix zu beschaffen. Er muss sich nur an die Kündigungsfrist halten.
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Ist er dazu verpflichtet ihr eine andere Wohnung mit den selben Kapazitäten anzubieten?
Nur wenn er eine hat und diese gerade leer steht. Ansonsten muß sich die Mieterin selbst um eine Wohnung kümmern.
Für wen wird das Gericht eher entscheiden?
Wenn der Eigenbedarf berechtigt ist für den Vermieter.
Er hatte ihr schon vorher gekündigt, sie hat die Miete einfach gekürzt ohne Mängel an der Wohnung, sie blockiert den Hausflur, sie hat eine andere Mietern fast von der Treppe gestoßen, usw..
Und warum dann noch eine Kündigung wegen Eigenbedarf? Genau das könnte ein Richter auch fragen.
Im E-Fall muß der Vermieter letztendlich doch auf Räumung klagen.
Kommentar von smilemeli3smilemeli3 09.09.2012Sie ist einfach unerträglich, aber er ist ein Mann der immer nur das Beste für einen Menschen möchte. Da seine Wohnung aber jetzt nicht mehr bewohnbar ist, braucht er sie jetzt. Er hätte sie schon vorher gern rausgehabt, aber sie ist einfach wohnen geblieben.
Kommentar von anitarianitari 09.09.2012Er hätte sie schon vorher gern rausgehabt, aber sie ist einfach wohnen geblieben.
Dann wird sie auch nach der Eigenbedarfskündigung nicht ausziehen. Dem VM wird nur die Räumungsklage bleiben.
Die Kündigung wegen Eigenbedarf, nach einer Kündigung, warum auch immer,könnte ihm aus Knie fallen. Sprich als vorgeschoben/vorgetäuscht angesehen werden.
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wenn er alles getan hat, um ihr einen gleichwertigen ersatz anzubieten, hat sie schlechte karten.
er sollte dies aber mit einem anwalt abklären, das er abgesichert ist.
ich kenne einen fall, wo vor einigen jahrzehnten der vermieter einen platz im wohnheim hatte,und den gerichtsvollzieher anrief, der den mieter umzog.
wenn ein erstaz bereitsteht, sollte es kein problem sein
Kommentar von smilemeli3smilemeli3 09.09.2012Das heißt, wenn er ihr das angeboten hat und sie es ablehnt sie "Pech gehabt hat?
Kommentar von walterdealemanwalterdealeman 09.09.2012@ larry2010, warum soll er ihr eine Ersatzwohnung anbieten?
Kommentar von larry2010larry2010 09.09.2012vielleicht weil sie dann auszieht?
zudem hat sie schlechtere chancen, wenn sie dagegen klagt
Kommentar von walterdealemanwalterdealeman 09.09.2012Er hat ihr die Wohnung doch gekündigt und damit ist für den Vermieter die Sache doch erledigt. Mehr will er doch nicht.
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Antwort von d0ct0rn3rd 09.09.2012
Im grunde nicht...trotzdem kann die Mieterin den Vermieter noch vor gericht ziehen..solange sie keine schwere zerstörung (z.b wand eingeschlagen oder so) angerichtet oder nachtruhe gestört hat. Aber eine ersatzwohnung wirds wohl sicher nicht geben. Mit der begrüdung "eigenbedarf" kannst du jedoch niemanden aus der Wohung werfen.
Kommentar von smilemeli3smilemeli3 09.09.2012Doch, wenn der Vermieter die Wohnung selbst braucht dann schon.
Kommentar von anitarianitari 09.09.2012Mit der begrüdung "eigenbedarf" kannst du jedoch niemanden aus der Wohung werfen.
Natürlich kann man das.
Kommentar von d0ct0rn3rd 09.09.2012Oh dann hab ich in Rechtskunde wohl zu wenig aufgepasst ._.
Nee nee. Ist schon alles richtig so. Er bewohnt ein alten Haus in dem ein Frostschaden entstanden ist den man nur gegen seeeehr viel Geld wieer beheben kann und das kann er sich nicht leisten.