Frage von smilemeli3 09.09.2012

Mietvertrag wegen Eigenbedarf gekündigt. Wie stehen ie Chancen?

  • Antwort von walterdealeman 09.09.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Natürlich ist der Vermieter nicht verpflichtet, der wegen Eigenbedarf gekündigten Mieterin eine Ersatzwohnung anzubieten, somit erübrigt sich m.E. nach auch die Frage ob sie bei einer Ablehnung der neuen Wohnung noch in der alten Wohnung verbleiben kann. Falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, wird die Mieterin m.E. nach "schlechte Karten" haben. Aber auch der Vermieter muss nachweisen können, dass er die Wohnung wirklich wegen Eigenbedarf benötigt. Sollte es nur eine "Ausrede" des Vermieters sein weil er diese Mieterin loswerden will und seine Kündigungsangaben stimmen nicht, kann die Mieterin - auch im nachhinein - den Vermieter verklagen und ihm sämtliche Kosten die ihr durch den Umzug erstanden sind, in Rechnung stellen.

  • Antwort von pharao1961 09.09.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wenn er tatsächlich wegen Eigenbedarf gekündigt hat braucht er ihr garnix zu beschaffen. Er muss sich nur an die Kündigungsfrist halten.

  • Antwort von anitari 09.09.2012

    Ist er dazu verpflichtet ihr eine andere Wohnung mit den selben Kapazitäten anzubieten?

    Nur wenn er eine hat und diese gerade leer steht. Ansonsten muß sich die Mieterin selbst um eine Wohnung kümmern.

    Für wen wird das Gericht eher entscheiden?

    Wenn der Eigenbedarf berechtigt ist für den Vermieter.

    Er hatte ihr schon vorher gekündigt, sie hat die Miete einfach gekürzt ohne Mängel an der Wohnung, sie blockiert den Hausflur, sie hat eine andere Mietern fast von der Treppe gestoßen, usw..

    Und warum dann noch eine Kündigung wegen Eigenbedarf? Genau das könnte ein Richter auch fragen.

    Im E-Fall muß der Vermieter letztendlich doch auf Räumung klagen.

  • Antwort von larry2010 09.09.2012

    wenn er alles getan hat, um ihr einen gleichwertigen ersatz anzubieten, hat sie schlechte karten.

    er sollte dies aber mit einem anwalt abklären, das er abgesichert ist.

    ich kenne einen fall, wo vor einigen jahrzehnten der vermieter einen platz im wohnheim hatte,und den gerichtsvollzieher anrief, der den mieter umzog.

    wenn ein erstaz bereitsteht, sollte es kein problem sein

  • Antwort von d0ct0rn3rd 09.09.2012

    Im grunde nicht...trotzdem kann die Mieterin den Vermieter noch vor gericht ziehen..solange sie keine schwere zerstörung (z.b wand eingeschlagen oder so) angerichtet oder nachtruhe gestört hat. Aber eine ersatzwohnung wirds wohl sicher nicht geben. Mit der begrüdung "eigenbedarf" kannst du jedoch niemanden aus der Wohung werfen.

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