Hallo, ich habe zum 01.01.2009 am 6.11.08 einen Mietvertrag für eine neue Wohnung unterschrieben. Aus diversen Gründen bin ich beim überlegen diesen Vertrag Rückgängig zu machen. Bisher ist der Vertrag von mir und der Vermittlerin (Verwalterin) der Wohnung unterschrieben. Die Unterschrift vom Eigentümer soll nach Wohungsübergabe (Ende Dezember) erfolgen. Habe ich eine Chance jetzt noch aus dem Mietvertrag auszusteigen oder muß ich Ihn regulär kündigen? Für hilfreiche Tipps wäre ich dankbar.

das deutsche mietrecht kennt keine möglichkeit der stormierung eines mietvertrages. dir bleibt die gesetzliche kündigungsfrist von drei monaten. du könntest also de facto zum 28.02.2009 kündigen. die kündigung muss spätestens am 3. werktag des dezember beim vermieter angekommen sein. die andere möglichkeit ist, einen aufhebungsvertrag zu machen, in welchem du nötigenfalls dem vermieter finanziell entgegenkommst.
Nach Ruecksprache mit der Verwalterin kannst Du eine gute Chance haben. Die werden sicher nicht an einem kurzfristigen Einzug interessiert sein. Wirst verhandeln muessen. Wenn allerdings die Wohnung schwer vermietbar ist;;;....??

Soweit die Verwalterin Prokura hat, ist der Mietvertrag zustandegekommen, so daß die normale Kündigungsfrist gilt. (Wenn nicht, kann sich aus vorvertraglichen Pflichten ähnliches ergeben.)